Latest / Hinreichend verdächtig / Der selbsternannte Drogenboss hinter der perfekten Fassade
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- Diese Episode von Hinreichend Verdächtig wird präsentiert von Hörgeräte Wasserfuhr in Solingen. Besser hören für mehr Lebensfreude. Wir haben Kenntnis von Medi und seinen Kollegen und den Drogenhandel, den sie betrieben haben, von einem Konsumenten erhalten. Der ist zur Polizei gegangen und hat einfach kurz gesagt, Medi und seine Kollegen angeschwärzt. Warum der jetzt zur Polizei gegangen ist, das wissen wir nicht. Das wäre pure Spekulation, das kann alles sein von Rache, Angst oder anderen Gründen. Jedenfalls haben wir dann die Ermittlungen aufgenommen und versucht überhaupt diese Struktur dieser Bande oder Gruppierung erst einmal aufzudecken. Das heißt, welche Personen sind überhaupt beteiligt und an welchen Orten spielt sich dieser Handel ab. Dazu haben wir die Personen observiert und so hat sich dann nach und nach ein Bild von der Organisation ergeben. Und damit hallo zurück bei hinreichend verdächtig. Mein Name ist Lilly Stegner und in diesem Podcast gehen wir nicht nur echten Kriminalfällen auf den Grund, sondern wir tauchen richtig tief ein. Wir beleuchten die Ermittlungen, die zur Anklage geführt haben, und wir untersuchen, was die Gesetzestexte dazu sagen. Dafür habe ich immer zwei Gäste hier bei mir, einmal aus der Staatsanwaltschaft in Duisburg und einmal aus unserer Lokalredaktion. Die Fälle, die wir hier betrachten, die sind immer bereits abgeschlossen und damit rechtskräftig entschieden. Wir analysieren, wie der Fall öffentlich wahrgenommen wurde und wie die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, um so am Ende eine Anklage zu formulieren. Und ganz nebenbei werden wir so auch die juristischen Fachbegriffe diskutieren, die man vielleicht immer mal wieder hört, aber nicht so ganz genau versteht, was sie eigentlich meinen. Wie zum Beispiel auch den Begriff hinreichend verdächtig. Heute bei mir sind Gina Seemann, Staatsanwältin hier in Duisburg und Alexander Trisch, Redakteur in unserer Lokalredaktion. In dem Fall, über den wir heute sprechen, geht es um organisierten Drogenhandel. Es geht aber auch um Sucht, um Gewalt gegen Tiere und vor allem um gescheiterte Biografien. Falls euch das irgendwie belastet, dann hört die Folge lieber nicht alleine an. Starten wir wie immer aber erstmal mit der Beschreibung des Falls. Was ist passiert? Es ist ein Fall, der auf den ersten Blick fast geräuschlos abläuft und der gerade deshalb so viel über den organisierten Drogenhandel hier in der Region erzählt. Über Monate hinweg fährt eine kleine Gruppe aus Dienstlagen regelmäßig über die Grenze in die Niederlande, kauft kiloweise Marihuana ein und bringt es zurück nach Deutschland. Im Zentrum ein Mann, der nach außen wie ein Vorzeigere sozialisierter wirkt, und im Hintergrund einen florierenden Handel aufbaut. Aber von vorne. Schauplatz ist Dienstlaken, gelegen am unteren Niederrhein, rund 20 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt. Im Tatzeitraum von August 2016 bis zum 1. Februar 2017 läuft hier ein eingespieltes System. Marihuana im Kilogrammbereich wird im niederländischen Dutemchen eingekauft, über die Grenze gebracht, in einer Wohnung zwischengelagert, portioniert und weiterverkauft. Der Hauptangeklagte, wir nennen ihn hier Medi, ist Mitte 20. In Dienstlaken geboren, mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit. Seine Biografie ist eine Geschichte von früher Auffälligkeit. In der Grundschulzeit wird bei ihm eine Diabeteserkrankung festgestellt. Später, ab dem Jahr 2000, kommt es immer wieder zu Auffälligkeiten im Sozialverhalten. Später dann Jugendpsychiatrie, geschlossene Unterbringung, die erste Untersuchungshaft mit gerade einmal 16 Jahren. Insgesamt verbringt er einen erheblichen Teil seines Lebens in Haft oder in Einrichtung. Im Oktober 2016, mitten im hier verhandelten Tatzeitraum, wird ihm der Strafrest aus seiner letzten Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt. Er hat zuvor erfolgreich eine sechsmonatige Drogentherapie in Wesseling absolviert. Auf dem Papier ein Mann, der es geschafft hat. Eine eigene Wohnung in Dienstlaken, eine Beziehung zu einer Frau, die später als Zeugin im Prozess auftreten wird, Bewährungshelfer, negatives Drogenscreening im Januar 2017, nach außen hin alles geordnet. Nach innen genau das Gegenteil. Mehdi baut in dieser Zeit einen Drogenhandel auf. Zunächst gemeinsam mit einem Mitein-Geklagten, dann nach dessen Verhaftung mit weiteren Personen. Es gibt zwölf sogenannte Einfuhrfahrten nach Dütinchen. Jeweils ein Kilogramm Marihuana. Dazu kommen zahlreiche weitere Einzelgeschäfte. An seiner Seite ist ein Mann, den wir hier Jonas nennen. Auch er aus Dienstlaken, jünger, Einzelkind, früh vom Vater getrennt. Mit 14 beginnt er Cannabis zu konsumieren, mit 17 raucht er Heroin bis zu 5 Gramm an manchen Tagen. Mehrere Entgiftungsversuche scheitern. Sein Tagesablauf zur Tatzeit folgt einem festen Takt. Spätes Aufwachen, Substitutionsmedikamente beim Hausarzt, Energydrinks, dann der Drogenhandel. Soziale Kontakte hat er fast ausschließlich zu anderen Konsumenten. Dazu kommen weitere Beteiligte. Ein gelernter Elektriker, den wir hier Stefan nennen, der nach der Krebserkrankung seiner Lebensgefährtin und einer Knochenmarktransplantation seines Vaters arbeitslos wird und sich auf den Handel einlässt. Ein weiterer Mitangeklagter, Marco, der vor allem als Verkäufer auftritt. Und Laura, die die Drogen in ihrer Wohnung lagert. Auch ihre Namen haben wir hier geändert. Das Ganze ist kein Hochglanz-Verbrecher-Syndikat. Es ist, wie das Gericht später festhalten wird, eher chaotisch organisiert. Aber es funktioniert. Medi, so beschreibt er es selbst, ist oft einfach richtig zugedröhnt. Trotzdem läuft das Geschäft. Es gibt Streit, Drohung, einmal auch tägliche Gewalt gegenüber seiner damaligen Lebensgefährtin und einen Vorfall, der später unter das Tierschutzgesetz fällt. Medi verletzt die gemeinsame Hündin der Beziehung. Am 1. Februar 2017 ist Schluss. An diesem Tag werden alle Hauptbeteiligten festgenommen. Am Ende stehen sehr unterschiedliche Urteile und ein Fall, der zeigt, wie nah ein scheinbar geordnetes Leben, gescheiterte Biografien und professionalisierter Drogenhandel beieinander liegen können. Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig? Gina, das ist ja ein Fall, in dem wir mehrere Angeklagte haben, die zum Tatzeitpunkt alle unter Beobachtung waren oder es zumindest hätten sein können. Mehdi zum Beispiel stand ja unter Bewährungsauflagen, hatte einen Bewährungshelfer. Kannst du uns erzählen, wie das Verfahren dann am Ende ins Rollen kam? Wir haben Kenntnis von Mehdi und seinen Kollegen und den Drogenhandel, den sie betrieben haben, von einem Konsumenten erhalten. Der ist zur Polizei gegangen und hat einfach kurz gesagt Mehdi und seine Kollegen angeschwärzt. Warum der jetzt zur Polizei gegangen ist, das wissen wir nicht. Das wäre pure Spekulation. Das kann alles sein von Rache, Angst oder anderen Gründen. Jedenfalls haben wir dann die Ermittlungen aufgenommen und versucht überhaupt diese Struktur dieser Bande oder Gruppierung erst einmal aufzudecken. Das heißt, welche Personen sind überhaupt beteiligt und an welchen Orten spielt sich dieser Handel ab? Dazu haben wir die Personen observiert und schließlich auch die Rufnummern ermittelt, um so die Telekommunikation der Beteiligten zu überwachen. Und so hat sich dann nach und nach ein Bild von der Organisation ergeben. Konntet ihr denn da auch ein bisschen was dazu rausfinden, was das Motiv dieser Gruppe war? Also war es deiner Ansicht nach eher wegen des eigenen Konsums oder ging es wirklich darum, Kohle zu machen? Also alle Beteiligten haben im Verlauf des Prozesses angegeben, dass es ihnen natürlich nur darum ging, finanzielle Mittel zu erwerben, um ihren eigenen Konsum zu finanzieren. Bei Mehdi sah das aber so ein bisschen anders aus. Da konnte man tatsächlich den Eindruck gewinnen, dass er sich in der Rolle dieses Anführers sehr gefallen hat. Also ihm hat es gefallen, da den Gangsterboss zu mimen und die Strukturen zu kontrollieren, Macht auf die anderen Personen auszuüben. Sodass man auch korrespondierend bei den anderen dann sagen kann, nicht nur der eigene Konsum oder die finanziellen Mittel waren da vielleicht Motivation, sondern sie hatten schlichtweg auch Angst vor Medi und dass er vielleicht ihnen Gewalt antun würde, wenn sie die Gruppe verlassen würden. Wie wirkte Medi denn so als Typ auf dich? Also Mehdi wirkte sehr unbeeindruckt von diesem gesamten Verfahren. Das hat sich dann auch darin geäußert, dass er sehr lange keine Angaben gemacht hat und eigentlich versucht hat auch seinen Beitrag dann im Verlauf des Verfahrens jedenfalls dann so ein bisschen herunterzuspielen. Er hat dann auch so versucht den Eindruck zu erwecken, dass er eben stark abhängig sei und dass dann das auch die Motivation für seine Taten gewesen waren. Ob das so tatsächlich gewesen ist, da gibt es berechtigte Zweifel dran, weil teilweise auch den Konsum, den er geschildert hat, er meint, dass er zum Schluss so circa 10 Gramm Kokain pro Tag genommen haben möchte, auch nach den Feststellungen des Sachverständigen viel zu viel gewesen sein müssen. Also da hätte er schon bereits mit sehr jungen Jahren angefangen haben müssen, Kokain zu konsumieren und das hat er nicht getan nach eigenen Angaben. Und wie wirkten die anderen so auf dich? Du hast gerade das schon angedeutet, wirkten sie irgendwie auch verängstigt? Also die waren beim Tag des Zugriffs, wo wir sie dann auch festgenommen haben, sehr beeindruckt. Das hat sich darin geäußert, dass fast alle anderen sofort eigentlich eine umfassende Einlassung abgegeben haben und da sich auch geständig gezeigt haben. Sehr offen die Strukturen der Bande da dargelegt haben und da eigentlich auch wenig so weggelassen haben, sodass wir dann auch viel mehr Erkenntnisse über die Struktur dieser Bande hatten. Und wird das dann eure Ermittlungen beeinflusst? Also wenn ihr so viele Leute habt, die wirklich bereitwillig aussagen, mir die jetzt mal ausgenommen an dieser Stelle, was bedeutet das für euch und die Ermittlungen? Also natürlich erleichtert das die Ermittlungen erheblich, gerade wenn man so eine Bandenstruktur versucht aufzudecken und zu gucken, wirklich wie funktioniert das hier? Wer hat das Sagen? Wer übernimmt welche Rolle und übernimmt welche Aufgaben innerhalb der Organisation? Aber man muss auch dazu sagen, dass die Besonderheit bei solchen Fällen im Rahmen der Betäubungsmittelkriminalität darin liegt, dass man bereits einen Großteil der Strukturen bereits im Vorfeld ermittelt hat, bevor man überhaupt zum Zugriff kommt. Weil man muss ja erstmal dazu kommen, wen will man festnehmen an dem Tag, wo will man durchsuchen lassen. Wie funktioniert das Ganze überhaupt? Bei einigen der Fahrten über die indialentische Grenze ging es ja auch darum, wer überhaupt wusste, was er da getan hat. Also Jonas zum Beispiel soll bei drei Fahrten überhaupt gar nicht gewusst haben, dass es um Drogenschmuggel ging. Wie weist man denn nach, wer was gewusst hat zu einem Zeitpunkt? Ja, das hat Jonas jedenfalls behauptet, aber da gab es natürlich berechtigte Zweifel dran. Wir haben ja die Rufnummern überwacht, sodass wir entscheidende Gespräche natürlich zwischen den Beteiligten mitgehört haben. Woraus sich ergeben hat, also dass er davon nichts gewusst haben will, ist er fernliegend. Also das wird man dann wohl als Schutzbehauptung werten müssen. Und aber auch durch die Observationen kann man sehen, wer wann wohin gefahren ist, wer vielleicht auf eine Tasche mitgetragen worden ist, die dann vielleicht nicht mehr dabei war oder etwas abgeholt wurde. Sodass eigentlich dann klar sein muss, er muss was davon geahnt haben und so blauäugig kann er nicht gewesen sein. Schließlich hat er sich ja auch in den einschlägigen Kreisen selber bewegt. Medi, das finde ich ganz besonders faszinierend, hat ja nach außen eine recht ordentliche Fassade eigentlich aufrechterhalten. Er hatte einen Bewährungshelfer, er war bei Drogenscreenings, er hatte eine eigene Wohnung. Wie hat das denn eure Ermittlungen beeinflusst, wenn man da so einen Mann vor sich hat, bei dem man eigentlich jetzt mal äußerlich und vielleicht auch ohne den Hinweis dieses Konsumenten gar keinen Anlass zum Zweifel hätte. Das hat die Ermittlungen