Latest / Hinreichend verdächtig / Gewalt, Abhängigkeit und Liebe?
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- Diese Episode von Hinreichend Verdächtig wird präsentiert von Hörgeräte Wasserfuhr in Solingen. Besser hören für mehr Lebensfreude. Die Bandbreite ist groß, es kann anfangen bei einem einfachen Schubsen und hört eben auf bei Tötungsdelikten. Dass schwere Gewalttaten gerade auch im häuslichen Umfeld passieren, liegt auch daran, dass der Täter ungestört und ungesehen agieren kann. Also fernab der Augen der Öffentlichkeit. Das ist letztlich das perfide an der häuslichen Gewalt, denn der heimische Schutzbereich wird zur Gefahrenzone. Und damit hallo zurück bei hinreichend verdächtig. Mein Name ist Lili Stegner und in diesem Podcast gehen wir nicht nur echten Kriminalfällen auf den Grund, sondern wir tauchen richtig tief ein. Wir beleuchten die Ermittlungen, die zur Anklage geführt haben und wir untersuchen, was die Gesetzestexte dazu sagen. Dafür habe ich immer zwei Gäste hier bei mir, einmal aus der Staatsanwaltschaft in Duisburg und einmal aus unserer Lokalredaktion. Die Fälle, die wir hier betrachten, die sind immer abgeschlossen und damit rechtskräftig entschieden. Wir analysieren, wie der Fall öffentlich wahrgenommen wurde und wie die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, um so am Ende die Anklage zu formulieren. Und quasi ganz nebenbei werden wir so auch die juristischen Fachbegriffe diskutieren, die man immer mal wieder liest, aber vielleicht nicht immer so ganz genau versteht, was sie eigentlich meinen. Wie zum Beispiel auch den Begriff hinreichend verdächtig. Heute hier bei mir zu Gast Melanie Anderhoff, Staatsanwältin hier in Duisburg und Alexander Trisch, Redakteur aus unserer Lokalredaktion. In dem Fall, über den wir heute sprechen, geht es um häusliche Gewalt in einer Partnerschaft, um eine Krebserkrankung und um einen versuchten Totschlag. Falls euch das irgendwie belastet, dann hört die Folge lieber nicht alleine an. Starten wir wie immer aber erstmal mit der Beschreibung des Falls. Was ist passiert? Der Fall, über den wir heute sprechen, endete fast im größtmöglichen Grauen. Wäre eine Nachbarin nicht auf sie aufmerksam geworden, hätte der Streit eines Paares ganz anders ausgehen können. Denn in der Nacht zum 30. November 2024 wird ein Mann in seiner Wohnung in Duisburg-Meiderich von seinem eigenen Verlobten beinahe getötet. Wir nennen die beiden hier Karim und Stefan. Aber von vorne. Karim und Stefan sind seit 2015 ein Paar. Stefan ist 13 Jahre älter als der damals 41 Jahre alte Karim. Sie verloben sich 2018, doch eine Hochzeit kommt nicht zustande. Stefan erkrankt an Lymphdrüsenkrebs. Die Behandlung schwächt ihn erheblich. Er wird in Pflegegrad 3 eingestuft, bekommt Unterstützung durch einen Pflegedienst und lässt sich ein Notrufssystem des Malteser Hilfsdienstes in der Wohnung einrichten. Vor zweieinhalb Jahren erneuern die beiden ihre Verlobung. Trotz allem halten sie einander fest. Doch die Beziehung hat schon von Beginn an auch eine dunkle Seite. Immer wieder kommt es zu Übergriffen durch Karim, vor allem nach Alkohol- und Drogenkonsum. Bei einem Vorfall greift er Stefan mit einem Stein am Kopf an. Nachbarn berichten von regelmäßigem Lärm, Gepolter und Streit aus der Wohnung. Stefan erzählt einer Nachbarin einmal, Karim habe ihnen ein Glas gegen den Kopf geworfen. Doch Karim hat auch jenseits der Beziehung eine Vorgeschichte. Mehrere Verurteilungen wegen Körperverletzung, zum Teil im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Am 29. November 2024, dem Tag vor der Tat, erhält Karim die Schlüssel für eine neue Wohnung. Das will er mit Stefan feiern. Die beiden setzen sich auf eine Parkbank, trinken Bier, Karim raucht einen Joint. Am Abend gehen sie in Stefans Wohnung. Dort entsteht ein Streit. Anders ist ein Foto von Stefans verstorbener Mutter. Stefan zieht sich dann ins Schlafzimmer zurück, legt sich ins Bett. Er behält seine Schuhe an, weil er einen Übergriff schon befürchtet. Das ist ein Verhalten, das er von seiner eigenen Mutter kennt, die sich auch angezogen ins Bett legte, aus Angst vor ihrem alkoholisierten Ehemann. In der Nacht fasst der 50 Jahre alte Karim einen Entschluss. Er verbarrikadiert die Wohnungstür mit einem schweren Bartisch und zwei ineinandergestellten Holzstühlen. Er nimmt die Basisstation des Malteser Notrufsystems vom Schrank und versteckt sie in Stoffvorhängen auf dem Boden. Stefan soll weder fliehen noch um Hilfe rufen können. Gegen vier Uhr morgens geht Karim ins Schlafzimmer und schlägt auf den im Bett liegenden Stefan ein. Ob Stefan zu diesem Zeitpunkt schläft, kann später nicht mehr festgestellt werden. Stefan erleidet mindestens eine stark blutende Kopfplatzwunde, kann aber aus dem Schlafzimmer fliehen. Im Wohnzimmer schlägt Karim ihm dann eine Glasflasche auf den Kopf, die dabei zerbricht. Stefan gelingt es, Karim einen Abwehrschlag gegen den Hals zu versetzen. Karim lässt kurz von ihm ab. Stefan versucht daraufhin, zur Wohnungstür zu gelangen, um zu fliehen und den Notruf zu betätigen, doch die Barrikade versperrt ihm den Weg. Er flüchtet ins Badezimmer und schließt die Tür ab. Karim, durch den Schlag gegen seinen Hals erst recht in Rage versetzt, tritt die Badezimmertür ein. Stefan sitzt in der Badewanne, die Arme schützend über den Kopf verschränkt. Karim schlägt mit einer hohlen Metallstange auf Stefans Kopf ein, bis die Stange zerbricht. Dann greift er zum Duschschlauch, wickelt ihn zweimal