Latest / frag.hugo – Compliance für Chefs / Sicherheitsunterweisung: Pflichten des Arbeitgebers
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- 0:04Hugo: Knapp sechshundertneunzigtausend meldepflichtige Arbeitsunfälle zählten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zweitausendfünfundzwanzig, zweihundertneunundneunzig Menschen starben dabei.
- 0:13Hugo: Das hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im September zweitausendsechsundzwanzig veröffentlicht.
- 0:19Katrin: Was hat das mit meiner jährlichen Unterweisung zu tun?
- 0:22Hugo: Die häufigste Ursache war, dass jemand die Kontrolle über ein Werkzeug oder einen Gegenstand verliert.
- 0:27Hugo: Gleich danach kommen Stolpern, Rutschen und Stürzen.
- 0:30Katrin: Dagegen hängt bei uns jedes Jahr im Januar eine Liste in der Kantine.
- 0:35Katrin: Alle hören zu, alle unterschreiben.
- 0:38Hugo: Das ist die Untergrenze, nicht die ganze Pflicht.
- 0:40Hugo: Nach einem Unfall zählt, ob genau dieser Mensch für genau diese Tätigkeit unterwiesen war und ob Sie das belegen können.
- 0:47Katrin: Wer prüft das überhaupt?
- 0:48Hugo: Unter anderem die staatliche Arbeitsschutzbehörde.
- 0:51Hugo: Sie darf Unterlagen verlangen, den Betrieb besichtigen und untersuchen, worauf ein Unfall zurückzuführen ist.
- 0:57Katrin: Was nehme ich aus dieser Folge mit?
- 0:58Hugo: Was das Gesetz bei der Sicherheitsunterweisung wirklich verlangt und wer haftet, wenn sie fehlt.
- 1:03Hugo: Wir gehen drei typische Fehler im Mittelstand durch, jeweils mit dem Weg, der funktioniert.
- 1:09Katrin: Fangen wir mit der Kantine an.
- 1:11Katrin: Einmal im Jahr alle zusammen, warum reicht das nicht?
- 1:15Hugo: Weil das Arbeitsschutzgesetz in Paragraf zwölf mehr verlangt.
- 1:18Hugo: Die Unterweisung muss ausreichend und angemessen sein und eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich ausgerichtet.
- 1:25Katrin: Was heißt das bei einem Maschinenbauer?
- 1:27Hugo: Die Frau an der Abkantpresse braucht andere Anweisungen als der Kollege im Einkauf.
- 1:31Hugo: Was wo gilt, steht in Ihrer Gefährdungsbeurteilung, also der Analyse nach Paragraf fünf, welche Gefahren an welchem Platz drohen.
- 1:38Katrin: Und wenn unsere Gefährdungsbeurteilung nicht aktuell ist?
- 1:41Hugo: Dann fehlt Ihnen die Grundlage.
- 1:43Hugo: Das Gesetz nennt eine unzureichende Unterweisung sogar selbst als mögliche Ursache von Gefährdungen, die Sie beurteilen müssen.
- 1:49Katrin: Gut, aber der Termin im Januar bleibt doch Pflicht?
- 1:53Hugo: Ja, die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verlangt mindestens einmal im Jahr.
- 1:58Hugo: Dazu kommen aber feste Anlässe, und die warten nicht bis Januar.
- 2:01Katrin: Welche Anlässe sind das?
- 2:03Hugo: Das Gesetz nennt die Einstellung, veränderte Aufgaben, neue Arbeitsmittel und neue Technik.
- 2:08Hugo: Die Regel der Unfallversicherung ergänzt unter anderem Unfälle und Beinaheunfälle.
- 2:13Katrin: Ein neuer Zerspaner fängt am ersten März an.
- 2:16Katrin: Bis wann muss er unterwiesen sein?
- 2:19Hugo: Bevor er zum ersten Mal an die Maschine geht.
- 2:21Hugo: Die erste Unterweisung kommt immer vor Aufnahme der Tätigkeit, also spätestens am ersten Tag und nicht beim nächsten Jahrestermin.
