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Vollmacht auf Vertrauensbasis

Aus den „Sichtweisen“, Ausgabe 11/2020

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter möglicherweise von einem Moment auf den anderen in die missliche Lage geraten, nicht mehr imstande zu sein, wichtige Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln. Das kann beispielsweise die Einwilligung in ärztliche Behandlungen und Operationen betreffen, die Erledigung von Bankgeschäften, den Zugang zum Postkasten oder den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen.

Wenn niemand hierzu bevollmächtigt ist, muss vom örtlichen Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Weder der…

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