um Stefans Hals und zieht zu. Der Schlauch gräbt sich tief in die Haut ein. Stefan gelingt es gerade noch, einen Finger zwischen Hals und Schlauch zu schieben. Karim zieht weiter daran und ruft, du undankbares Stück Scheiße, ich bringe dich um. Es ist am Ende eine Nachbarin aus dem Nebenhaus, die in dieser Nacht den Lärm und die Hilferufe hört, die Polizei alarmiert und Stefan so vielleicht das Leben rettet. Gegen 4.30 Uhr treffen die Beamten ein, klopfen lautstark an die Tür und geben sich als Polizei zu erkennen. Karim erkennt in diesem Moment, dass sein Vorhaben gescheitert ist. Er lässt von Stefan ab. Der schleppt sich zur Tür, räumt die Barrikade beiseite und lässt die Polizei herein. Stefan erleidet ein Schädel-Hirntrauma. Drei Riss-Quetsch-Wunden am Kopf, massive Hämatome am Rücken und an den Schultern, Abdrücke des Duschlauchs an seinem Hals. Die Wunden hätten genäht werden müssen, doch Stefan lehnt das ab. Am 2. Dezember wird er aus dem Krankenhaus entlassen. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung im Sommer 2025 sind Karim und Stefan weiterhin verlobt. Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig? Melanie, wer in diesem Fall Verdächtiger sein könnte, das war ja ziemlich schnell klar. Wie hast du denn von dem Fall erfahren? Wann wurdest du informiert? Ich hatte zu dem Zeitpunkt Rufbereitschaft für die Staatsanwaltschaft Duisburg und wurde dann noch in der Nacht bzw. Am frühen Morgen von der Polizei telefonisch über den Sachverhalt informiert. Und ich ordnete nach dem entsprechenden Sachvortrag der Polizei das Geschehen als versuchtes Tötungsdelikt ein. Das wiederum hatte dann zur Folge, dass die Polizei eine Mordkommission einrichtete. Die weitere Rücksprache hielt ich dann auch mit dem Leiter der Mordkommission. Ich ordnete die ersten Maßnahmen an, also die vorläufige Festnahme des Beschuldigten und darüber hinaus auch die Entnahme an der Blutprobe. Das alles ging ja relativ schnell. Karim wurde noch am Tatort von der Polizei angetroffen. Ein Haftbefehl, er ging dann am Tag danach, auch wenn er am selben Tag schon vorläufig festgenommen wurde. Wie lief denn der Zugriff und wie kann man sich die ersten 24 Stunden in so einem Fall vorstellen, wo die Sachlage zwischen Opfer und Verdächtigen eigentlich relativ klar scheint? Die ersten Stunden bei einem versuchten Tötungsdelikt oder auch bei einem vollendeten Tötungsdelikt sind immer die wichtigsten für uns. Nur dann sind die Spuren frisch, auch die Erinnerungen der Zeugen sind frisch, die wir versuchen schnellstmöglich zu vernehmen. Und wie du schon sagtest, bei einer vorläufigen Festnahme setzt uns auch das Gesetz zeitlich unter Druck, denn ein vorläufig festgenommener ist spätestens am Tag nach der Festnahme dem Haftrichter fortzuführen, wenn denn wie vorliegend ein Haftbefehlsantrag gestellt werden soll. Das bedeutet für die Mordkommission, dass sie nachts sofort ausrücken müssen, dass sie als erstes den Tatort aufnehmen, sämtliche Spuren sichern. Es wurden die ersten Nachbarn direkt vernommen, insbesondere die Melderinnen. Und auf dieser Grundlage war es mir dann auch möglich, das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts zu prüfen und zu bejahen und den Haftbefehlsantrag zu formulieren. Ihr habt später Karim dann wegen versuchten Mordes angeklagt. Welche Merkmale für einen Mord habt ihr denn nach diesen Ermittlungen direkt gesehen? Das hätte ja auch ein Totschlag sein können. In Betracht kam zu dem Zeitpunkt das Mordmerkmal der Heimtücke, da das Spurenbild so aussah, dass man davon ausgehen musste, dass der erste Angriff im Schlafzimmer stattfand. Der Geschädigte konnte sich zum Zeitpunkt seiner Vernehmung allerdings nicht mehr an den Beginn des Angriffs erinnern, sodass wir alleine auf das Spurenbild eben zurückgreifen mussten. Und deshalb habt ihr dann auf Mord plädiert, weil er eben im Schlafzimmer war und nicht wusste, dass ein Angriff auf ihn geplant ist. Plädiert habe ich dann nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr auf Mord, sondern lediglich auf Totschlag. Aber zum damaligen frühen Zeitpunkt war schon dringend davon auszugehen, dass hier Heimtücke vorlag und deswegen war das noch Gegenstand des Haftbefehls. Verstehe. Es war gerade in meiner Beschreibung des Falls auch zu hören, die Verbarrikadierung der Tür, das Verstecken dieses Notrufsystems, das sind ja alles Handlungen, die zumindest eine gewisse Planung voraussetzen oder darauf hindeuten. Wie seid ihr damit so umgegangen? Zunächst einmal bereits bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes, denn es gab auch Punkte, die gegen einen Tötungsvorsatz sprachen, insbesondere die erhebliche Alkoholisierung des damals Beschuldigten und ein vorausgegangener Streit der Beteiligten, den ja auch die Nachbarn so bekundeten. Aber gerade diese Planung sprach gleichwohl dann gegen das Vorliegen einer Spontantat und gegen die Begehung aus einem Zustand einer emotionalen Auffallung. Und das sind die vorsatzkritischen Kriterien, die wir so aufgrund dieser Planung ausräumen konnten. Darüber hinaus war es natürlich auch dann zum Ende hin relevant, wer eine Straftat plant, der erst härter zu bestrafen als derjenige, der sich spontan begeht. Du hast es gerade gesagt, Stefan konnte sich nicht mehr an den Beginn dieses Überfalls erinnern. Hat sich Karim denn zu den Vorwürfen geäußert? Zu dem Vorwurf hat er sich konkret nicht geäußert. Er hat sich lediglich dazu geäußert, wie der Tag abgelaufen ist, dass er erheblich