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Update: Klimaschutz oder Schuldenbremse

Anfang 2022, als die Corona-Pandemie noch in vollem Gange war, erweiterte der Bundestag den Nachtragshaushalt für 2021 um 60 Milliarden Euro, um mehr Mittel zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen zur Verfügung zu haben. Das ist in Notlagen zulässig, trotz Schuldenbremse. Allerdings wurde das Geld aus dem Sonderfonds, das nicht auf die Bekämpfung der Corona-Krise verwendet wurde, nachträglich in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds umgeschichtet. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für verfassungswidrig erklärt. Was das Urteil konkret für den Haushalt von 2024 bedeutet…

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