jetzt nicht insoweit groß beeinflusst oder jedenfalls gab es da keine großen Abweichungen zu vergleichbaren Fällen, da ja der Handel mit Betäubungsmitteln immer im Verdeckten und Geheimen stattfindet, sodass dann auch unsere Ermittlungen im Vorfeld erst einmal verdeckt geführt werden und wir dadurch ja erstmal die ganzen Strukturen versuchen zu ermitteln. Sodass jetzt diese Fassade, die Medi aufgebaut hat, erstmal nichts geändert hat in dem Sinne. Die ist vielleicht dann eher für sein sonstiges soziales Umfeld gedacht. Du hast es gerade schon gesagt, es ging auch darum, wer so welche Rolle hat innerhalb dieser Gruppe, dieser Bande, wer hatte welche Aufgaben. Was habt ihr dann da rausgefunden? Was waren so die Aufgabentypen? Genau, Mehdi war da ganz klar der Chef der gesamten Bande, der hatte die Fäden in der Hand und hat die Kontrolle ausgeübt und eigentlich auch die maßgeblichen Entscheidungen getroffen. Jonas, der dann dazugekommen ist, der war dann so mehr seine rechte Hand, hat dann so alles für Mehdi getan, was er ihm aufgetragen hat. Stefan war ganz klar der Fahrer in der ganzen Geschichte, der die Fahrten in die Niederlande übernommen hat, aber auch teilweise Mehdi so ein bisschen rumgefahren hat. Marco hat sich tatsächlich nur als einfacher Verkäufer entpuppt, dem konnte man da jetzt keine größere Rolle zuweisen und zuordnen. Und Laura war schlichtweg für die Lagerung der ganzen Betäubungsmittel verantwortlich. Der Tatzeitraum ist ja auch ziemlich genau eingegrenzt. Es ging von August 2016 bis Februar 2017. Wie konntet ihr denn dann einzelne Fahrten nachweisen, einzelne Transaktionen? Also du hast gerade schon gesagt, die Überwachung der Kommunikationswege vorher hat eine große Rolle gespielt. Nach der Festnahme wahrscheinlich auch die Aussagen. Gibt es denn noch andere Mittel, wie ihr dahinter kommen könnt, um dieses Bild zu vervollständigen? Maßgeblich sind natürlich auch Observationen der Beteiligten und der beteiligten Fahrzeuge. Da gibt es die Möglichkeit natürlich aktiv mit Personen hinterherzufahren. Es gibt aber auch die Möglichkeit über GPS-Sender da die Bewegungen der Fahrzeuge nachzuvollziehen, sodass man sehen kann, wie die Bewegungen sind. Und wenn man dann aufgeklärt hat, was an den Orten stattfindet durch die Telekommunikationsüberwachung oder im Nachhinein dann durch Zeugenaussagen oder zum Beispiel Auswertung von Handys, dann kann man sich so ein Bild verschaffen, was dann wohl bei diesen Fahrten passiert sein soll. Sodass man dann so die Puzzlestücke quasi einzeln zusammensetzt. Genau. Wie ging es denn den Angeklagten in der U-Haft, nachdem sie festgenommen wurden? Also bei einigen stand ja auch gut 10 Gramm Kokain, sei jetzt mal dahingestellt, aber es stand ein ziemlich nicht unerheblicher Drogenkonsum auch im Raum, den sie ja dann in der U-Haft eben nicht weiterverfolgen können. Also so genaue Erkenntnisse darüber, wie es denen ergangen ist, haben wir jetzt nicht. Jedenfalls hat keiner der Beteiligten während der Untersuchungshaft eine Therapie begonnen. Medi hat dann angegeben, dass er während der U-Haft mindestens einmal Kokain auch konsumiert haben will. Da gibt es ja leider manchmal Mittel und Wege, auch in der JVA sich Betäubungsmittel zu verschaffen. Wie es den anderen dann genau ergangen ist, das wissen wir leider nicht. Verstehe. Alex, die Verhandlung hier lief über mehrere Monate, insgesamt zwölf Verhandlungstage. Wie groß war denn so das öffentliche Interesse dran? Also Drogenbeschaffung hat ja manchmal so ein bisschen den Ruf, nicht ganz so spektakulär zu sein wie andere Straftaten, um das mal so zu sagen. Hast du das auch so erlebt? Wie interessiert waren die Menschen? Es hat sich tatsächlich in Grenzen gehalten. Also Drogenverfahren haben wirklich in der Öffentlichkeit so eine Art Wahrnehmungsproblem, weil die schon so als ziemlich technisch gelten und oft sehr viele Angeklagte haben, sehr viele Taten, die nachgewiesen werden müssen. Und man am Ende schon sagen muss, das Ganze ist schon so ein bisschen langweiliger, als man sich das vielleicht so als Zuschauer oder Leser vorstellt. Man muss ja sagen, es gibt in der Regel kein richtiges Opfer, das man identifizieren kann. Es gibt keinen Tatort so wirklich. Es gibt keine Leiche. Es ist irgendwie meistens sehr unblutig. Und wir haben immer noch so das Problem, dass die Gesellschaft das auch alles so als Kavaliersdelikt wahrnimmt und sagt, naja, da dealen halt Leute mit Drogen, aber das schadet ja eigentlich keinem. Und das stimmt natürlich nicht, aber die Prozesse sind da schon oft deutlich unter dem Radar. Ich erinnere mich an einen, da ging es dann tatsächlich auch um die italienische Mafia, die in den Drogenhandel verwickelt war. Der Prozess hatte am Ende über 200 Tage und zum ersten Termin waren noch wirklich zahlreiche Medienvertreter da. Das zog sich dann über mehrere Jahre, dieser Prozess, und ganz am Ende hat sich für das Urteil eigentlich fast niemand mehr interessiert. Also das ist dann komplett ausgelaufen und das ging so lange, dass das eigentlich kein Interesse mehr hervorgerufen hat. Vielleicht denken die Leute dann auch, das hätte nichts mit ihnen zu tun. Ja, so ein bisschen schon. Trotzdem ist ja dieses Thema mit Drogenhandel, gerade hier in der Grenzregion, immer wieder ein Teil der Geschichte. Kannst du vielleicht nochmal erklären, warum das jetzt gerade hier an der Grenze zu den Niederlanden so ein großes Thema ist? Also bekanntlich haben ja die Niederlande schon vor vielen Jahren Cannabis legalisiert. Trotzdem ist es natürlich nicht erlaubt gewesen, auch jetzt nach der Teillegalisierung in Deutschland nicht einfach in Holland Cannabis zu kaufen und das hier einzuführen. Damit ergibt sich aber ja eigentlich für Kriminelle so eine Art viel einfacherer Markt. Also sie können ja einfach, sie müssen ja nicht wie bei anderen Drogen vielleicht erstmal irgendwie das Produkt hier erzeugen, das irgendwie weiterverarbeiten, sondern man kann ja erstmal kleine Mengen irgendwie hier einführen und die dann hier einfach weiterverkaufen. Also man kann da so ein kriminelles Geschäft schon relativ schnell starten und die Grenze ist ja auch ziemlich groß. Da kommt man auch an einigen Wegen eigentlich