Alkohol konsumierte und darüber hinaus, dass er es gerade nicht gewesen sei, der diesen Globus vor die Tür stellte, sondern dass das der Geschädigte selber gewesen sei. Stefan, also der Geschädigte, hat später in der Hauptverhandlung dann auch von seinem Zeugnis Verweigerungsrecht Gebrauch gemacht, weil er ja mit dem Anklagen verlobt ist, muss er nicht aussagen. wenn er das nicht möchte. Wie geht man denn als Staatsanwaltschaft damit um, wenn das Opfer nicht aussagen will? Also versucht man, ihn da irgendwie zu überzeugen, auf ihn einzuwirken? Wie kann man das handeln? Nein, wir respektieren das, denn das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat. Es trägt der besonderen Lage eines Zeugenrechnung, der als Erwanderung, dass Angehöriger entweder sein Angehörigen belasten muss oder aber die Unwahrheit sagt, das ist eine Zwangslage, die wir eben nehmen wollen durch das Zeugen des Verweigerungsrecht und gerade in Fällen der häuslichen Gewalt kommt das leider sehr häufig vor, dass das in Anspruch genommen wird. Das bedeutet für uns als Ermittlungsbehörde letztlich nur, dass wir das Gesetz voll ausschöpfen und dass wir versuchen, diese Erkenntnisse auf anderem Weg einzuführen. Was haben wir hier gemacht? Ich habe schnellstmöglich die richterliche Vernehmung des Geschädigten veranlasst, denn erfahrungsgemäß ist es so, wenn die Geschädigten noch unter dem Eindruck des Geschehens stehen, sind sie am wahrscheinlichsten noch aussagebereit und so lag der Fall dann auch hier. Und der Geschädigte äußerte dann auch in der richterlichen Vernehmung eindrücklich, dass für ihn nun endgültig Schluss sei, dass er sich sicher sei, dass der damals Beschuldigte, sein Verlobter, ihn habe umbringen wollen und dass er dem jetzt hier ein Ende setzen wolle. Was ist das denn genau, eine richterliche Vernehmung? Wie kann man sich das vorstellen? Also wie funktioniert das? Was passiert da? Das läuft im Ermittlungsverfahren vorliegend vor der Ermittlungsrichterin ab. Die beantrage ich unter Ausschluss des Beschuldigten, um eine bestmögliche Vernehmungssituation hier gewährleisten zu können. Und dann ist man in die Lage versetzt, dass man zu einem sehr, sehr frühen Zeitpunkt, ich habe ja gesagt, je frischer das Geschehen, je besser der Eindruck noch vorhanden ist bei dem Geschädigten, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass ausgesagt wird. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass ich da noch sehr wenig Beweise zusammengetragen habe, sprich ich mir zu diesem Zeitpunkt hypothetisch überlegen muss, wo könnte die Reise hingehen und hypothetisch also auch alles bei einem Geschädigten, der vielleicht später nichts mehr sagen wird, abklopfen muss. Und deswegen sind diese Vernehmungen anspruchsvoll, aber eben auch besonders hilfreich, ja auch im vorliegenden Fall. Du hast das eben auch schon mehrfach angesprochen. Alkohol spielt auch in diesem Fall, den wir heute besprechen, eine nicht unbedeutende Rolle. Deswegen noch mal kurz die Wiederholung. Ab wann ist denn jemand so betrunken, dass er nicht mehr als Schuldfähigkeit angesehen werden kann? Es gibt da keine starren Grenzen, die zur Anwendung kommen würden. Bei Tötungsdelikten ist es so, dass man ab 3,3 Promille grundsätzlich einen genauen Blick darauf werfen muss, und, Ein Promillewert ist aber im Ergebnis nur ein Indiz. Man muss eine Gesamtbewertung vornehmen und wesentlich ist dabei zum Beispiel die Alkoholgewöhnung des Täters, die hier als besonders hoch anzusehen war. Darüber hinaus eine körperliche Konstitution, zudem die Art des Delikts und insbesondere das Täterverhalten während der Tat, aber auch unmittelbar nach der Tat. Und wir hatten hier eine psychiatrische Sachverständige, die das sachverständig einschätzen konnte und eben genau diese Aspekte in den Blick genommen hat. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der zwischenzeitlich rechtskräftig Verurteilte hier besonders planvoll vorgegangen ist, dass auch hier war das relevant, dass er kontrolliert vorgegangen ist. Wir hatten hier eine mehrstufige Vorgehensweise. Wir hatten einen Verurteilten, der auch mehrfach das Tatmittel gewechselt hat, also hat mit einer Flasche angefangen und dann kam die... Diese Eisenstange zum Einsatz und abschließend der Duschschlauch, den er ja auch zweimal um den Hals wickeln musste, ein völlig Betrunkener, der sich nicht mehr unter Kontrolle hat, dem gelingt sowas schon mal gar nicht mehr. Das ist ja auch eine koordinative Herausforderung erstmal. Genau und ganz entscheidend war letztlich sein Verhalten, als die Polizei eingetroffen ist. Er war nämlich in der Lage, sich völlig situationsadäquat gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten zu verhalten. Und das zeigte gerade seine kognitive Flexibilität, also auf dieses Geschehen anders zu reagieren. Und entscheidend war darüber hinaus auch seine erhebliche Gewöhnung an den Alkohol. Karim war ja auch vorbestraft, mehrfach wegen Körperverletzung und auch im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Welche Rolle spielt so eine Vorgeschichte denn bei der Anklage und den Ermittlungen? Das sind alles Aspekte, die strafschärfend berücksichtigt werden. Vorverurteilung, gerade einschlägiger Natur, sind strafschärfend zu berücksichtigen. Darüber hinaus zeigt es natürlich auch, denn diese verminderte Schuldfähigkeit basierte in den meisten Fällen auf dem Alkoholkonsum, dass er auch wusste, wie er auf Alkohol reagiert. Und auch das kann entscheidend sein bei der Beurteilung. Ich