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Brückensprengung war nicht rechtswidrig
Vor gut zweieinhalb Jahren hat die Sprengung der alten Castielerbrücke im Kanton Graubünden für Ärger gesorgt. Das Bundesamt für Verkehr warf der Rhätischen Bahn vor die Brücke ohne die nötige Bewilligung gesprengt zu haben. Die Staatsanwaltschaft konnte jedoch kein strafbares Verhalten feststellen. Weitere Themen in der Sendung: · Windmessungen auf dem Dreibündenstein abgeschlossen · Aufhebung des Feuerverbots in Appenzell Ausserrhoden · Strassensanierungsprojekt in Mels abgebrochen
The skinny
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