Latest / Steueraffe / #321 Nebenjob erlaubt? Wo Arbeitgeber Grenzen setzen dürfen
Transcript
- 0:03Speaker 2: Hallo
- 0:12Speaker 0: und herzlich willkommen beim Steueraffen Nebenbeschäftigungsverbot.
- 0:17Speaker 0: Ja oder nein, das ist heute die Frage!
- 0:21Speaker 0: Herzlich Willkommen in deiner neuen Steueraffenfolge.
- 0:24Speaker 0: rund um das Thema Arbeitsrecht, HR- und Personalabrechnung.
- 0:29Speaker 0: Heute geht es um das Themen Nebenbescheftigungen
- 0:33Speaker 1: Wann
- 0:33Speaker 0: Arbeitgeber eine solche Tätigkeit überhaupt untersagen dürfen?
- 0:38Speaker 0: Das Thema ist in der Praxis besonders relevant, weil viele Dienstverträge noch sehr breite Nebenbeschäftigungsverbote enthalten.
- 0:46Speaker 0: Gleichzeitig ist aber klar geregelt – Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich auch ein weiteres Dienstverhältnis eingehen!
- 0:54Speaker 0: Wo also verläuft die Grenze zwischen zulässiger Nebenbescheftigung und unzulässiger Beeinträchtigung des Arbeitgebers?
- 1:02Speaker 0: Und genau dieses Thema behandeln wir heute mit unserer Arbeitsrechtsexperte Jessica Gamani.
- 1:09Speaker 0: Hallo Jessica!
- 1:11Speaker 0: Jessica, warum ist das Thema aktuell wichtig?
- 1:14Speaker 1: Genau.
- 1:14Speaker 1: Also es hat sicher mehrere Gründe.
- 1:17Speaker 1: Einerseits hat sich das Gesetz verändert schon im Jahr fournzwanzig, dass der Arbeitnehmer sozusagen ein generelles Recht auf Nebenbeschäftigung bekommen hat und bis man eben die Auswirkungen in der Praxis merkt dauert es immer ein bisschen.
- 1:32Speaker 1: und andererseits muss man aber auch sagen hat sich sicher die Arbeitswelt verändert.
- 1:37Speaker 1: viele Arbeitnehmer möchten zusätzlich etwas dazu verdienen oder sich selbstständig machen oder auch nebenbei in einem anderen Betrieb einfach arbeiten, weil es sie interessiert und das kann manchmal völlig unproblematisch sein wenn zum Beispiel eine geringfügige Beschäftigung ohne Bezug zum Arbeitgeber ausgeübt wird.
- 1:57Speaker 1: Aber trotzdem stellt sich eben bei glaube ich jeder Nebenbeschäftigung für die Arbeitgebers immer die Frage ob dadurch Risiken entstehen und was der Arbeitgebe eben einfach tun möglicherweise eben einfach nicht gefällt.
- 2:12Speaker 1: Andererseits können natürlich durch eine Nebenbeschäftigung auch wirklich Interessen des Arbeitgebers eben einfach beeinträchtigt werden und Arbeitszeit ist einfach auch ein großes Thema, wann wird das überschritten?
- 2:25Speaker 1: Und muss der Arbeitgeber oder Hauptarbeitgeber da eben irgendwas beachten?
- 2:29Speaker 0: Das heißt was bedeutet jetzt das Recht auf mehr Nach Beschäftigung?
- 2:33Speaker 0: konkret, weil du sagst das da hat es eine Änderung gegeben?
- 2:36Speaker 1: Genau.
- 2:37Speaker 1: Also da ist ein neuer Paragraf ins Afrag sozusagen eingefügt worden.
- 2:43Speaker 1: Der Grundsatz sozusagen lautet, dass Arbeitnehmer während einem aufrechten Dienstweitenis grundsätzlich ein weiteres Dienstweiteignis eingehen dürfen.
- 2:54Speaker 1: Allein eben die Tatsache, dass jemand nebenbei arbeitet darf der nicht automatisch zu einer Benachteiligung durch meinen Hauptarbeitgeber führen bedeutet aber nicht, dass jede Nebenbeschäftigung uneingeschränkt zulässig ist.