- 2:27Katrin: Und wenn wir eine neue Maschine kaufen?
- 2:30Hugo: Dann gilt zusätzlich die Betriebssicherheitsverordnung.
- 2:32Hugo: Vor der ersten Verwendung unterweisen Sie tätigkeitsbezogen, und es braucht eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache.
- 2:40Katrin: Reicht nicht die Anleitung vom Hersteller?
- 2:42Hugo: Wenn sie die nötigen Informationen enthält, darf sie die Betriebsanweisung ersetzen.
- 2:47Hugo: Danach unterweisen Sie mindestens jährlich und halten Datum und Namen schriftlich fest.
- 2:51Katrin: Was passiert, wenn das bei einer neuen Maschine untergeht?
- 2:55Hugo: Wer vor der ersten Verwendung nicht unterweist, handelt ordnungswidrig.
- 2:58Hugo: Das kann ein Bußgeld bis fünftausend Euro kosten.
- 3:01Katrin: Das zahle ich zur Not aus der Portokasse.
- 3:03Hugo: Das Bußgeld ist das kleinere Problem, die Haftung nach einem Unfall kommt im dritten Fall.
- 3:08Hugo: Und bei Gefahrstoffen liegt der Rahmen deutlich höher.
- 3:11Katrin: Wir arbeiten in der Fertigung mit Lacken und Reinigern.
- 3:14Katrin: Was gilt da?
- 3:15Hugo: Sind es Gefahrstoffe, ist die Gefahrstoffverordnung strenger.
- 3:18Hugo: Dort muss die Unterweisung mündlich und arbeitsplatzbezogen sein, vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens jährlich.
- 3:25Katrin: Reicht dann wieder eine Liste?
- 3:26Hugo: Inhalt und Zeitpunkt halten Sie schriftlich fest, und die Unterwiesenen bestätigen das mit ihrer Unterschrift.
- 3:32Hugo: Fehlt die mündliche Unterweisung, drohen nach dem Chemikaliengesetz bis zu fünfzigtausend Euro.
- 3:38Katrin: Unsere Auszubildenden sind zum Teil siebzehn.
- 3:40Katrin: Gilt für die etwas anderes?
- 3:42Hugo: Ja, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterweisen Sie vor Beginn der Beschäftigung.
- 3:46Hugo: Wiederholt wird mindestens halbjährlich, nicht jährlich.
- 3:49Katrin: Kann ich die Unterweisungen auf einen Samstag legen?
- 3:52Katrin: Dann steht die Fertigung nicht still.
- 3:55Hugo: Nur, wenn das für Ihre Leute Arbeitszeit ist, denn Paragraf zwölf sagt ausdrücklich: während ihrer Arbeitszeit.
- 4:01Hugo: Die Kosten dürfen Sie nach Paragraf drei nicht auf die Beschäftigten abwälzen.
- 4:05Katrin: Wie lange muss so eine Unterweisung dauern?
- 4:07Hugo: Eine feste Dauer nennen weder das Gesetz noch die Unfallverhütungsvorschrift.
- 4:11Hugo: Art und Umfang müssen zur Gefährdung passen, im Einkauf reicht weniger als an der Presse.
- 4:16Katrin: Mir wurde ein Online-Programm angeboten.
- 4:19Katrin: Alle schauen ein Video, beantworten zehn Fragen, fertig, ganz ohne Kantine.
- 4:24Hugo: Elektronische Hilfsmittel sind erlaubt.
- 4:26Hugo: Die Regel der Unfallversicherung, neu gefasst im Juni zweitausendfünfundzwanzig, stellt aber klare Bedingungen.
- 4:33Katrin: Welche Bedingungen?
- 4:34Hugo: Rückfragen an die Person, die unterweist, müssen möglich sein.
- 4:37Hugo: Unterlagen nur zum Selbststudium zu verschicken, reicht ausdrücklich nicht.
- 4:41Katrin: Der Test zeigt doch, dass meine Leute es verstanden haben.
- 4:44Hugo: Er ist ein Baustein.
- 4:45Hugo: Die Verantwortlichen müssen sich überzeugen, dass die Inhalte verstanden sind und die Leute die Maßnahmen auch umsetzen können.