verstehe. Es gab auch eine Untersuchung der Blutspuren, die zum Beispiel an dem Duschschlauch gefunden wurden. Ist das denn so ein Standardprozedere oder war die deshalb nötig, weil ernsthafte Zweifel daran bestanden, dass das Blut auch von Stefan stammt? Nein, das ist ein absolutes Standardvorgehen, eine Standardmaßnahme im Rahmen der Tatortaufnahme. Solange nicht Blut draufsteht nach der Untersuchung, sind das auch immer nur blutsuspekte Antragungen. Also so genau gehen wir tatsächlich vor. Und es war ja von Anfang an davon auszugehen, dass es sich um das Blut des Geschädigten handelt. Die waren nur zu zweit in der Wohnung. Der Beschuldigte damals war nicht verletzt. Weswegen das natürlich besonders nahe lag. Verstehe. Alex, der Fall spielte sich in Duisburg-Meiderich ab in einem Wohnhaus. Die Nachbarn unmittelbar nebenan lebend. Häusliche Gewalt in der direkten Nachbarschaft. Wie oft begegnen dir denn solche Fälle in deinem journalistischen Alltag? Also die Fälle begegnen uns heute definitiv häufiger als noch vor ein paar Jahren. Es ist so ein bisschen unklar, ob das daran liegt, dass es tatsächlich mehr werden. Also zahlenmäßig werden es mehr oder ob das daran liegt, dass einfach viel mehr Taten angezeigt werden und viel mehr Taten auffallen. Man muss halt sagen, wir kriegen tatsächlich nur diesen ganz kleinen, die ganz kleine Spitze des Eisberges mit. Also wirklich die richtig schlimmen und krassen Fälle, so wie den hier. Und so alles, was darunter passiert, ich weiß nicht, jemand schlägt seine Frau regelmäßig, wirft Abends Sachen durch die Gegend in der Wohnung. Das taucht dann am Ende vielleicht in der Statistik auf, wenn das angezeigt wird, aber wir kriegen das so eigentlich nicht mit. Und dann gibt es ja noch ganz viele Fälle, die im Grunde gar nicht erst bei der Polizei landen und die werden wir natürlich auch nicht irgendwie von denen erfahren. Wir sehen hier aber das klassische Muster, dass die häusliche Gewalt quasi von der Nachbarin angezeigt wurde. Was auch halt relativ häufig so passiert, weil natürlich so diese Taten oft einfach zwischen zwei Personen stattfinden, jetzt nicht irgendwie bei der Familienfeier, nicht draußen in der Fußgängerzone, sondern halt eben zu Hause. Kannst du uns da irgendwie ein paar Zahlen zu nennen? Wie häufig kommt das vor in NRW, aber vielleicht sogar in Duisburg? Also aus der Kriminalstatistik kann man sagen, dass es in NRW zuletzt im Jahr 2024 rund 61.000 Fälle von häuslicher Gewalt gab, die erfasst wurden. Das ist ein Anstieg von fast zwei Prozent zum Vorjahr und die Zahlen bewegen sich hier auch auf den Höchstwerten, wenn man das mit den letzten Jahrzehnten vergleicht. Das ist relativ viel, also 61.000 klingt wahnsinnig viel und dazu muss man aber sagen, dass die Polizei das aber auch ein bisschen sehr weit definiert. Also das häusliche Gewalt wird gesehen als alle Formen von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt und zwar auch nicht nur in der Partnerschaft, sondern auch gegen Kinder unter Erwachsenen oder jugendlichen Geschwistern, von Erwachsenen zu ihren Eltern. Da ist alles möglich. Und es gab zuletzt auch jährlich so etwa 50 Todesopfer in NRW durch häusliche Gewalt, also auch richtig viel. Aber man muss halt sagen, und das gibt es jetzt nochmal eine neue Studie aus dem Februar diesen Jahres, dass die Dunkelziffer wahnsinnig hoch ist. Also es gibt eine Dunkelfeldstudie des BKA, die hat ergeben, dass wahrscheinlich nur weniger als fünf Prozent der Fälle von körperlicher Gewalt in Partnerschaften überhaupt angezeigt werden. Dann kann man sich das mal so hochrechnen und dann kommt man auf eine ganz, ganz hohe Zahl. Genau. Die Statistik, zumindest die polizeilich-kriminalstatistik, unterscheidet ja auch nach dem Geschlecht der Opfer und der Täter. Unterscheidet die denn auch zwischen hetero- und homosexuellen Paaren? Weiß man da was über die Häufigkeit? Also das wird nicht unterschieden und da gibt es insgesamt eine relativ dünne Datenlage. Die Dunkelfeldstudie des BKA hat zuletzt auch ergeben, dass homosexuelle Menschen generell viel mehr Gewalt erleben, also in allen möglichen Formen als heterosexuelle Menschen. Und ob das jetzt wirklich vom Partner stammt oder aus anderen Quellen, das kann man so jetzt nicht genau sagen. Das ist aber auch eine interessante Zahl, dass man durch Befragungen weiß, dass auch jeder fünfte Mann angibt, schon mal Opfer von Gewalt geworden zu sein. Meistens geht es ja eher dann um psychische Gewalt in den Beziehungen. Ja, aber so richtig gute Studien dazu gibt es im Grunde eigentlich nicht. Hat denn der Fall, über den wir hier heute sprechen, hat der auch in der Öffentlichkeit irgendwie Resonanz gefunden oder ist der so ein bisschen unterm Radar geblieben? Also ein bisschen schon, aber jetzt auch nicht wirklich. Also dazu muss man sagen, dass die gesellschaftliche Vorstellung von häuslicher Gewalt wahrscheinlich immer noch so klassisch weiblich geprägt ist, also dass der Mann der Täter ist und die Frau das Opfer und dass jetzt eine homosexuelle Beziehung zwischen zwei Männern da nicht so gut reinpasst und auch der Mann als Opfer da vielleicht jetzt nicht unbedingt die Öffentlichkeit so direkt erreicht. Und jetzt eine kurze Pause. Vielleicht mit etwas Werbung. Was macht das auf? Melanie, Stefan war ja schwer krank, Pflegegrad 3 und Karim hat ihn im Alltag zum Teil auch gepflegt. Trotzdem kam es immer wieder zu Gewalt. Das ist ein Muster, das man ja aus der Forschung zur häuslicher Gewalt