- 3:10Speaker 1: Also der Arbeitgeber darf sie eben untersagen wenn konkrete gesetzliche oder betriebliche Gründe vorliegen.
- 3:17Speaker 1: und entscheidend ist eben nicht die Nebenbescheftigung an sich sondern einfach ihre Auswirkungen auf mein Hauptarbeitsverhältnis.
- 3:26Speaker 1: Du sagst
- 3:26Speaker 0: das?
- 3:26Speaker 0: Dass der Arbeit-Geber eine Nebenbeschaftigung untersagen darf also Wann darf er die jetzt untersagen?
- 3:32Speaker 1: Genau, da unterscheidet man zwei Hauptgruppen.
- 3:36Speaker 1: Erstens werden durch Haupt- und Nebenbeschäftigung arbeitszeitrechtliche Grenzen eben verletzt werden.
- 3:43Speaker 1: Und der zweite Punkt ist wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden.
- 3:49Speaker 1: Dazu zählen konkrete Konkurrenzsituationen, die Nutzung von vertraulichen Informationen oder eine andere Erkennbare Beeinträchtigung der Arbeitsleistung.
- 4:02Speaker 1: Wichtig dabei ist, dass ein bloßes Umbehagen des Arbeitgebers nicht ausreicht und es braucht dann nachvollziehbare Gründe.
- 4:10Speaker 1: Der Arbeitgeber muss prüfen welche Tätigkeit konkret ausgeübt wird wie viele Stunden die umfasst oder ob er einen Wettbewerbsbezug gibt.
- 4:20Speaker 1: Danach kann er entsprechende Maßnahmen treffen.
- 4:24Speaker 0: Du sagtest, eine der Hauptgründe wäre die Verletzung oder Überschreitungen von Arbeitszeitrechtlichen Grenzen.
- 4:31Speaker 0: Welche Rolle spielt nun die Arbeitszeit?
- 4:34Speaker 0: Also was ist beim Arbeitszeit recht besonders zu beachten?
- 4:37Speaker 1: Arbeitszeit muss man sagen ist ja generell ein ganz großes Thema.
- 4:41Speaker 1: immer mit Wenn ich Mitarbeiter beschäftige, muss sich ganz viele Bestimmungen einfach beachten.
- 4:47Speaker 1: Die die Arbeitszeit betreffen.
- 4:49Speaker 1: und wenn mein Mitarbeiter jetzt noch ein zusätzliches Dienstverhältnis zu meinem hart, muss ich da noch genauer darauf aufpassen weil sozusagen diese beiden Dienstverkenntnisse wie zusammen gerechnet werden.
- 5:01Speaker 1: das heißt der Arbeitgeber muss darauf achten ob die täglichen Höchstarbeitszeit Grenzen eingehalten werden.
- 5:09Speaker 1: es wären die zwölf Stunden.
- 5:11Speaker 1: er muss auf Stunden pro Woche achten, also dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
- 5:18Speaker 1: Dann gibt es noch einen Durchrechenzeitraum von drei Monaten wo man achtundvierzig Stunden pro Wochen nicht überscheiden darf und zusätzlich sind dann auch Ruhezeiten einzuhalten.
- 5:29Speaker 1: als ich muss ja elf Stunden sozusagen pro Tag eine Ruhezeit haben zählen eben alle Dienstverhältnisse zusammen.
- 5:38Speaker 1: Also diese Grenzen gelten nicht pro Dienstverhalten, sondern so wie es würden diese Arbeitszeiten bei einem Arbeitgeber geleistet
- 5:47Speaker 1: werden.".
- 5:47Speaker 1: Das
- 5:47Speaker 0: heißt, beispielsweise wenn jetzt ein Arbeitnehmer vierzig Stunden im Hauptjob arbeitet und zusätzlich zwanzig Stunden in einer Nebenbeschäftigung.
- 5:55Speaker 0: wäre das zulässig?
- 5:56Speaker 1: Genau.
- 5:57Speaker 1: Das wäre dann gerade sozusagen noch zulässiger weil man die sechzig Stunden pro Woche da nicht überschritten hätte.
- 6:03Speaker 1: Arbeits dürften dann gar keine Überstunden geleistet werden bei keinem der beiden Arbeitgeber.
