Latest / Hinreichend verdächtig / Das systematische Grauen
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- Diese Episode von Hinreichend Verdächtig wird präsentiert von Hörgeräte Wasserfuhr in Solingen. Besser hören für mehr Lebensfreude. Also es gab eben diese drei Verfahren zunächst, die in Duisburg aufgeschlagen wurden. Das waren jeweils Anzeigen von den Geschädigten. Die Kollegin hat dann unmittelbar einen Haftbefehlerwirk gegen Goran und eben auch die Durchsuchung seiner Wohnräume veranlasst. Und bei dieser Gelegenheit wurde das Mobiltelefon von Goran dann sichergestellt und im weiteren Verlauf ausgewertet. Und bei der Einsichtnahme in das Handy, da hat die Polizei dann relativ schnell gemerkt, da ist wahnsinnig viel drauf. Da sind Chats mit beleidigen, mit erpresserischen, mit sexuellen Inhalten. Und dann wurde die Entscheidung getroffen, hier muss eine Ermittlungskommission eingerichtet werden von der Polizei. Dann haben zeitweilig wirklich fünf, sechs Polizeibeamte zeitgleich an diesem Handy gesessen, an der Handysicherung. Und haben geschaut, was können wir für Anhaltspunkte für strafähig relevantes Verhalten finden. Hinreichend verdächtig. Der True Crime Podcast der Rheinischen Post und der Staatsanwaltschaft Duisburg. Und damit Hallo zurück bei Hinreichend verdächtig. Mein Name ist Lili Stegner und in diesem Podcast gehen wir nicht nur echten Kriminalfällen auf den Grund, sondern wir tauchen richtig tief darin ein. Wir beleuchten die Ermittlungen, wir schauen, was zur Anklage geführt hat und wir untersuchen, was die Gesetzestexte am Ende dazu sagen. Dafür habe ich immer zwei Gäste hier bei mir, einmal aus der Staatsanwaltschaft in Duisburg und einmal ein Gerichtsreporter aus unserer Lokalredaktion. Die Fälle, die wir hier betrachten, die sind immer bereits abgeschlossen und damit auch rechtskräftig entschieden. Wir analysieren, wie der Fall öffentlich wahrgenommen wurde und wie die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, um so am Ende ihre Anklage zu formulieren. Und ganz nebenbei können wir so auch einen Blick auf die juristischen Fachbegriffe werfen, die man immer mal wieder liest, aber vielleicht nicht immer so 100 Prozent versteht, was sie eigentlich meinen. Wie eben auch den Begriff hinreichend verdächtig. Heute bei mir zu Gast Merlin Köhler, Staatsanwalt hier in Duisburg und Alexander Trisch, Redakteur in unserer Lokalredaktion. In dem Fall, über den wir hier sprechen, da geht es um sexuellen Missbrauch, um Vergewaltigung und um psychische und physische Gewalt, zum Teil an Minderjährigen. Falls euch das belastet, dann hört die Folge lieber nicht alleine an. Starten wir wie immer aber erstmal mit der Beschreibung des Falls. Was ist passiert? Es ist nicht wirklich ein einzelner Fall. Es ist eine Serie. Doch das ist nicht von Beginn an erkennbar. Wir sprechen heute über drei Verfahren, drei verschiedene Kammern des Landgerichts Duisburg, drei Urteile und einen einzigen Täter. Ein Mann, den wir hier Goran nennen. Die Namen aller Personen haben wir geändert. Zum Zeitpunkt der Taten ist Goran Mitte 20. Er wohnt in Duisburg und er hat ein System entwickelt. Ein erschreckend konsequentes System. Goran sucht seine Opfer im Internet, auf Plattformen für Sexarbeit, in Dating-Apps, in zufälligen Chats. Er nimmt Kontakt zu ihnen auf, er vereinbart ein Treffen. Und dann eskaliert er. Mal mit einem Messer, mal mit gestohlenen Bildern, mal mit Drohungen, die so präzise und persönlich sind, dass die Frauen und Mädchen auf der anderen Seite des Bildschirms völlig einfrieren. Viele schweigen danach. Manche tun das aus Scham. Manche, weil sie glauben, ihnen wird sowieso nicht geglaubt. Und manche, weil er sie so eingeschüchtert hat, dass sie lieber wegsehen, als zu reden. Das