häufiger kennt. Abhängigkeit auf die eine oder andere Weise und Gewalt gehen oft Hand in Hand. Wie nimmst du das denn wahr und wie ist das juristisch zu bewerten? Also unabhängig von dem juristischen Teil sind diese Fälle natürlich besonders tragisch, weil gerade die vermeintlich Schwächeren in unserer Gesellschaft besonders geschützt werden sollten und es zudem erfahrungsgemäß auch sehr viel Kraft benötigt, um aus dieser Gewaltspirale eigenständig auszubrechen. Vorliegen konnte durch das Erwirken des Haftbefehls und damit die Inhaftierung des damals Beschuldigten eine räumliche Trennung herbeigeführt werden. Das war, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Auch wurden dem Geschädigten jegliche polizeiliche Hilfsmaßnahmen angeboten im Rahmen des polizeilichen Opferschutzes. Und ansonsten ist es so, dass der Aspekt natürlich auch am Ende in der Strafzumessung berücksichtigt wird. Ganz einfach gesagt, wer Gewalt gegen Schwächere ausübt, ist härter zu bestrafen. Alex hat gerade schon so ein bisschen uns in die Häufigkeit und in die Zahlen eingeführt. Wie oft landen denn bei euch Fälle, wo häusliche Gewalt so ein Ausmaß annimmt? Es gibt ja eine durchaus große Bandbreite, wie wir eben schon gesagt haben. Genau, die Bandbreite ist groß. Es kann anfangen bei einem einfachen Schubsen und hört eben auf bei Tötungsdelikten. Dass schwere Gewalttaten gerade auch im häuslichen Umfeld passieren, liegt auch daran, dass der Täter ungestört und ungesehen agieren kann, also fernab der Augen der Öffentlichkeit. Die häusliche Umgebung insoweit ja auch gerade den Täter schützt. Das ist letztlich das perfide an der häuslichen Gewalt, denn der heimische Schutzbereich wird zur Gefahrenzone. Und wir haben es gerade gehört, dieser Schutzbereich kann sowohl für Männer als auch für Frauen zum Gefahrenbereich werden. Wie präsent sind bei euch denn Konstellationen, die jetzt mal abgehen davon, was man sonst so im Kopf hat? Man schlägt die Frau in eure Arbeit. Könnt ihr da irgendwie was über die Dunkelziffer sagen? Wie oft landen dann Fälle bei euch, in denen vielleicht der Mann, der geschädigt ist? Also Alex hat ja gerade die polizeiliche Sichtweise so ein bisschen definiert. Bei uns ist es so, dass häusliche Gewalt einfach nur Gewaltdelikte im Rahmen einer häuslichen Gemeinschaft meint und für uns ist sowohl das Geschlecht als auch die sexuelle Orientierung in der täglichen Bearbeitung weitgehend irrelevant. Es sei denn, einer der Aspekte hat tatbestandlich oder im Rahmen des Tatmotivs irgendeine Bedeutung, was vorliegend aber gerade nicht der Fall war. Und eine Statistik wird daher hier im Haus auch nicht geführt. Verstehe. Ich glaube, ich bin nicht die Einzige, die zumindestens, naja... Ein bisschen irritiert war, als ich gelesen habe, dass die Verlogung zwischen Karim und Stefan auch während der Verhandlung weiter bestanden hat. Wie wirkt sich das denn im Prozess aus, wenn man das dann erfährt, dass hier Geschädigter und Täter irgendwie immer noch eine romantische Beziehung zueinander aufrechthalten? Ja, also ich kann sehr gut nachvollziehen, dass das irritierend wirken kann für Außenstehende. Nach meiner Erfahrung ist es aber leider gerade ein klassisches Beispiel für den Verlauf eines solchen Strafverfahrens und damit einer Beziehung, die von jahrelanger Gewalt geprägt war. Oft gelingt es den Geschädigten nicht endgültig auszubrechen und es wirkte rein rechtlich gesehen insoweit, als dass das Zeugnis Verweigerungsrecht weiter bestand, von dem er dann in letzter Konsequenz ja auch Gebrauch gemacht hat. Der Fall wirft ja auch ein bisschen die Frage auf, was hätte früher passieren können. Also Karim war mehrfach vorbestraft, auch wegen Gewaltdelikten. Innerhalb der Beziehung gab es schon lange ein Muster von Gewalt. Gibt es Mechanismen, die irgendwie verhindern könnten, dass es so weit kommt, wie es jetzt hier in diesem Fall war? Also als Staatsanwältin kann ich ja letztlich nur die justiziellen Mechanismen beurteilen und das ist so, dass ich es grundsätzlich sehr begrüße, wenn man sich selber und auch das System immer wieder hinterfragt, denn wir wollen alle besser werden und das kann man nur auf diese Weise. Aber hier muss man bei genauer Betrachtung ganz klar sagen, dass die Mechanismen, die wir zur Verfügung haben, ja sämtlich gegriffen haben. Also der rechtskräftig Verurteilte wurde auch in der Vergangenheit konsequent strafrechtlich verfolgt und auch stets seiner Verurteilung zugeführt. Und mehr kann man dann quasi aus Justiziasicht nicht machen? Nein, insbesondere vor dem Hintergrund nicht, als dass wir hier auch gar keine Anhaltspunkte haben, dass man irgendetwas anders hätte machen können im Sinne einer härteren Strafverfolgung. Ich würde gerne noch über die Nachbarin sprechen, die ja durch ihren Anruf bei der Polizei, Stefan, vielleicht das Leben gerettet hat sogar. Wie trat sie denn auf in diesem ganzen Ermittlungsprozess und war sie auch später in der Verhandlung dabei? Also es waren mehrere Nachbarn tatsächlich, die in der Nacht unabhängig voneinander die Polizei gerufen haben und die haben auch sämtlich dann im Rahmen der Hauptverhandlung als Zeuge ihre Wahrnehmung bekundet. Die hatten aber sämtlich nur Wahrnehmung allgemein zum Verlauf der Beziehung, also insbesondere dazu, dass sehr rechtskräftig Verurteilte in der Vergangenheit auch schon immer aufgefallen ist, dass sie öfter Auseinandersetzungen wahrgenommen haben und zwar Auseinandersetzungen, die stets von dem rechtskräftig Verurteilten