- 4:51Katrin: Wie soll ich das bei hundertachtzig Leuten schaffen?
- 4:54Hugo: Die Regel nennt drei Wege: Verständnisfragen stellen, den Ablauf vorführen lassen oder die Arbeitsweise beobachten.
- 5:00Hugo: Das erledigt der Meister im Alltag, nicht die Geschäftsführung.
- 5:04Katrin: Dann ist das Online-Programm doch sinnlos.
- 5:07Hugo: Nein, die Mischung ist sinnvoll.
- 5:08Hugo: Allgemeines wie Brandschutz oder Fluchtwege lernen alle online, und am Arbeitsplatz zeigt der Meister, was an dieser Maschine gilt.
- 5:15Katrin: Steht das so irgendwo?
- 5:16Hugo: Die Regel sagt selbst: Mit elektronischen Hilfsmitteln kann es nötig sein, einige Abläufe zusätzlich praktisch zu zeigen.
- 5:23Hugo: Und die Wirksamkeit prüfen die Führungskräfte.
- 5:26Katrin: Und die Gefahrstoffe?
- 5:27Katrin: Geht das auch online?
- 5:28Hugo: Die Grundlagen ja.
- 5:29Hugo: Die mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung mit Unterschrift verlangt die Verordnung aber ausdrücklich, die ersetzt kein Programm.
- 5:36Katrin: Ein Teil meiner Fertigung spricht nur wenig Deutsch.
- 5:40Hugo: Unterweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache erfolgen.
- 5:43Hugo: Reicht die Sprache nicht, nennt die Regel Skizzen, Fotos oder Videos, und Betriebsanweisungen brauchen eine Sprache, die Ihre Leute verstehen.
- 5:50Katrin: Im Herbst kommen zwölf Leiharbeiter für einen Großauftrag.
- 5:54Katrin: Die hat doch der Verleiher unterwiesen.
- 5:56Hugo: Für die allgemeine Unterweisung bleibt der Verleiher zuständig, für Ihren Betrieb nicht.
- 6:00Hugo: Bei Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht den Entleiher, also Sie, unter Berücksichtigung von Qualifikation und Erfahrung der Leute.
- 6:07Katrin: Und die Monteure der Fremdfirma, die unsere Hallenkräne warten?
- 6:11Hugo: Die unterweist ihr eigener Arbeitgeber.
- 6:13Hugo: Sie müssen sich aber vergewissern, dass sie für die Gefahren in Ihrem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.
- 6:19Katrin: Wie vergewissere ich mich?
- 6:21Katrin: Lasse ich mir Unterschriften der Fremdfirma zeigen?
- 6:24Hugo: Arbeiten beide Seiten am selben Ort, verlangt das Gesetz mehr als Papier: gegenseitig über Gefahren unterrichten und Schutzmaßnahmen abstimmen.
- 6:32Hugo: Praktisch zeigt Ihr Meister den Monteuren vor dem Einsatz Kran, Absperrung und Notausgang.
- 6:37Katrin: Wie halte ich das alles fest?
- 6:39Katrin: Bisher haben wir Papierlisten.
- 6:42Hugo: Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt eine Dokumentation, schreibt aber keine Form vor, nicht einmal eine Unterschrift.
- 6:48Hugo: Eine Unterschrift erleichtert trotzdem den Nachweis, und bei Gefahrstoffen ist sie Pflicht.
- 6:53Katrin: Was sollte drinstehen?
- 6:55Hugo: Wer wann von wem zu welchen Inhalten unterwiesen wurde.
- 6:58Hugo: Die Regel hat dafür ein Muster mit Datum, Inhalten und der Art: erste Unterweisung, Wiederholung oder besonderer Anlass.
- 7:05Katrin: Ich habe gelesen, dass die Regierung beim Arbeitsschutz Bürokratie abbauen will.
- 7:09Katrin: Lohnt sich der Aufwand dann noch?
- 7:11Hugo: Das Arbeitsministerium will in einem Fachdialog prüfen, wie sich die Unterweisung vereinfachen und digitalisieren lässt.