ganze Ausmaß wird erst sichtbar, nachdem Goran im Frühjahr 2021 festgenommen wird, im Zusammenhang mit einer der Taten. Die Polizei wertet sein Mobiltelefon aus. Was sie dort finden, führt zur Gründung eines eigenen Ermittlungskommissariats. Die Rede ist von rund 40 möglichen Straftaten. Drei Verfahren werden schließlich vor dem Landgericht Duisburg eröffnet. Und um diese drei Verfahren geht es heute. Die Taten können wir hier nur in Kürze vorstellen, alles andere würde den Rahmen sprengen. Gehen wir also anhand der Opfer vor. Auch ihre Namen sind natürlich geändert. Nina trifft Goran im Dezember 2020. Nach einvernehmlichem Sex entdeckt er, dass sie zur eigenen Sicherheit während des Treffens eine Telefonverbindung zu einem Freund offen gehalten hat. Er rastet aus, zieht ein Messer. Er droht, sie abzustechen. Er nimmt 500 Euro, die er ihr als Honorar gegeben hat, wieder an sich und wirft sie aus der Wohnung. Wochen später schickt er ihr Sprachnachrichten. Er behauptet, ein Video des Sexes zu besitzen, was aber nicht stimmt. Aber Nina weiß das nicht. Er fordert weitere 500 Euro. Und als er im Telefonat zufällig hört, dass sie Mutter ist, richtet er die Drohung auch gegen ihr Kind. Nina erstattet Anzeige. Sie zieht weg und begibt sich auf die Suche nach einem Therapieplatz. Kurz darauf trifft Goran Laura. Laura kommt aus Marburg. Sie wurde für ein vereinbartes Overnight-Date gebucht und reist nach Duisburg. Goran gibt Laura die vereinbarten 900 Euro und dann zieht er ein Messer. Er beschimpft sie, verweigert ihr das Verlassen der Wohnung und zwingt sie unter Messerbedrohung zum Sex. Er hält sie über Stunden fest, ruft zweimal anonym die Polizei, ohne sich zu melden. Und am Ende dirigiert er Laura mit dem Messer in den Hauskeller des Gebäudes, wo sein Bruder mit dessen Freundin erscheint. Mit seinem Bruder teilt Goran sich die Wohnung. Die Freundin des Bruders ermöglicht Laura am Ende die Flucht. Laura muss danach HIV-Prophylaxe nehmen. Sie leidet bis heute unter Albträumen und Scham. Und dann ist da Lisa. Lisas Fall ist besonders, nicht nur wegen dem, was Goran ihr antut, sondern wegen dem, was im Laufe des Verfahrens passiert ist. Lisa besucht Goran in seiner Wohnung im April 2021. Nach einvernehmlichem Sex geht sie auf den Balkon, um zu rauchen. Sie ist halbnackt und es ist kalt. Goran schließt die Balkontür hinterher. Er lässt sie frieren, minutenlang. Dann tritt er mit einem Messer ans Glas. Er wirft ihr vor, ihn verletzt zu haben. Er droht ihr mit Mord. Als er sie wieder hineinlässt, erzwingt ihr unter Messerbedrohung erneuten Geschlechtsverkehr. Er hält ihre Arme fest. Danach überredet sie ihn, sie ihn gehen zu lassen. Noch auf der Straße, auf der Flucht, ruft sie die Polizei. Goran wird kurz darauf in der Nähe des Hauses mit dem Messer festgenommen. Lisa schläft seitdem schlecht. Sie verlässt abends kaum noch alleine das Haus. In einem weiteren Verfahren taucht eine andere Dimension auf. Goran als digitaler Täter. Über die App RandoChat nimmt er 2020 Kontakt zu einem Mädchen auf, das wir hier Lena nennen. Lena ist zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt. Ihm gegenüber gibt sie an, sie sei 15. Über WhatsApp, Instagram und Snapchat fordert er nackt Fotos und Videos von ihr. Lena schickt sie zunächst. Als sie aber keine weiteren schicken will, beginnt er sie zu erpressen. Er habe die Bilder gespeichert. Snapchat löscht normalerweise automatisch, aber er habe sie manuell gesichert. Entweder sie schicke mehr oder er veröffentliche alles. In Nachrichten an ihre Freundin schreibt Lena, ich will sterben. Goran eskaliert weiter. Er fordert ein Treffen. Er fordert Oralsex, sonst veröffentliche er die Bilder. Lena fährt schließlich zum Bahnhof Hintander nach. Ihre Freundin, die