ganz leicht vorbei. Und ja, deswegen ist das dann auch über die Jahre ein ziemlich großes Thema geworden. Drogenschmuggel ist ja trotzdem auch, so gerade in Filmen und Serien, öfter mal ein Motiv. Gina hat es gerade schon gesagt, Medi hat sich da auch so ein bisschen in dieser Rolle als der Drogenboss gesehen oder inszeniert. Glaubst du, dass es da manchmal auch so ein bisschen... Eine romantisierte Vorstellung von solchen Taten gibt, dass das irgendwie glamouröser ist, als das am Ende ist? Ja, auf jeden Fall. Also weil ja auch ganz viele Serien und Filme, die es dazu gibt, oft die Geschichte ja gar nicht aus Sicht der Ermittler erzählen, sondern aus Sicht der Täter. Und so diese Anti-Helden-Geschichte machen, wie das zum Beispiel in Narcos ist, wo es um Pablo Escobar geht oder in Breaking Bad, wo dann ein Familienvater so ein ganzes Drogenimperium erschafft. Und ich glaube, es gibt schon so Leute, auf die das so eine gewisse Anziehung so versprüht, weil man dann sagt, naja, da bauen sich jetzt Leute aus dem Nichts was auf und dann sind die irgendwie reich und so im Grunde schadet das ja alles keinem. Und dann vor allem diese Figur Pablo Escobar hat ja wirklich extrem viele Verehrer dann gefunden. Der hat ja in Kolumbien den ganzen Staat am Ende in die Knie gezwungen mit seinem Drogenhandel. Aber am Ende muss man ja sagen, diese ganzen Geschichten gehen ja nie gut aus. Also das lohnt sich ja am Ende nie. Trotzdem sterben auf dem Weg dahin dann auch Leute. Also so ganz so harmlos, wie das dann oft getan wird, ist das natürlich nicht. Bei den Angeklagten hier im Fall sprechen wir ja auch über Biografien, die, sagen wir mal, nicht immer ganz geradlinig sind und einfach waren vielleicht auch. Wie gehst du damit in der Berichterstattung um? Also einerseits sind ja solche Hintergründe manchmal wichtig für das Geschehen, um zu erklären, wie jemand überhaupt an diesen Punkt gekommen ist. Aber andererseits kann das natürlich auch nie eine Entschuldigung oder Rechtfertigung für die Straftaten sein. Also das haben wir ja eigentlich in jedem Prozess, dass man danach gucken kann, dass der Täter ja am Ende auch irgendwie nur ein Opfer ist. Also dann fängt man an, die ganze Biografie sich anzuschauen und versucht dann irgendwelche Punkte in dem Leben zu finden, wo man sagt, naja, da ist dem ja auch Unrecht passiert und das hat den vielleicht irgendwie dahin gebracht, dass er dann selber Straftaten begeht. Also wir versuchen das jetzt nicht so unbedingt in den Fokus zu stellen oder das irgendwie so erscheinen zu lassen, als sei das jetzt eine Rechtfertigung für alles. Und am Ende sehen wir das ja auch eigentlich fast in jedem Verfahren, weil, im Grunde ja jetzt jemand, der total erfolgreich im Leben ist, eine Familie hat, ganz viele Freunde, viel Geld hat, der fängt ja jetzt nicht an, einfach mit Drogen zu handeln und irgendwie so eine Bande zu gründen. Also am Ende findet man so Kleinigkeiten eigentlich immer und wir versuchen halt jetzt ja nicht, das irgendwie so in Richtung zu rücken, als sei das jetzt der Freifahrtsschein gewesen für die Kriminalität. Und jetzt eine kurze Pause, vielleicht mit etwas Werbung. Was macht das auf? Gina, wir haben es gerade schon mal so angerissen und uns auch so ein bisschen um den Begriff rumlaviert. Bande, Gruppe, bandenmäßiger Handel ist quasi so ein zentraler Begriff hier. Was ist denn der Unterschied zwischen, also rechtlich gesehen, zwischen einer Bande und so einer losen Gruppe von Mittätern? Und warum ist das für euch auch manchmal entscheidend? Also in beiden Fällen, klar, sind mehrere Personen beteiligt. Und bei einer Bande müssen es schon mal mindestens drei Personen sein, die sich da zusammengeschlossen haben. Aber maßgeblich für das Feststellen, dass eine Bande vorliegt, ist die sogenannte Bandenabrede. Und damit bezeichnet man den Willen der einzelnen Beteiligten, dass sie sich zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige Straftaten zu begehen. Wobei jetzt diese einzelnen Straftaten in dem Moment des Zusammenschlusses natürlich noch nicht konkret gefasst sein müssen. Aber wichtig ist, dass man sagt, so für einen gewissen Zeitraum, da wollen wir das jetzt zusammen machen. Und da sollte es auch keine großen personellen Veränderungen stattfinden. Das ist zum Beispiel der Unterschied jetzt zu einer losen Gruppe, wo wir vielleicht von der Mittäterschaft ausgehen. Oder aber gerade bei Betäubungsmitteln, wo wir so ein Vertriebs- und Bezugssystem irgendwie haben. Wo wir einfach jemanden haben, wie jetzt zum Beispiel die Bezugsperson aus den Niederlanden. Die war natürlich kein Teil der Wande, sondern die war austauschbar. Man hätte das auch woanders besorgen können. Ich möchte auch jetzt an dieser Stelle nochmal über den Drogenkonsum sprechen. Das war ja auch, hattest du ja eben auch schon gesagt, dass Medi sich da so ein bisschen inszeniert hat, als stark abhängig irgendwie, da versucht quasi eine Rechtfertigung zu bauen daraus. Es gibt ja diese Dimension der eingeschränkten und fehlenden Schuldfähigkeit. Da haben wir ja schon ganz, ganz oft hier im Podcast drüber gesprochen. Aber wie kann sich denn so eine Sucht auf eine Anklage auswirken, wenn es zum Beispiel eben um Beschaffung für eigenen Konsum geht? Du hast schon gesagt, also wenn ich natürlich unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehe, dann hat das immer ein, was heißt immer, aber jedenfalls zu prüfen ist dann, ob es Einfluss auf meine Schuldfähigkeit hat. Aber wenn ich, ich sag mal, nur süchtig bin und vielleicht nicht bei der Tat konkret unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden habe, dann kann sich das in zweierlei Weise auswirken. Einmal auch auf der Ebene der Schuldfähigkeit, dass man feststellen kann, da stand so ein Suchtdruck hinter und derjenige war so abhängig, dass allein für ihn im Vordergrund stand, seine Sucht zu befriedigen und sein einziges Handlungsmotiv war, ich brauche Geld, um Drogen zu kaufen. Und dann kann man zu dem Ergebnis kommen, dass auch seine Schuldfähigkeit jedenfalls vermindert war, wenn nicht vollständig aufgehoben war. Auf der anderen Seite kann man dann auch auf der Rechtsfolgenseite einen anderen Schluss ziehen und da hat das