- 7:18Hugo: Entwürfe für digitale Nachweise gibt es schon, in Kraft ist davon Stand heute nichts, die Pflichten gelten unverändert.
- 7:25Katrin: Bei uns kümmert sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit um die Unterweisungen.
- 7:30Katrin: Damit bin ich als Geschäftsführerin raus, oder?
- 7:33Hugo: Zweimal nein.
- 7:33Hugo: Die Fachkraft soll Ihre Leute über Gefahren belehren und Sie beraten, eigenverantwortlich unterweisen kann sie laut Regel der Unfallversicherung aber nicht.
- 7:42Katrin: Warum nicht?
- 7:43Katrin: Sie kennt sich am besten aus.
- 7:45Hugo: Ihr fehlt die Weisungsbefugnis, und eine Unterweisung enthält Anweisungen.
- 7:49Hugo: Dasselbe gilt für Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte, sie beraten und wirken mit.
- 7:54Katrin: Wer unterweist dann?
- 7:55Hugo: Üblicherweise die direkten Vorgesetzten, also Meister, Schichtführung oder Teamleitung.
- 8:00Hugo: Sie stehen vor Ort, sehen, wie gearbeitet wird, und können sofort korrigieren.
- 8:04Katrin: Muss ich das schriftlich regeln, oder reicht das Organigramm?
- 8:07Hugo: Führungskräfte tragen schon durch ihre Stellung Verantwortung.
- 8:10Hugo: Klarer wird es mit einer schriftlichen Beauftragung, die Bereich und Befugnisse festlegt und die der Meister unterschreibt.
- 8:17Katrin: Dann liegt die Verantwortung beim Meister?
- 8:19Hugo: Nicht allein.
- 8:20Hugo: Die Auswahl der Leute, die Organisation und die Kontrolle bleiben Pflicht der Geschäftsführung, zumindest stichprobenartig müssen Sie prüfen oder prüfen lassen.
- 8:29Katrin: Wie sieht so eine Stichprobe praktisch aus?
- 8:31Hugo: Ziehen Sie zweimal im Jahr fünf Namen und fragen Sie: Wo steht der Feuerlöscher, was tun Sie, wenn die Presse klemmt?
- 8:38Hugo: Das steht so in keinem Gesetz, zeigt aber, dass Sie kontrollieren.
- 8:41Katrin: Und wenn einer trotz Unterweisung die Schutzbrille nicht trägt?
- 8:45Hugo: Dann verletzt er seine eigene Pflicht.
- 8:47Hugo: Nach Paragraf fünfzehn müssen Beschäftigte gemäß Unterweisung und Weisung für ihre Sicherheit sorgen und Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden.
- 8:54Katrin: Also liegt es dann bei ihm.
- 8:56Hugo: Nicht allein, denn nach der Unfallverhütungsvorschrift müssen Sie dafür sorgen, dass die Schutzausrüstung auch benutzt wird.
- 9:02Hugo: Und seine Pflicht richtet sich nach Ihrer Unterweisung und Weisung, deshalb sollten Sie die belegen können.
- 9:08Katrin: Angenommen, es passiert trotzdem ein Unfall.
- 9:11Katrin: Wer zahlt?
- 9:12Hugo: Zuerst die Berufsgenossenschaft.
- 9:13Hugo: Für Personenschäden haften Sie gegenüber Ihren Beschäftigten nach dem Unfallversicherungsrecht grundsätzlich nur bei Vorsatz.
- 9:20Katrin: Dann bin ich doch versichert.
- 9:21Hugo: Nicht bei grober Fahrlässigkeit.
- 9:23Hugo: Nach Paragraf hundertzehn holt sich die Berufsgenossenschaft dann ihre Aufwendungen zurück, bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzes, das nennt man Regress.
- 9:32Katrin: Wen trifft das, nur die Firma?
- 9:34Hugo: Neben der Firma auch Personen aus demselben Betrieb, etwa Führungskräfte, die den Unfall durch ihre Arbeit verursacht haben.
