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ET+ Münchner Gericht bestätigt Urteil gegen ZDF im Fall Schönbohm

Das Oberlandesgericht München hat die Berufung des ZDF im Rechtsstreit mit dem früheren Cyberabwehrchef Arne Schönbohm weitgehend zurückgewiesen. Der Sender darf mehrere Aussagen aus einer Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann nicht weiter verbreiten. Eine Geldentschädigung erhält Schönbohm jedoch nicht.

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