
Update: Was vom EU-Lieferkettengesetz übrig bleibt
Unterhändler des EU-Parlaments und des Rats der 27 EU-Mitglieder haben sich auf eine abgeschwächte Version des geplanten Lieferkettengesetzes geeinigt. Die Regeln zur Kontrolle von Menschenrechts- und Umweltstandards sollen künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Die ursprünglich vorgesehenen Grenzen von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz entfallen. Der Entwurf sieht zudem vor, die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen zu streichen. Dadurch können Betroffene nicht mehr auf…
The skinny
The skinny isn't ready yet — notes appear once the transcript is processed.