sie begleitet, wartet dort. Er führt Lena in ein bewaltetes Gelände, in eine Senke. Er drängt sie zum Oralsex. Auf dem Rückweg muss Lena sich übergeben. Sie erzählt alles ihrer Therapeutin. Die überredet sie am Ende zur Anzeige. Und noch ein Fall aus dem dritten Verfahren, der das System hinter Gorans Taten besonders deutlich macht. Goran nimmt 2020 über ein Videotelefonat Kontakt zu Melanie auf, 18 Jahre alt. Er bittet sie, nackt zu posieren. Sie tut es. Er nimmt alles heimlich auf. Dann fordert er ein Treffen, sonst veröffentliche er das Material. Sie verweigert das Treffen. Er macht seine Drohung wahr und veröffentlicht ihre Nacktbilder auf Pornoportalen zusammen mit ihrem Namen, ihrer Adresse und ihrer Telefonnummer. Daraufhin wird Melanie von Fremden sexuell belästigt. Sie entwickelt Depressionen, hat Suizidgedanken. Sie meidet die Stadt Duisburg seitdem vollständig. Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig? Merlin, wir haben es ja hier nicht mit einem einzelnen Verfahren zu tun, sondern mit drei separaten Strafverfahren vor drei verschiedenen Kammern des Landgerichts. Bevor wir in die Details gehen, kannst du uns einmal erklären, wie sowas entsteht? Also wieso werden die Taten eines einzelnen Täters in getrennten Verfahren verhandelt und nicht in einem großen Prozess? Also ganz grundsätzlich ist das eine Einzelfallentscheidung mit verschiedenen Vor- und Nachteilen eben. Konkret an diesem Fall muss man nochmal in die Betrachtung einbeziehen. Das erste Verfahren, die erste Anklage, die fußte auf mehreren Anzeigen, auf drei Anzeigen, frei der Duisburger Polizei und einer anschließenden Inhaftierung von Goran. Das zweite Verfahren, das fußte dann wiederum auf der Auswertung des Handys von Goran. Das dritte Verfahren, da handelt es sich um ein auswertiges Verfahren aus Rheinland-Pfalz, was nach Duisburg abgegeben worden ist. Also wir haben hier verschiedene Taten in verschiedenen Ermittlungsstadien und mit ganz unterschiedlichen lokalen Bezügen. Und alle diese Taten punktgenau dann zur Anlage zu bringen, das ist natürlich wahnsinnig schwierig und das kostet wahnsinnig viel Zeit. Und da muss man natürlich dann auch berücksichtigen, dass Goran eben in Untersuchungshaft war und wir sind immer gehalten bei inhaftierten Beschuldigten, möglichst schnell und möglichst beschleunigt die Sache zu bearbeiten. Deshalb denke ich, unterm Strich war das hier genau die richtige Entscheidung, die Sache eben aufzusplitten in drei verschiedene Verfahren. Wie war denn Goran so als Typ? Kannst du ihn beschreiben? Wie hast du ihn wahrgenommen? Vorne weg vielleicht. Ich habe das Verfahren gar nicht selber geführt, das Ermittlungsverfahren. Das war eine Kollegin, die ich sehr schätze. Ich habe aber an allen drei Sitzungen gegen Goran mitgewirkt und dazu noch ein ganz kurioser Side-Fact. Ich kannte Goran tatsächlich vorher schon, weil er zwei Jahre vorher schon beim Amtsgericht angeklagt war und ich damals eben auch mehr oder weniger zufällig als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft anwesend war. Und damals war Goran sehr zurückhaltend, geläutert, hat die Tat, die er damit begangen hatte, bereut. Und er hat uns im Nachhinein, also mich und das Gericht, damit wohl offensichtlich in die Irre geführt. Goran selbst war dann, das hat sich herausgestellt, eine relativ gescheiterte Existenz. Er ist schon früh straflich in Erscheinung getreten. Heimhintergrund, keine Ausbildung, keine berufliche Perspektive. Im dann ersten Verfahren, dieser Tatserie, um die es geht, da war er dann zunächst in der Sitzung relativ in sich gekehrt, hat nicht viel irgendwie nach außen geäußert, es gab aber immer wieder völlig wirre Ausbrüche. So hat er beispielsweise mal in der Verhandlungspause behauptet, dass