Gesetz den Paragrafen 64 StGB vorgesehen. Man kann neben der Strafe oder als alleinige Anordnung die Unterbringung in einer sogenannten Entziehungsanstalt anordnen. Das war ja auch in dem Fall, wenn ich es richtig gelesen habe. Kam dieser Paragraf, den du angesprochen hast, auch zum Tragen. Also es wurden bei Medi und Jonas psychiatrische Sachverständige hinzugezogen, und bei Jonas hat das Gericht einen Hang zur Sucht anerkannt, bei Medi nicht. Welche Kriterien machen da denn den Unterschied? Dieses Verfahren war eigentlich dafür ein ganz gutes Beispiel, wie differenziert man da vorgehen kann und dass man nicht bloß, weil jemand Betäubungsmittel konsumiert, zu dem Ergebnis kommen kann, keine Schuldfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit. Bei Jonas war das ziemlich klar, der hat bereits seitdem er 14 ist Drogen konsumiert und dann auch relativ schnell zu sehr harten Drogen gewechselt. Seit seinem 18., 19. Lebensjahr hat er dann Heroin konsumiert und da stand ganz klar im Vordergrund, ihm ging es nur darum, seine Sucht zu befriedigen, finanzielle Mittel zu erwerben, um Betäubungsmittel zu kaufen. Bei Medi sah das dann etwas anders aus. Da hat das Gericht hier in dieser Instanz jedenfalls gesagt, wie der Sachverständige auch zu dem Ergebnis gekommen ist, eine Sucht liegt hier nicht vor. Man hat das daran festgemacht, dass man gesagt hat, Medi konnte eigentlich seinen Betäubungsmittelkonsum auch an seinen finanziellen Mitteln abhängig machen. Also hatte er weniger Geld, hatte er auch weniger konsumiert, hatte er mehr Geld, hatte er mehr konsumiert. Und zudem, wie gesagt, seine Angaben zu seinem Konsum, die waren auch wenig überzeugend, sodass man da den Eindruck gewinnen konnte, der macht uns hier was vor und will das ein bisschen überziehen, um halt in den Genuss des 64 zu kommen. Und dann noch auf der anderen Seite, gerade so ein aggressives Verhalten, das war bei Medi ja schon seit frühester Kindheit feststellbar, wo er noch gar keine Betäubungsmittel konsumiert hat, sodass das gar kein ursächlicher Zusammenhang sein kann. Mit diesem Ergebnis war dann Medi auch gar nicht so einverstanden und hat dagegen Revision eingelegt und wollte auch dann damit erwirken, dass er diese Sucht anerkannt bekommt und damit eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt für ihn dann auch anerkannt wird. Der BGH hat das auch so ein bisschen dann anerkannt und hat gesagt, naja jedenfalls, wo hat das erstinstanzliche Gericht das nicht ausreichend geprüft, sodass das dann nochmal zu einer weiteren Verhandlung zurückgegangen ist ans Landgericht, und ein zweiter Sachverständiger sich Medi nochmal angeschaut hat und das nochmal begutachtet hat. Und der ist dann zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen und hat zwar gesagt, es mag zwar sein, dass hier eine Sucht vorliegt, aber jedenfalls sind die Taten nicht ursächlich für die Sucht, sondern Medi hat halt einfach diese Persönlichkeit. Bei ihm stand es mehr im Vordergrund, wie gesagt, diese Rolle einzunehmen, als dass es ihm um die Suchtfinanzierung gegangen ist, sodass dann auch eine Therapierbarkeit nicht vorliegt, beziehungsweise eine Therapie nicht dazu führen würde, dass er keine weiteren Taten ergibt. Sodass dann auch in der zweiten Instanz dann diese Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht anerkannt wurde. Das heißt, auch das ist wieder was, wo man wirklich auf jeden Einzelfall ganz genau, in diesem Fall sogar mit zwei Sachverständigen, gucken muss, um da wirklich haarscharf zu trennen voneinander. In dem Fall gibt es auch mehrere Angeklagte, die schon in ihrer Kindheit und Jugend massive Unterstützung bekommen haben, vom Jugendamt, von Psychiatrien, von Hilfssystemen generell. Trotzdem sind sie hier wieder vor Gericht gelandet. Stellt sich da für dich als Staatsanwältin irgendwo auch die Frage, ob dieses System an der Stelle vielleicht auch versagt hat? Also diesen Eindruck kann man natürlich hier sehr leicht gewinnen. Wie du schon gesagt hast, hier waren sehr viele staatliche Institutionen im Spiel und haben versucht, den Beteiligten in irgendeiner Form Unterstützung anzubieten oder sie in irgendeiner Form auf den, in Anführungsstrichen, richtigen Weg zu bringen. Aber ich meine, dass das vielmehr die Grenzen des Systems zeigt. Also wir leben ja glücklicherweise nicht in einem totalitären Staat, der jetzt die vollständige Kontrolle über seine Bürger ausübt, sondern vielmehr liegen die Grenzen des Systems da, wo die Eigenverantwortlichkeit des eigenen ja beginnt. Und wenn der Einzelne natürlich kein Interesse daran hat, Teil der Gesellschaft zu sein oder seinen Lebensunterhalt mit legalen Mitteln zu erwerben, dann ist dieses System natürlich an seine Grenzen gekommen. Und das zeigt sich natürlich gerade in der Strafjustiz ganz besonders, wenn man sich anschaut, dass eines der vorrangigen Ziele ja immer noch die Resozialisierung des Täters ist. Also die Idee, dass jemand in die Gesellschaft wieder eingegliedert wird und er deswegen dann keine weiteren Taten begeht, dann sieht man, dass eine große Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen erforderlich ist. Und damit einher geht dann auch, dass natürlich nicht sofort die schärfste Strafe ausgeurteilt wird, sondern jemandem versucht wird, eine zweite Chance zu gewähren. Wenn derjenige natürlich kein Interesse daran hat, dann gehen diese Maßnahmen natürlich ins Leere und das sind stumpfe Schwerter, mit denen man dann kämpft. Leider weiß man auch erst immer rückblickend, ob man dann da die richtigen Mittel gewählt hat und kann dann erst im leider nächsten Fall entscheiden, ob man jetzt hier härtere Grenzen aufzeigt. Und das wäre natürlich hier insbesondere bei MEDI wünschenswert gewesen. In der ursprünglichen Anklage ging es auch um den Vorwurf des erpresserischen Menschenraubs. Dieser Teil wurde im Laufe des Verfahrens eingestellt. Wie oft kommt es denn vor, dass so ein Vorwurf quasi verschwindet? Leider etwas häufiger, als einem vielleicht lieb ist, aber tatsächlich ist das einfach eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber uns gegeben hat, um das ganze Verfahren händelbar und pragmatisch zu halten oder in anderen Worten Prozess