
Die Weintitel-Diktatur hat fertig
„Erste Lage", „Große Lage": Wer darf einem Wein diese Adelstitel verleihen? Bisher faktisch nur das Nationale Weinkomitee, ein Branchenverband. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regel jetzt gekippt, weil das Komitee damit wie eine Behörde agiert, ohne dass ein Gesetz das vorsieht. Ein kurzes Update zu unserer Folge aus dem Juli – und was jetzt auf Minister und Nationalrat zukommt.
Das VfGH-Erkenntnis:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Weinbezeichnungsverordnung.de.php
Unsere Folge von Anfang Juli…
The skinny
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