sein Pausenbrot vergiftet worden sei. Oder ich erinnere mich auch an eine Situation, wo er aufgesprungen ist in der Sitzung, ganz laut auf den Tisch geschlagen und da Allahu Akbar gerufen, also einen arabischen Ausruf. Und genau diese wirren Ausbrüche, die haben auch dafür gesorgt, dass ein forensischer Psychiater, der auch an dem Verfahren beteiligt war, Goran dann im laufenden Verfahren aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Klinik überführt hat, wo er dann eben für einige Wochen beobachtet wurde und geschaut wurde, ist der Mann überhaupt verhandlungsfähig. Und der Gutachter, so viel kann ich sagen, ist zum Ergebnis gekommen, dass Goran diese Ausbrüche, diesen vermeintlichen Verfolgungswahn wohl nur inszeniert hat, um sich möglicherweise irgendwie vor der Strafverfolgung zu schützen. Ganz kurz im zweiten und dritten Prozess, da hat er ja dann schon ein Urteil bekommen, das hat er dann nach meiner Wahrnehmung mehr oder weniger über sich ergehen lassen. Also es war am Anfang schon irgendwie noch so ein gewisses Kalkül in ihm zu sehen. Das ist zumindest meine Vermutung und auch die Vermutung vom Gericht und Gutachter gewesen, dass Goran das ganz bewusst sich inszeniert hat als psychisch krank, um möglicherweise die Strafe zu mildern oder zu vermeiden. Dieses systematische Herangehen, das ist ja auch das, was an seinen Taten, finde ich zumindest, so erschreckend ist. Und das Handy, was ihr von ihm irgendwann bekommen habt, ist ja auch der entscheidende Schlüssel, weil super viel bei ihm einfach über digitale Wege, über Chats, über Plattformen lief. Kannst du uns erzählen, wie ihr daran kam, wie die Auswertung lief, was ihr da gefunden habt? Also es gab eben diese drei Verfahren zunächst, die in Duisburg aufgeschlagen wurden. Das waren jeweils Anzeigen von den Geschädigten. Und diese Verfahren wurden zusammengeführt. Die Kollegin hat dann unmittelbar einen Haftbefehlerwirk gegen Goran und eben auch die Durchsuchung seiner Wohnräume veranlasst. Und bei dieser Gelegenheit wurde das Mobiltelefon von Goran dann sichergestellt und im weiteren Verlauf ausgewertet. Und bei dieser Auswertung, also bei der Einsichtnahme in das Handy, da hat die Polizei dann relativ schnell gemerkt, da ist wahnsinnig viel drauf, da sind Chats mit Beleidigen, mit erpresserischen, mit sexuellen Inhalten, ganz viele Anhaltspunkte für weitere Straftaten und dann wurde die Entscheidung getroffen, hier muss eine Ermittlungskommission eingerichtet werden von der Polizei, dann haben zeitweilig wirklich fünf, sechs Polizeibeamte zeitgleich an diesem Handy gesessen, an der Handysicherung und haben geschaut, was können wir für Anhaltspunkte für strafeilig relevantes Verhalten finden. Und es gibt da noch eine Randnotiz, die ich dann auch am Rande mitbekommen habe. Und zwar gab es auf dem Handy auch eine Videoaufnahme, die Gora nach diesem Verfahren, das ich damals mit ihm hatte, aufgenommen hat, wo er sich mehr oder weniger dafür gefeiert hat, dass er die Justiz an der Nase herumgeführt hat. Das klingt alles fast unglaublich und unfassbar, dass ein einzelner Mensch so dazu fähig ist, zuzureißen. Und viele der Opfer, und wir haben hier ja jetzt bisher nur einen Bruchteil seiner Opfer irgendwie überhaupt beschreiben können, haben ja auch erst durch euch quasi erfahren, dass gegen Goran ermittelt wird. Haben die dann die Ermittlungen unterstützt? Waren die da froh drum? Wie haben sie reagiert? Divers, wenn man so will, total unterschiedlich. Es gab eben teilweise die Eigeninitiativenanzeigen, eben gerade Verfahren 1, wo eben die Geschädigten jeweils Anzeige erstattet haben, wobei es auch da einen, sagen wir mal, bedenkwürdigen Schwenk gab. Und zwar hat Laura in der gerichtlichen Aussage die Vorwürfe zunächst