ausgehen. Ich verstehe. Alex, häusliche Gewalt ist ja auch ein Thema, was in der Berichterstattung nicht immer ganz einfach ist, aus schon genannten Gründen. Was sind denn so die Herausforderungen für dich, für euch dabei, wenn ihr über solche Fälle berichtet? Also ein großes Thema ist dann natürlich der Opferschutz, den wir ja sowieso beachten, generell bei allen möglichen Gerichtsprozessen und Straftaten, die so passieren. Aber das ist hier nochmal entscheidender, weil auch während so eines Prozesses ja die Namen, die Adressen, die Details so zur Wohnsituation bekannt werden. Und wir uns da immer fragen müssen, wie viel davon schreiben wir wirklich, wie viel berichten wir darüber, sodass halt nicht bekannt wird, wo diese Person jetzt lebt oder dass man die einfach finden kann. Wir haben ja hier in dem Fall auch die da gerade schon drüber gesprochen, dass es ja von beiden eigentlich keine Aussage so wirklich gibt. Und das erlebt man halt auch häufig, dass das Opfer dann am Ende noch versucht, den Täter zu schützen und dass Betroffene vielleicht gar nicht unbedingt wollen, dass über ihr Fall berichtet wird. Vielleicht, weil sie sich total dafür schämen, weil sie immer noch Angst vor dem Täter haben oder weil sie immer noch in einer ganz krassen emotionalen Bindung sind. Ja, und das sehen wir ja auch hier, die sind ja immer noch verlobt. Ich weiß nicht, ob sie heute tatsächlich noch verlobt sind, aber zum damaligen Zeitpunkt. Und wir dürfen natürlich auch, da kommen wir vielleicht gleich ja auch noch zu, keine Klischees reproduzieren. Also da ist es dann, glaube ich, schon wichtig, in so einem Fall immer auch darauf hinzuweisen, dass das wirklich auch ein gesellschaftliches Problem ist und nicht irgendwie ein Einzelfall oder auch erst recht kein privates Unglück, was die da irgendwie in ihrer Ehe gerade oder in ihrer Beziehung erlebt haben. Erlebst du es denn häufiger, dass man bei solchen Fällen dann irgendwie am Rande hört, ja Nachbarn haben was mitbekommen, Nachbarn haben sich bei der Polizei gemeldet, also welche Rolle spielt denn so eine aktive Nachbarschaft bei dem Thema? Also das kommt schon häufiger vor, dass Zeugen sich da nicht melden. Es gibt in der Sozialpsychologie so diesen Bystander-Effekt. Also das sagt im Prinzip, je mehr Menschen etwas beobachten oder potenziell in eine Straftat eingreifen könnten, desto weniger fühlt man sich selber eigentlich verantwortlich, das dann tatsächlich auch zu machen. Weil man immer denkt, naja, irgendwie, das haben jetzt so viele mitbekommen, irgendeiner wird schon was machen. Das muss ja dann nicht ich machen. Wer weiß, was dann alles passiert. Und ich glaube, da sind die Grenzen auch wirklich nicht so leicht zu erkennen. Also jeder wird das ja vielleicht mal irgendwie erlebt haben, dass man bei sich im Haus irgendwie, weiß ich nicht, jemanden hat schreien gehört und sich denkt so, okay, ist da jetzt irgendwas passiert? Gibt es da wirklich einen krassen Streit zwischen zwei Personen oder regelt sich das von alleine? Muss man da jetzt eingreifen? Und ich glaube, da haben wir bei uns in der Kultur auch oft noch so dieses Problem, dass man davon ausgeht, ja okay, was so in anderen Familien los ist, das ist so deren Thema und das ist Privatsache. Ich weiß, ich bin auch noch so aufgewachsen. Also meine Eltern haben auch immer gesagt, ja was die Nachbarn machen, das geht uns nichts an. Also ich glaube, das ist schon, das fordert schon Mut, sich da irgendwie einzumischen. Und das gilt ja auch, das ist ja auch, Wichtig ist ja auch, was dann in den Konsequenzen passiert. Also, keine Ahnung, war jetzt vielleicht wirklich was los? Falls nicht, wie wird die Person dann reagieren? Ist dann jemand sauer auf mich? Kriege ich dann Ärger? Wir müssen ja hier weiter zusammenleben. Jetzt habe ich den Nachbar unter Verdacht gestellt. Also, das ist schon nicht so leicht. Ich glaube, viele haben da auch Angst, dass wenn dann doch einfach nur ein Glas runtergefallen ist und jemand deshalb geflucht hat, dass man dann quasi als der Denunziant gilt. Genau, ja, auf jeden Fall. Was kann man denn Menschen raten, die so in ihrem Umfeld, gerade jetzt mal im häuslichen Umfeld, ich glaube auf der Straße, in der Öffentlichkeit ist es nochmal was anderes, aber wenn man in der Nachbarswohnung einen Verdacht wahrnimmt, um es jetzt mal ganz neutral zu formulieren, wie verhält man sich denn richtig? Man kann natürlich, wenn es wirklich ganz schlimm ist, den Notruf wählen, also die 110. Und also wenn man jetzt Hilferufe wirklich hört oder das Gefühl hat, da wird jemand geschlagen oder es gibt wirklich eine akute Gefahr. Was ganz wichtig ist, man kann auch, das wissen viele auch nicht, auch anonym die Polizei rufen. Also man muss da nicht unbedingt sagen, wer man ist und jetzt seinen Namen angeben und am Ende ist man da irgendwie mit drin. Wichtig ist es aber auch, wenn dann tatsächlich was passiert ist, dass man am Ende dann auch als Zeuge zur Verfügung steht und bei der Polizei und vor Gericht dann auch eine Aussage macht. Das ist vielleicht auch ganz gut, wenn man schon von vornherein irgendwie sich Notizen macht, sich aufschreibt, zu welchen Uhrzeiten ist da irgendwas passiert, was hat man genau gehört, damit das am Ende nicht so eine sehr angreifbare Aussage wird, wo dann eigentlich klar wird, ja okay, eigentlich ist man als Zeuge vielleicht doch nicht so brauchbar. Und ja, vielleicht kann man in, sage ich mal, sehr, Eher harmlosen Situationen vielleicht selber noch in