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- 6:27Speaker 2: Jessica
- 6:31Speaker 0: du sagst das.
- 6:32Speaker 0: ein zweiter Grund wäre eben bei Konkurrenz und betrieblichen Interessen wenn diese verletzt werden?
- 6:39Speaker 1: Da wird es vor allem problematisch, wenn der Arbeitnehmer eben für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird oder sein Wissen aus dem bestehenden Dienstverhältnis beim anderen Arbeitgeber verwendet.
- 6:51Speaker 1: Da ist das besonders sensibel.
- 6:53Speaker 1: im Vertrieb oder bei einer Tätigkeit mit Kundenbetreuung, bei technischen Schlüsselpositionen und bei Tätigkeiten mit Zugang zu internen Informationen geht es nicht nur um direkte Konkurrenten, also beispielsweise ich möchte einen Nebenjob im Vertrieb haben und mein Nebenarbeitgeber verkauft die gleichen Produkte wie meinen Hauptarbeitgeber.
- 7:17Speaker 1: So was geht eben definitiv nicht.
- 7:19Speaker 1: aber auch es geht über diese direkte Kondkurenz hinaus.
- 7:23Speaker 1: wenn eben einfach betriebsspezifisches Know-how genutzt werden soll oder eben Kundenbeziehungen genutst werden soll dann hat mein Arbeitgeber definitiv rechter da einzugreifen Nebenbeschäftigung.
- 7:37Speaker 0: Es gibt ja auch für Angestellte zusätzlich ein gesetzliches Konkurrenzverbot,
- 7:42Speaker 1: was
- 7:43Speaker 0: ist das jetzt konkret?
- 7:44Speaker 1: Da gibt es eben eine eigene Bestimmung für Angesteilte im Paragraph sieben angestellten Gesetz.
- 7:50Speaker 1: die gibt schon viel länger als diese Bestimmung in Afrak und die bleibt aber quasi unberührt durch diese neue Bestimmung.
- 7:58Speaker 1: und die besagt eben dass da Arbeitnehmer ohne die Zustimmung von vom Arbeitgeber kein selbstständiges kaufmanisches Konkurrenzunternehmen betreiben darf oder eben im Geschäftszweig des Arbeitgebers ebenfalls keine Tätigkeiten ausüben darf.
- 8:16Speaker 1: und dann geht es wieder darum, ob das sozusagen die gleiche Branche ist.
- 8:21Speaker 1: Dann ist es eben grundsätzlich immer verboten außer mein Arbeitgeberg genehmigt mir sozusagen ausdrücklich
- 8:30Speaker 0: Aber da bedarf sie in einer ausdrücklichen Genehmigung.
- 8:32Speaker 1: Genau, welche
- 8:33Speaker 0: Bedeutung hat nun die Treuepflicht?
- 8:35Speaker 0: Das ist ja auch immer so ein Thema, ne?
- 8:37Speaker 0: Genau!
- 8:38Speaker 1: Die treue Pflicht, die verpflichteten Arbeit nehmen einfach die Interessen des Arbeitgebers zu Warn und das ist eben auch bei einer Nebenbeschäftigung jedenfalls zu beachten.
- 8:48Speaker 1: Auch wenn man eben sagt, die Nebenbescheftigung ist grundsätzlich zulässig Ist der Arbeitnehmer trotzdem eben verpflichtet die Interesse des Arbeitgebers eben einfach zu Waren und ihn dann nicht zu schädigen durch seine Nebenbeschäftigung.
- 9:03Speaker 0: Was sollten jetzt HA oder Personalrechnungsabteilungen oder im Personalverantwortliche in der Praxis tun?
- 9:11Speaker 0: Oder worauf kann man achten, was empfiehlst
- 9:15Speaker 1: du hier?
- 9:16Speaker 1: Da wäre es eben einmal wichtig, dass man prüft ob diese Regelungen die im Dienst verdrückt drinnen sind nach dem gesetzlichen Stand entsprechen.
- 9:25Speaker 1: Dass man die der Rechtslage sozusagen anpasst das man keine generellen Nebenverschäftigungsverbote im Vertrag belässt so zu sagen weil das eben einfach nicht mit dem Gesetz entspricht sondern sich überlegt was möchte ich als Arbeitgeber was macht für mich Sinn?