ökonomisch zu gestalten. Gerade in solchen Fällen, wo wir hier mehrere Taten haben, da funktioniert das ja so, dass man am Ende eine sogenannte Gesamtstrafe bildet. Dazu bildet man vorher Einzelstrafen für die einzelnen Taten. Und wenn man zum Beispiel zu einem Ergebnis kommt, dass eine Einzelstrafe einer einzigen Tat gar nicht mehr so einen großen Einfluss auf die hinterher auszuurteilende Gesamtstrafe macht, dann kann man von der Verfolgung absehen. Das machen wir natürlich nicht einfach so mit jeder Tat, sondern dann, wenn zum Beispiel sehr viele weitere Ermittlungen erforderlich wären, die dann das gesamte Verfahren sehr erheblich in der Länge ziehen würden. Und das war jetzt hier bei diesem erpresserischen Menschenraub gerade der Fall. Der ging ja zum Nachteil der Lebensgefährtin von Medi. Die hatte dann im Rahmen der Hauptverhandlung überraschend ihre Aussage ein bisschen geändert. Und sodass das dann alles nicht mehr so wirklich allein mit ihrer Aussage nachweisbar gewesen ist. Sodass wir mehrere Zeugen nun hätten laden müssen, vielleicht sogar noch erst ermitteln müssen, was das gesamte Verfahren sehr in die Länge gezogen hätte. Aber wenn man sich hinterher anguckt, was da bei Medi als Strafe rausgekommen ist, wäre der Nachweis dieses Tatverwurfs dann nicht mehr erheblich ins Gewicht gefallen. Ich verstehe, so quasi wenn die eine große Strafe schon genügt, dann sind manchmal andere Dinge zu vernachlässigen, sagt man glaube ich in der Mathematik. Ich würde gerne nochmal auf das zurückkommen, was Alex vorhin gesagt hat. Die Niederlande haben andere Gesetze zum Thema Drogen und Betäubungsmittel, als wir sie hier haben und trotzdem ist natürlich der Schmuggel, das über die Grenze bringen, in keinem Fall erlaubt. Wie eng arbeitet ihr denn als Staatsanwaltschaft da mit den niederländischen Behörden zusammen und wo liegen da vielleicht auch die Grenzen von dieser Zusammenarbeit? Also gerade mit den niederländischen Behörden funktioniert die Zusammenarbeit eigentlich relativ gut und unproblematisch. Gerade mit der europäischen Ermittlungsanordnung haben wir dann die Möglichkeit, im europäischen Raum sehr einfach Rechtshilfe ersuchen an fremde Staaten zu stellen. Das ist ein sehr formalistisches Verfahren, sodass dann keine großen förmlichen Hürden mehr an das Ersuchen gestellt werden, wie es vielleicht mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Und für diese europäischen Staaten gelten dann auch gewisse Fristenregelungen, in dessen Rahmen dann die Ersuchen auch bearbeitet werden müssen. Und hier bei diesen niederländischen Grenzübertritten ist es ja häufig so, dass im Rahmen der Observation dann die Polizei bei der Observation die Grenze übertritt. Da wird dann im Vorhinein sich die Genehmigung geholt für diesen Grenzübertritt oder im Nachhinein die Genehmigung, sodass da jetzt auch keine weiteren großen Maßnahmen seitens der niederländischen Behörden erforderlich sind. Und das funktioniert eigentlich sehr gut. In Deutschland haben sich die Gesetze bezüglich Cannabis ja auch massiv geändert. Ich glaube, es hat jeder mitbekommen. Verändert das denn auch euren Blick so ein bisschen auf solche Fälle? Vielleicht auch rückwirkend. Also ich meine, zum Tatzeitpunkt waren die Gesetze noch nicht so, wie sie heute sind. Und es ging ja auch um den Handel und nicht nur den Konsum. Aber macht das was mit eurer Arbeit, wenn ihr wisst, naja, heute sei das Ganze vielleicht dann doch nochmal ein bisschen anders aus? Meiner Ansicht nach ändert das eigentlich nichts an der Beurteilung, Weil gerade hier auch Grund für die erhebliche Straferhöhung ist, wegen der bandenmäßigen Struktur, eigentlich das Unrecht ja auch bleibt. Und auch die hier gegenständlichen Taten werden auch nach neuem Recht weiterhin strafbar. Nur weil sich jetzt die Droge oder das Bezugsobjekt geändert hat, ändert das ja nichts daran, dass zum Beispiel diese Bandenstruktur äußerst verwerflich ist. Und eigentlich kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, naja, es ist fast noch verwerflicher, weil ich habe jetzt ja die Möglichkeit Cannabis legal zu erwerben. Eigentlich braucht man den Rückgriff auf solche Strukturen dann in diesem Moment nicht mehr. War ja auch ein bisschen politisch der Gedanke, eben diesen Schwarzmarkt auszuhebeln, indem man es legalisiert. Wir haben es gerade schon gesagt, die Grenzregion hier ist natürlich irgendwie prädestiniert für solchen Drogenhandel, Drogenschmuggel. Wie häufig kommen denn solche Fälle bei euch hier auf den Tisch? Also vielleicht in ähnlichem, aber auch kleinerem oder größerem Ausmaß als hier. Tatsächlich ist das ein sehr durchschnittliches Verfahren, das relativ häufig auch vorkommt und das auch noch nach der Legalisierung. Also da hat sich sehr wenig im Moment dran getan. Diese Strukturen gibt es weiterhin, weil man tatsächlich noch sehr viel Geld damit generieren kann. Und wie gesagt, auch ein gewisses Statusdenken, der dahinter steckt. Das stimmt. Alex, auch ihr berichtet ja immer wieder über Fälle von Drogenkriminalität in der Region. Was würdest du sagen, sind wir hier ein besonderer Schauplatz? Ja, auf jeden Fall. Also das hatte ich ja eben schon angedeutet, weil vor allem diese Grenze halt einfach zu den Niederlanden wirklich lang ist und richtig so durchlässig auch für den Alltagsverkehr und man da, je nachdem, welches Auto man hat oder wie viele Leute da drin sitzen und wenn das nach einer Familie aussieht, da auch relativ leicht durchkommen kann. Und ich glaube die Legalisierung hat an der ganzen Geschichte jetzt auch deshalb nichts verändert, weil sie ja auch wirklich schlecht gemacht ist und es einfach, trotzdem für jeden, der möchte, total schwer ist an Cannabis zu kommen. Entweder muss man sich dann irgendwie selber anbauen oder in diese obskuren Clubs gehen, die niemand so wirklich verstanden hat, wie die eigentlich funktionieren und. In den Niederlanden ist ja auch noch das Problem, das betrifft jetzt nicht den Fall hier, aber dass man ja im Grunde auch über den Hafen in Rotterdam und über andere Seewege noch viel mehr Drogen. Einführen kann, die dann auch über Deutschland quasi in ganz Europa verteilt werden können. Also da haben sich halt schon seit Jahrzehnten