irgendeiner Form das Gespräch suchen, vielleicht irgendwie unter einem Vorwand mit dem Nachbarn mal sprechen oder irgendwie auch so eine Situation unterbrechen. Aber ich glaube, ganz wichtig ist, wenn das jetzt wirklich akut wird, da jetzt nicht den Helden zu spielen und irgendwie eine Tür einzutreten und jemanden zu überwältigen, sondern dann wirklich die Polizei zu rufen. Ich würde gerne noch über ein Thema sprechen, was beim Thema häusliche Gewalt ja auch oft diskutiert wird in Bezug auf die Berichterstattung darüber. Es wird ja, liest man immer noch, dass von Beziehungstaten, Familiendramen geschrieben, gesprochen wird. Warum sind denn aber solche Begriffe heute nicht mehr so geläufig, beziehungsweise sollten sie nicht mehr so geläufig sein? Also das sind so Formulierungen, die sich Jahrzehnte eigentlich im Journalismus gehalten haben. Ich weiß eigentlich gar nicht, warum die überhaupt mal entstanden sind, aber sie haben so ein bisschen das Problem, dass sie das ganze Geschehen so privatisieren irgendwie. Also so Drama klingt ja jetzt so, ich weiß nicht, so als wäre so ein Bergsteiger irgendwo an der Zugspitze verunglückt und wird jetzt gerettet und hat sich da was gebrochen. Das wäre so ein Drama. Aber jetzt ja nicht, dass, weiß ich nicht, jemand wie hier bei uns im Fall jetzt wirklich in letzter Sekunde noch gerettet wurde, dass der nicht getötet wurde von jemand anderem. Würde ich jetzt nicht sagen, dass das als Drama oder als Beziehungsdrama bezeichnet werden kann. Und dann gibt es ja auch dieses Wort Beziehungstat, was immer so ein bisschen klingt, als sei man da so gegenseitig drin verstrickt. Das schiebt dann so ein bisschen die Schuld ja auch noch auf das Opfer selber. Naja, man hat sich ja mit der Person da eingelassen, dann steckt man da jetzt irgendwie drin. Und am Ende verschleiert das natürlich auch so ein bisschen die Täterschaft. Also dass man das Gefühl hat, ja okay, jetzt eine Frau wurde bei einem Familiendrama getötet. Ja okay, von wem denn eigentlich? Also wahrscheinlich von ihrem Ehemann oder Ex-Mann. Und jetzt eine kurze Pause. Vielleicht mit etwas Werbung. Wie geht es aus? Melanie, wie lautete denn am Ende das Urteil? Der Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Und du hast es vorhin schon gesagt, zu Beginn stand noch die Anklage wegen Mordes im Raum. Wie hat sich das im Laufe des Prozesses auch bei dir beziehungsweise bei der Staatsanwaltschaft geändert? Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht hat im Ergebnis keine Heimtücke mehr angenommen. Zwar ist es so, dass in der Regel heimtückisch handelt, wer einen Schlafenden angreift, denn der Schlafende ist regelmäßig arg und wehrlos, sonst würde er wahrscheinlich gar nicht einschlafen. Das ist das, was dahinter steht. Es ist aber vorliegend gerade nicht klar geworden. Ob der Geschädigte, der sich an viele Teile nicht mehr erinnern konnte zum Zeitpunkt seiner richterlichen Vernehmung, ob er zum Zeitpunkt des Angriffs überhaupt geschlafen hat. Und es war auch so, dass er einen Angriff des nunmehr rechtskräftig Verurteilten bei dem Zu-Bett-Gehen bereits befürchtete und dass er deswegen sich mit angezogenen Schuhen ins Bett legte und demnach hat er nur in Anführungszeichen sein körperliches Unvermögen zur Abwehr eines Angriffs in den Schlaf genommen, wenn er dann geschlafen hat, nicht dabei seine Arglosigkeit. Wie bewertest du denn am Ende dieses Urteil? Ist es eher ein strenges Urteil oder ein bildes? Die Kammer ist geringfügig unter meinem Antrag geblieben. Ich war allerdings sehr zufrieden mit dem Ergebnis und achte das Urteil als Tat und Schuld angemessen an. Karim hatte auch angegeben, ein Blackout gehabt zu haben an dieser Tatnacht. Das Gericht ist dem nicht gefolgt. Was war denn aus deiner Sicht entscheidend dafür? Zunächst muss man sagen, dass das eine ganz beliebte Ausrede ist, die regelmäßig als Schutzbehauptung zu klassifizieren ist. Vorliegend war es so, dass die psychiatrische Sachverständige bereits zu dem Ergebnis kamen, dass es überhaupt keine medizinischen Anhaltspunkte für einen derartigen Blackout gab und die, Im Ergebnis war daher viel mehr davon auszugehen, dass der rechtskräftig Verurteilte sich schlicht auch nicht mit seiner Tat auseinandersetzen wollte. Verstehe. Das Gericht hat auch einen sogenannten Rücktritt vom Versuch verneint und stattdessen eben festgestellt, dass der Angeklagte nur deshalb vom Opfer abgelassen hat, weil die Polizei dann irgendwann vor der Tür stand. Kannst du erklären, was das juristisch bedeutet und warum das für die Strafzumessung auch so relevant ist? Ja, also der Gesetzgeber baut dem Täter mit dem Institut des Rücktritts grundsätzlich eine goldene Brücke zurück in die Legalität. So wird das häufig von Juristen bezeichnet. Kurz gesagt bedeutet das, wer wie vorliegend die weitere Ausführung der Tat aufgibt, wird grundsätzlich wegen des Versuchs nicht bestraft. Aber Voraussetzung ist, dass das freiwillig passiert. Und daran mangelt es vorliegend, denn unser Verurteilter war nicht mehr Herr seiner Entschlüsse. Vielmehr war es so, dass er durch eine äußere Zwangslage an der weiteren Tatausführung gehindert worden ist. Er realisierte, dass die Polizei eingetroffen ist. Die haben sich an der Wohnungseingangstür lautstark zu erkennen gegeben und nur deswegen sah er sich veranlasst, von den Geschädigten abzulassen, da ihm die zeitnahe Entdeckung durch die Polizei drohte. Und auch der Versuch, Paragraf 23 StGB, um hier meinen Notizen zu folgen, führt