Latest / RENEWA Sanierungsnavigator / Klimaanlagen in Eigentumswohnungen: Neues BGH Urteil
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- Oliver: Es wird zunehmend heißer. Und wer jetzt in einer Eigentumswohnung die Klimaanlage einbauen möchte, der hat jetzt deutlich bessere Karten. Der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden, Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau einer Split-Klimaanlage auch gestattet wird. Worum ging es jetzt? Ein Wohnungseigentümer aus Berlin wollte eine Split-Klimaanlage installieren. Das Innengerät sollte in der Wohnung montiert werden, das Außengerät auf dem Balkon bzw. an der Außenfassade. Genau dieser Außenteil gilt rechtlich als bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum. und das Ganze muss deshalb durch die Eigentümerversammlung. Bisher konnten andere Eigentümer in solchen Einbau häufig verhindern, zum Beispiel mit dem Hinweis auf mögliche Lärmbelästigung. Der Bundesgerichtshof sieht das jetzt anders, besonders was so pauschale Urteile angeht. Die Richter stellten da klar, eine übliche Split-Klimaanlage überschreitet in der Regel nicht das Maß der Beeinträchtigung, das andere Eigentümer hinnehmen müssen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Genehmigung. Das bedeutet jetzt nicht, dass man einfach losbauen darf. Nach wie vor muss sowas durch die Wohnungseigentümergemeinschaft und da muss ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Neu ist jetzt aber, wird eine Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert, können Eigentümer diese künftig deutlich leichter gerichtlich durchsetzen. Man kann sich immer auf diese Urteil beziehen. Interessant ist auch die Einschätzung des Gerichts zum Thema Lärm. Die bloße Befürchtung nämlich, dass eine Klimaanlage später einmal zu laut sein könnte, reicht nicht aus, ⁓ die Genehmigung zu verweigern. Sollte tatsächlich eine unzumutbare Lärmbelästigung entstehen, können Nachbarn auch später noch dagegen vorgehen. beispielsweise durch Unterlassungsansprüche oder Einschränkungen der Betriebsteile. Für Wohnungseigentümer bedeutet das Urteil aber vor allen Dingen erst mal mehr Planungssicherheit. Gerade angesichts immer heißer werdender Sommer dürfte der Einbau von Klimaanlagen künftig deutlich einfacher werden. Und was gilt für Mieter? Hier ändert das Urteil zunächst mal nichts. Also Mieter haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine Klimaanlage einbauen lässt. Kommt es allerdings zu einer Einigung zwischen Vermieter und Mieter, ist zumindest die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft künftig deutlich einfacher durchsetzbar. Mit dem Urteil trägt der Bundesgerichtshof den steigenden Anforderungen durch den Klimawandelrechnung, würde ich sagen. Für viele Wohnungseigentümer wird der Einbau einer Klimaanlage künftig einfacher, rechtssicherer und besser planbar. Gleichzeitig bleiben auch die Interessen der Nachbarn geschützt, denn gegen tatsächliche Lernbelästigung kann auch weiterhin vorgegangen werden. Damit schafft das Urteil einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Wohnkomfort und eben dem berechtigten Interesse der Eigentümergemeinschaft. Vor allem sorgt das Urteil aber für deutlich erträglichere Temperaturen im Hochsommer, im Wohn- und Schlafzimmer und Das ist ja auch schon mal was. Und wer der Hilfe bei der Planung von Split-Wärmepumpen braucht, der kann sich gerne melden. Link findet ihr dazu in den Show Notes.