wirklich so richtige Netzwerke gebildet. Hier in unserem Fall, ich würde gerne nochmal auf die unterschiedlichen Biografien, unserer Protagonisten hier eingehen. Man könnte das Ganze auch sehr verkürzen. Man könnte sagen, wir haben hier einen schwer abhängigen jungen Mann, dann haben wir einen arbeitslosen Elektriker, eine mitlaufende Angeklagte, die im Prinzip die Drogen nur bei sich zu Hause versteckt. Wie geht ihr damit um in der Berichterstattung, ohne da jetzt ganz tief in die Klischee-Kiste zu rutschen? Wir machen das nicht so zum Thema, weil wir es ja auch am Anfang gar nicht wissen. Also bevor der Prozess startet, kennen wir die ganzen Hintergründe der Beschuldigten ja überhaupt nicht. Und wenn dann der Prozess da ist, dann ist das manchmal auch gar nicht so leicht rauszufinden. Also da wird dann auch in so einem Gerichtssaal jetzt gar nicht... So ausführlich darüber gesprochen und selbst wenn, würden wir da vielleicht auch erstmal von Abstand nehmen, diese ganzen Details zu erzählen, weil wenn ich mir jetzt vorstelle, da ist ein, Elektriker, der arbeitslos ist, aus Dienstlagen, dann schreiben wir noch das Alter und vielleicht noch zwei, drei andere Details, dann, ist der natürlich jetzt erstmal so nicht zu erkennen, aber für ganz, ganz viele Leute, die den kennen, wissen natürlich sofort, dass der das ist, und dann müssen wir halt auch aufpassen, dass wir, den nicht einfach irgendwie jetzt da für sein ganzes Umfeld erkennbar machen und ich glaube, das bringt auch einfach nichts. Dass man auf diesen Sachen dann so lange beharrt und dann kommen wir halt nur, in diese Ecke, dass wir dann da irgendwie die Verantwortung wegschieben und sagen, naja, irgendwie können die ja doch nichts dafür. Und zum Teil lässt das Gericht sowas ja einfließen, aber wir konzentrieren uns da jetzt eher nicht so detailliert drauf. Ich verstehe. Was lösen solche Fälle denn in der Bevölkerung auf? Also bekommt man sowas überhaupt mit? Es gibt keine lauten Ereignisse drumherum, hast du es eben schon mal gesagt, kein Blut, keine Leiche. Der Drogenhandel funktioniert ja auch so relativ heimlich, würde ich mal sagen. Also diese ganzen Fälle bekommt ja im Grunde. Der normale Bürger gar nicht mit. Also man sieht vielleicht irgendwie ja hier mal einen Dealer und irgendwie in einem Park weiß man, da wird jetzt gedealt und man sieht, da sind vielleicht irgendwelche Abhängigen, die sich jetzt was spritzen. Aber so ganz kann man das ja gar nicht irgendwie jetzt einem Fall zuordnen. Also man weiß ja nicht, wer da jetzt drin verwickelt ist. Und ja, also das ist vielleicht auch so ein Problem, weil diese ganzen Drogenschmuggelfälle jetzt gar nicht sichtbar sind, dass es vielleicht auch nicht so politisch dringlich ist, sich unbedingt darum zu kümmern, dass das Problem so ein bisschen eingegrenzt wird. In der Begründung des Urteils, auf das wir gleich zu sprechen kommen, spielt auch die Rolle des Jugendamtes in Medis Kindheit eine relativ große Rolle. Wir haben eben schon darüber gesprochen, wie du das in der Berichterstattung machst mit solchen Vorgeschichten von Tätern. Wird es denn auch so in der Diskussion aufgegriffen in der öffentlichen oder verpufft das irgendwie? Also ich würde schon sagen, das ist eher so eine wirkliche Randnotiz, was auch daran liegt, dass das Jugendamt ja dann, das kann sich ja gar nicht dazu äußern. Also aus Datenschutzgründen sagen die ja, die werden das ja gar nicht bestätigen und die werden da auch nichts weiter zu sagen. Und das sehen wir eigentlich eher bei Fällen, wenn jetzt irgendwie Kinder zum Opfer ihrer eigenen Eltern werden, dass dann das Jugendamt eher so ins Zentrum rückt. Aber in so einem Fall jetzt würde ich sagen, ist das eher nicht der Fall. Wie geht es aus? Gina, wie lautete denn am Ende das Urteil gegen die Angeklagten? Medi wurde zu insgesamt acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Für Jonas gab es eine Jugendstrafe von fünf Jahren und daneben wurde eben auch noch diese Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet für die Dauer von zwei Jahren. Stefan hat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat bekommen. Marco ist mit zwei Jahren und zehn Monaten aus dem Verfahren herausgegangen. Und Laura wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wobei bei ihr dann die Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wie würdest du das einschätzen? Ist das ein mildes Urteil eher oder ein härteres? Was Medi und Jonas betrifft, ist die Strafe durchaus angemessen. Die anderen Beteiligten sind schon sehr gut weggekommen. Also da war das Urteil sehr milde und ist den Beteiligten da sehr entgegengekommen, auch aufgrund ihrer umfassenden Geständnisse. Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht gibt es ja die Möglichkeit, über § 31 BTMG da auch nochmal ausdrücklich die Strafe zu mildern, wenn Aufklärungshilfe geleistet wurde und das haben die Angeklagten ja dann in diesem Fall auch getan. Ich würde gerne nochmal auf Jonas zu sprechen kommen, du hast es gerade schon gesagt, er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl er zum Tatzeitpunkt jetzt nicht unbedingt mehr jugendlicher war. Wann ist das möglich, wie sind da die Grenzen und warum macht man das? Jonas, genau, war hier schon älter als 18. Bis dahin geht ja das reguläre Jugendstrafrecht und ab einem Alter von 18 Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist man ja ein sogenannter Heranwachsender, bei dem dann in Einzelfällen auch nochmal die Möglichkeit besteht, nach Jugendstrafrecht zu verurteilen und da muss man dann im Einzelfall prüfen, ob eine sogenannte Reifeverzögerung vorliegt. Das kann man dann anhand von objektiven Kriterien machen, aber auch anhand der Persönlichkeit des Täters dann festmachen. Zum Beispiel, wie verselbstständigt war die Lebensführung bereits? Wenn zum Beispiel der Täter bereits auf eigenen Füßen steht, außerhalb des elterlichen Haushaltes wohnt, seinen Lebensunterhalt vollkommen eigenständig verdient, dann kann man von so einer Reifeverzögerung nicht mehr ausgehen. Umgekehrt aber, wenn jemand quasi noch zu Hause wohnt, vollständig von den Eltern abhängig ist, dann sagt man, okay, der ist noch nicht wirklich Erwachsener, sondern