- 9:42Speaker 1: und dann ist es auch wichtig Regelungen im Betrieb hat.
- 9:47Speaker 1: An wen muss der Arbeitnehmer, wenn er eine Nebenbeschäftigung ausüben möchte, diese melden?
- 9:54Speaker 1: Wie möchten wir dann auch die Informationen haben welche Arbeitszeiten er dort hat und wer überprüft das eben?
- 10:00Speaker 1: Und wenn man im Verbot ausspricht ist es wichtig dass man die Gründe schriftlich dokumentiert und einfach Klarheit schafft damit im Streitfall das belegen kann und Streitigkeiten auch von vornherein reduziert.
- 10:17Speaker 0: Das heißt ein letzten Tipp!
- 10:19Speaker 0: Wenn du noch persönlich mitgehen würdest, das wäre so quasi die wichtigste Botschaft an Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus deiner Sicht.
- 10:26Speaker 1: Ja, das Wichtige ist eben dass Nebenbeschäftigung einfach grundsätzlich erlaubt sind.
- 10:31Speaker 1: da glauben glaube ich Arbeitgebern einfach oft dass sie es generell einfach verbieten können oder das eigentlich immer gemeldet werden muss.
- 10:38Speaker 1: Das ist aber eben nicht so.
- 10:40Speaker 1: Dass man sich darüber informiert was darf ich als Arbeitgebers und dann eben einfach klare Regelungen für den eigenen Betrieb trifft.
- 10:48Speaker 0: Perfekt und natürlich auch aus Arbeitnehmer Sicht.
- 10:52Speaker 0: Man muss nicht alles melden, man muss halt eben diese Spielregeln mit Konkurrenzverbot etc.
- 10:58Speaker 1: beachten.
- 10:59Speaker 1: Genau!
- 10:59Speaker 0: Und wenn man sich da unsicher ist empfiehlt es wahrscheinlich auch immer mit dem Arbeitnehmer dar diesbezüglich
- 11:06Speaker 1: zu klären.
- 11:06Speaker 1: Mit dem Arbeitgeber einfach zu besprechen ist ja eben wichtiger ist vielleicht sogar aus Arbeitnehmersicht dass man eben mehr meldet möglicherweise um einfach Auch als Arbeitnehmer sich wieder sagt, Klarheit zu schaffen und da keine Geheimnisse auch vor dem eigenen Arbeitgeber sozusagen zu haben.
- 11:23Speaker 0: Perfekt!
- 11:23Speaker 0: Ich glaube wir haben einen super Überblick über das Thema Nebenbeschäftigung und Beschäftigungsverbot erhalten.
- 11:29Speaker 0: Jessica wenn es jetzt noch Fragen gibt wie kann man dich am besten kontaktieren?
- 11:34Speaker 1: Am Besten bei E-Mail unter gradsthoferleitinger.at.
- 11:37Speaker 0: Perfekte.
- 11:38Speaker 0: Und natürlich könnt ihr eure Fragen über unsere Social Media Kanäle stellen.
- 11:43Speaker 0: Wir freuen uns, vielen Dank fürs Zuhören.
- 11:45Speaker 1: Tschüss!
- 11:46Speaker 1: Danke, tschüß!
- 11:47Speaker 2: Das war SteuerAffel.
- 11:49Speaker 2: Wenn ihr noch Fragen, Wünsche oder Anregungen habt nutzt die Social Media Kanäle.
- 11:53Speaker 2: Den SteuerAffen findet ihr auf Facebook und auf Instagram.
- 11:57Speaker 2: Hinterlasst einfach ein Like oder einen Kommentar.
- 12:00Speaker 2: Und wer ihr keine Podcast-Folge mehr verbassen wollt dann abonniert den SteuerAfen in eurer favorisierten Podcast App.
- 12:06Speaker 2: Weitere Infos findet ihr auch
- 12:07Speaker 1: unter
- 12:08Speaker 2: www.steueraffe.at.
- 12:11Speaker 2: Vielen Dank fürs Zuhören, bis zum nächsten Mal.
- 12:13Speaker 2: Wenn es wieder heißt, gut gebrüllte M-Steuern schon tun!