ja auch zu einer Strafmilderung. Kannst du das nochmal genau erklären, warum ein Versuch, auch wenn er hier im Prinzip... Abgebrochen wurde durch äußere Umstände, zu einer Strafmilderung geführt hat. Ein Versuch kann grundsätzlich milder bestraft werden als die vollendete Tat. Das ist also keine zwangsläufige Rechtsfolge, die gezogen werden muss, sondern man muss das prüfen. Und ob von der Strafmilderung Gebrauch zu machen ist, ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, wie so oft bei juristischen Entscheidungen, zu bewerten. Entscheidend ist bei dieser Prüfung aber vor allem die Vollendungsnähe. Also in anderen Worten, wie knapp hat der Geschädigte hier vorliegend tatsächlich überlebt? Wir sehen hier zwar eine massive Einwirkung, insbesondere auf den Kopf des Geschädigten, aber du hattest es erwähnt, der konnte eigentlich am selben Tag das Krankenhaus noch verlassen. Und deswegen hatten wir hier vergleichsweise zu anderen Tötungsdelikten, versuchten Tötungsdelikten doch noch eine relativ große Entfernung zu der Vollendung, sodass es sehr naheliegend war, hier von der Milderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Das hieß dann im Ergebnis, dass wir einen Strafrahmen von zwei Jahren bis maximal elf Jahre, drei Monate ansetzten und eben nicht einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren. Und da sind wir mit den sieben Jahren noch sehr in diesem Rahmen. Wie hat Karim denn das Urteil aufgenommen, als es ausgesprochen wurde? Meiner Erinnerung nach hat er keinerlei Reaktion auf das Urteil gezeigt. Relativ stoisch hingenommen. Genau. Weißt du denn was darüber, ob Karim und Stefan heute noch ein Paar sind? Sind sie noch verlobt? Weiß man da was drüber? Also Karim ist weiterhin inhaftiert. Gleichwohl ist es so, soweit ich das jedenfalls mitbekommen habe, dass Stefan weiter an der Beziehung festhalten wollte und auch nach dem Urteil weiter an dem Verlöbnis festhielt. Alex, kann man was darüber sagen, wie das Urteil dann am Ende in der Öffentlichkeit so aufgenommen wurde? Also leider nicht so ganz so wirklich. Es gab halt ein paar Stimmen dazu, die das auch so ein bisschen irritierend fanden und sich fast schon irgendwie so ein bisschen darüber lustig gemacht haben, dass die beiden halt immer noch ein Paar sind und der Stefan wirklich an der Verlobung festgehalten hat und das dann nicht so ganz nachvollziehen konnten. Wie geht ihr dann in der Berichterstattung mit so einem Umstand um, der ja durchaus nochmal zumindest der Blick, den die Öffentlichkeit hat, auf diesen Fall verändern kann? Also wir verstärken jetzt dieses Gefühl auf jeden Fall nicht. Also dieses, ja warum bleibt denn der jetzt bloß bei ihm? Das ergibt ja alles gar keinen Sinn. Also das machen wir nicht, sondern wir würden dann versuchen irgendwie zu erklären, was da eigentlich dahinter steckt. Und man kann halt sagen, Studien zeigen, dass, das fand ich eine total krasse Zahl, dass Opfer von häuslicher Gewalt im Durchschnitt siebenmal versuchen, die Beziehung zu beenden zu ihrem Partner, bis sie es dann tatsächlich schaffen, also falls sie es schaffen. Und das ist halt, also man kann sich halt viele Dinge einfach nicht vorstellen, bis man selbst drinsteckt. Also das sind ja jetzt nicht Leute, die gedacht haben, ach so, der Typ ist irgendwie gewalttätig, ja dann lasse ich mich mal auf den einen, sondern das hat sich ja dann irgendwann erst rausgestellt, und man weiß so aus der Psychologie, dass das Gehirn so ganz viel auch den Schmerz mit dieser Erleichterung verbindet, dass es dann doch wieder vorbei ist. Also diese Beziehungen funktionieren ja nicht so, Dass dauernd alles schlimm ist, sondern dass halt eigentlich ganz lange alles gut ist und dann eskaliert es und dann wird es wieder gut und dann verbindet man halt den Täter im Prinzip mit der Ursache von allem, aber auch mit demjenigen, der es dann wieder gut macht und ja. Da kommen halt einfach voll viele Leute ganz schwer raus. Passt ja auch zu dem, was Melanie gesagt hat, dass das so Unverständliches für uns vielleicht klingt, dass die beiden immer noch verlobt waren, gar nicht unbedingt so ungewöhnlich ist. An dieser Stelle würde ich dich aber auch nochmal bitten, welche Hilfsangebote gibt es denn für Menschen, die vielleicht selbst Teil einer Beziehung, in der häusliche Gewalt eine Rolle spielt, sind? Wo kriegt man Hilfe? Also es gibt einmal, das haben wir schon oft empfohlen, das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das kostenlos ist, anonym, auf mehreren Sprachen und auch 24 Stunden erreichbar ist. Es gibt dafür auch ein, was wäre in dem Fall hier wichtig gewesen wäre, ein Hilfetelefon speziell für Männer als Opfer. Es gibt den Weißen Ring, den man kontaktieren kann, der auch eine Opferhilfe anbietet und jetzt vielleicht lokal in Duisburg, das passt ja nicht direkt zu dem Fall hier, aber das Frauenhaus, das auch, wenn es denn mal Plätze gibt, Plätze anbietet, aber auch Beratungsangebote. Ich danke euch beiden für die Einblicke in diesen Fall und auch ein großes Dankeschön wie immer an euch, an unsere Zuhörer für eure Aufmerksamkeit. Wenn ihr Gedanken habt zu unseren Fällen, wenn ihr Kritik habt, lobt, Anregungen, dann meldet euch gerne bei uns an podcasts.rheinische-post.de oder hier in den Kommentaren direkt bei der Podcast-App eures Vertrauens. Mein Name ist Lilly Stegner und ich freue mich, wenn ihr dann auch beim nächsten Mal wieder dabei seid, wenn wir neue Fälle aufklären. Bis dahin. Tschüss. Hinreichend verdächtig.