verhält sich eher wie ein Jugendlicher. Dementsprechend ist dann Jugendstrafrecht anzuwenden. Und das hat man hier bei Jonas im vorliegenden Fall gemacht. Man hat das insbesondere darin festgemacht, dass man gesagt hat, wie in der Art und Weise, wie er sich da in dieser Bandenstruktur untergeordnet hat und auch den Einfluss von Medi ausgesetzt hat, das war schon außergewöhnlich. Und da war deswegen schon von einer Reifeverzögerung auszugehen. Bei ihm wurde auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, hattest du gerade gesagt. Wie funktioniert das denn so in der Praxis? Wie kann man sich das vorstellen? Genau, das sind Einrichtungen, die quasi vollkommen stationär dann eine Drogensucht und Abhängigkeit behandeln sollen, um so dann nach der Entlassung quasi demjenigen zu ermöglichen, ohne den Konsum von Betäubungsmitteln zu leben. Das bedingt natürlich, dass da die Stoßrichtung jetzt nicht eine Strafe ist, sondern die Zielrichtung tatsächlich ist, denjenigen wieder an ein normales Leben zu gewöhnen. Und wenn wir zum Beispiel über solche Sachen wie Alkoholabhängigkeit reden, da ist natürlich, dem kann man sich nicht entziehen. Alkohol ist quasi Teil der Gesellschaft, sodass dann auch Teil der Therapie ist, wieder eine Eingewöhnung in ein alltägliches Leben zu ermöglichen, sodass dann auch im Rahmen der Therapie sogenannte Vollzugslockerungen, also, wieder Eingliederung in die normale Tagesstruktur, Freigänge Teil der Therapie sind. Verstehe. Die Urteile sind, das kann man nachlesen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten rechtskräftig geworden. Zwischen April 2018 und März 2019. Du hast es gerade schon mal angedeutet, aber erzähl doch nochmal, wie das zustande kam. Mehdi hatte, wie gesagt, hier Revision eingelegt und aus diesem Grund kam es da für ihn zu einem anderen Rechtskraftzeitpunkt, weil natürlich durch die Einlegung der Revision dann das Urteil noch nicht rechtskräftig wird. Er hatte jetzt nur auf die Rechtsfolge beschränkt Revision eingelegt, sodass der festgestellte Sachverhalt, also die einzelnen Fahrten und ob das überhaupt mit Betäubungsmitteln gehandelt wurde, dass das quasi rechtskräftig festgestellt worden ist und es dann im weiteren Instanzenzug nur noch um die Rechtsfolge gegangen ist. Die anderen Angeklagten hatten das Urteil so akzeptiert, sodass es da dann zu anderen Rechtskraftszeitpunkten gekommen ist. Und das beeinflusst dann aber auch die anderen Urteile gegen die anderen Personen nicht, wenn eine Person Revision einlegt. Nein, genau. Also dass sobald da ein Rechtskraftvermerk drauf ist und wir haben das ja hier gesehen, das kann man dann für die unterschiedlichen Angeklagten dann auch differenziert in dem Urteil vermerken. Sobald dann ein Rechtskraftvermerk für den einzelnen Angeklagten da drauf ist, dann ist das Urteil für ihn auch vollstreckbar. Konntet ihr durch diesen Fall und die ganzen Ermittlungen rund um diese Bande vielleicht auch Erkenntnisse gewinnen, die in anderen Fällen irgendwie weiterhelfen können? Also du hast es ja schon gesagt, es ist nicht die einzige Bande. So aufgeschlossen und geständig die Angeklagten dann auch gewesen sind, darüber haben sie dann weiterhin nichts gesagt, sondern es ist dann tatsächlich dabei geblieben, dass wir nur diese Gruppe und diese Bande aufklären konnten. Weitere Bezugssysteme, Abnehmer oder ich sag's mal zusammenarbeiten mit anderen, Gruppierungen oder Dealern, die haben wir dann nicht aufdenken können. Dazu gab es dann keine weiteren Angaben. Verstehe. Alex, gab es denn irgendwie Reaktionen auf dieses Urteil? Du hast schon gesagt, der Fall ist generell ein bisschen unterm Radar geflogen, aber hat man vom Urteil dann am Ende was mitbekommen? Also leider nicht so richtig. Das hatte ich ja eben schon angedeutet, das ist bei diesen Fällen halt häufig so, wenn es jetzt nicht dazu noch irgendwie einen krassen... Einzelvorfall gab. Also wenn jetzt nicht irgendwie da in diesem ganzen Drogenkomplex noch vielleicht jemand getötet wurde, dann ist das natürlich was anderes. Aber ja, hier war das wirklich so, das wurde dann gemeldet und dann war das im Prinzip auch vorbei. Gina hat es gerade gesagt, acht Jahre für den Hauptangeklagten. Ist das denn, wenn du schon gesagt hast, dieses ganze Thema Drogenhandel ist für viele Leser gar nicht so spannend, ist dann auch dieser Reflex, den wir ja bei anderen Straftaten oft haben, dass Strafen viel zu niedrig wären. Ist das hier auch der Fall? Oder gibt es dann da auch, ja, stört sich keiner dran? Also es gibt jetzt nicht so diesen starken Reflex, wie es das bei anderen Taten gibt. Ich würde auch gar nicht sagen, dass das Drogenhandel irgendwie jetzt für die Leser unspannend ist. Es ist halt nur, also ich glaube, in ihren Köpfen ist es schon irgendwie spannend. Aber wenn man sich dann so wirklich mit einem Fall beschäftigt, dann stellt man halt fest, okay, es ist halt schon wahnsinnig kompliziert. Und dann steigt man irgendwann aus und findet es dann doch vielleicht nicht mehr so ganz spannend. Ja, also die Strafe hätte auch noch deutlich höher sein können. Also das war jetzt nicht die Höchststrafe. Ich weiß jetzt nicht, wie das hier genau ist. Da könnte auch schon sein, dass der auch vorzeitig entlassen wurde. Ich glaube dann, die eigentliche Frage ist dann eher, was passiert dann danach? Also ist dann wirklich so dieser kriminelle Kreislauf durchbrochen oder gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass der dann nochmal anfängt? Oder wenn er selber abhängig ist oder geworden ist, dann vielleicht nochmal damit in Berührung kommt und dann nochmal Sachen passieren. Ich danke euch beiden für die Einblicke in diesen spannenden Fall, der glaube ich auch gerade hier in der Region einiges an Informationen rund um das Thema liefern kann. Und ein herzliches Dankeschön auch an euch, an unsere Zuhörer für eure Aufmerksamkeit. Wenn ihr Gedanken habt zu unserem Podcast Kritik, Lob, Anregung, dann sagt uns gerne Bescheid unter podcasts.reinische-post.de oder hier in den Kommentaren auf der Podcast-App eures Vertrauens. Mein Name ist Lilly Stegner und ich freue mich, wenn ihr beim nächsten Mal wieder dabei seid, wenn wir neue Fälle aufklären. Bis dahin. Tschüss.