- 9:41Hugo: Das Gesetz verlangt dafür Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- 9:45Katrin: Über welche Summen reden wir da?
- 9:47Hugo: Über das, was die Berufsgenossenschaft wegen des Unfalls aufwendet, im Rahmen des Schadensersatzes.
- 9:52Hugo: Statt einer laufenden Rente kann sie sogar den Kapitalwert verlangen, also den Gesamtbetrag auf einmal.
- 9:58Katrin: Das kann eine Firma ruinieren.
- 10:00Hugo: Das Gesetz erlaubt der Berufsgenossenschaft, ganz oder teilweise zu verzichten, etwa mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse.
- 10:06Hugo: Verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
- 10:08Katrin: Ist eine fehlende Unterweisung automatisch grob fahrlässig?
- 10:12Hugo: Automatisch nicht, das Gesetz legt nicht fest, wann eine fehlende Unterweisung grob fahrlässig ist.
- 10:16Hugo: Aber ohne Dokumentation können Sie nicht einmal belegen, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.
- 10:21Katrin: Und die Behörde?
- 10:22Katrin: Kann die mehr als ein Bußgeld verhängen?
- 10:25Hugo: Sie kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen Sie treffen müssen, auch eine Unterweisung.
- 10:29Hugo: Wer die Anordnung nicht fristgerecht befolgt, riskiert bis dreißigtausend Euro, und die Behörde kann die betroffene Arbeit untersagen.
- 10:37Katrin: Dann steht die Maschine still.
- 10:39Katrin: Das ist für uns teurer als jedes Bußgeld.
- 10:42Hugo: Deshalb lohnt sich die Ordnung, bevor die Behörde kommt.
- 10:45Hugo: Und denken Sie an den Betriebsrat, der darf hier mitreden.
- 10:48Katrin: Muss ich ihn wirklich beteiligen?
- 10:49Katrin: Es geht doch nur um Sicherheit.
- 10:51Hugo: Gerade deshalb.
- 10:52Hugo: Das Bundesarbeitsgericht hat zweitausendelf bestätigt: Die Unterweisung nach Paragraf zwölf fällt unter die Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz.
- 11:00Katrin: Und wenn wir uns nicht einigen?
- 11:02Hugo: Dann entscheidet die Einigungsstelle über Art und Inhalt.
- 11:04Hugo: Sie muss sich dabei an der Gefährdungsbeurteilung ausrichten, allgemeine Sätze zu Gefahren am Arbeitsplatz genügen nicht.
- 11:11Katrin: Also landen wir wieder bei der Gefährdungsbeurteilung.
- 11:15Hugo: Ja, sie ist die Grundlage.
- 11:16Hugo: Ohne sie wissen weder Sie noch der Betriebsrat, worüber am einzelnen Platz zu unterweisen ist.
- 11:21Katrin: Was mache ich morgen früh als Erstes?
- 11:24Hugo: Erstens: Leiten Sie aus der Gefährdungsbeurteilung ab, welche Tätigkeit welche Unterweisung braucht.
- 11:29Hugo: Neue, Versetzte und Leiharbeiter unterweisen Sie vor dem ersten Handgriff, Jugendliche mindestens alle sechs Monate.
- 11:36Katrin: Zweitens?
- 11:38Hugo: Teilen Sie die Arbeit: Allgemeines online, den Arbeitsplatz zeigt der Meister vor Ort, mit Rückfragen und kurzer Verständnisprobe.
- 11:44Hugo: Bei Gefahrstoffen bleibt es mündlich und mit Unterschrift.
- 11:48Katrin: Und drittens?
- 11:49Hugo: Beauftragen Sie Ihre Meister schriftlich und prüfen Sie stichprobenartig nach.
- 11:53Hugo: Dokumentieren Sie, wer wann von wem zu welchen Inhalten unterwiesen wurde.
- 11:57Katrin: Und wenn ich die Grundlagen nicht selbst aufbereiten will?
- 12:00Hugo: Dann müssen Sie nicht bei null anfangen.
- 12:03Hugo: Fertige Online-Unterweisungen mit Abschlusstest und Nachweis finden Sie bei frag.hugo.