
Le Pen Urteil: Mit der Fußfessel in den Wahlkampf? (Update)
Ein Berufungsgericht in Paris hat die Strafe gegen Marine Le Pen teilweise reduziert. Die Vorsitzende des Rassemblement National wurde zu 15 Monaten Unwählbarkeit sowie zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haft soll mit einer elektronischen Fußfessel vollzogen werden. Die Geldstrafe von 100.000 Euro blieb bestehen. Da die 15 Monate Unwählbarkeit bereits verstrichen sind, könnte Le Pen rechtlich bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Was das Urteil für Le Pens politische Zukunft bedeutet, erläutert ZEIT-Autorin Annika Joeres…
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