vollumfänglich bekundet als Zeugin, auch sehr stabil bekundet. Sie hat dann aber in unmittelbarer Folge an das Gericht ein Schreiben geschickt, in dem sie die Vorwürfe dann zurückgezogen hat. Es hat sich später herausgestellt, dass sie das wohl getan hat aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung, eines psychiatrischen Zustands. Bei den anderen Geschädigten, die dann im Nachgang ermittelt werden konnten, also über das Mobiltelefon, da war das auch wahnsinnig unterschiedlich. Es gab eine Geschädigte, die wollte gar nichts wissen, die hat erst gar keine Angaben gemacht. Und dann konnte man aber im Chatverlauf sehen, da ist definitiv was passiert. Da wurde etwas nachgebohrt und dann kam raus, dass da eben ein relativ heftiges Raubgeschehen zu ihrem Nachteil geschehen ist. Und diese Geschädigte, auch das sei noch genannt, die ist bei Gericht später auch auf die gerichtliche Ladung hin erst gar nicht erschienen, hat die ignoriert und musste dann zu einem zweiten Termin tatsächlich mit der Polizei gebracht werden, wo sie dann ihre Aussage gemacht hat. Und du hast es gerade gesagt, gerade durch die Handy-Auswertung habt ihr ja sehr viele unterschiedlichste Straftaten identifizieren können, bei denen ich mir vorstellen kann, dass man nicht alle sofort mit derselben Intensität nachverfolgen kann. Wie entscheidet ihr das denn? Was verfolgt man sofort und was muss man vielleicht auch erstmal, um es später wieder aufzugreifen, aber erstmal zurückstellen? Das ist natürlich ein Once-in-a-Lifetime-Verfahren. Das ist nichts, was üblich ist. Ganz weit weg vom Alltag, dass es eben ein Verfahren gibt mit einem Täter, dem dermaßen viele Taten vorgeworfen werden. Deshalb gibt es da auch keine verbindlichen Regelungen. Die Kollegin hat dann aber auch ganz sinnvoll, die hat das Ganze eben gegliedert nach der Schwere der Taten, nach der Beweislage, wie sie sich zumindest nach der Akte dargestellt hat, nach der Mitwirkungsbereitschaft der Geschädigten, hat es so gegliedert, hat sich die schwersten Brocken rausgesucht, anfangs noch mehr, eben diese Anklagen erhoben und dann hat sich der Maßstab natürlich auch verändert. Dann gab es irgendwann das erste Urteil und dann war die Notwendigkeit, weitere Taten noch zu verfolgen mit Geschädigten, die gar nicht Anzeige erschattet haben. Da ist die Bereitschaft natürlich dann gesunken, indem eben schon viele Verfahren losgetreten wurden. Ich würde auch gerne noch kurz über diese Internetplattform sprechen, über die Goran seine Opfer ja fast ausschließlich gefunden hat. Welche Rolle spielen denn die Betreiber dieser Plattform aus ermittlungstechnischer Sicht? Also könnt ihr da einfach Daten anfordern? Unterliegt das irgendwelchen Geheimhaltungsregularien? Wie ist da die Kommunikation mit denen? Also inländische Unternehmen bei Auskunft sind in der Regel relativ unproblematisch, wenn die Polizei die Daten anfordert oder eben im Auftrag von uns die Daten anfordert, je nach Umfang der Daten, gegebenenfalls auch mit einem gerichtlichen Beschluss. Problematisch wird das Ganze natürlich bei Unternehmen aus dem Ausland, gerade eben bei vielen digitalen Dienstleistern, weil dann eben der sehr formale und sehr aufwändige Weg über die Rechtshilfe zu gehen ist, dass eben ausländische Hoheiten, Hoheitsträger beauftragt werden müssen, diese Daten einzuholen. Und ganz konkret in diesem Verfahren, da war es letztlich gar nicht notwendig, Daten reinzuholen, weil wir ja das Handy von Goran hatten, das eben alle Chatverläufe noch beinhaltet hatte. Du hast gerade schon über die Prozesse gesprochen. Kannst du uns da nochmal, um das so ein bisschen zu sortieren, diesen zeitlichen Ablauf geben? Also es gab den ersten Prozess, der schon gelaufen war, wo es auch schon eine Verurteilung gab, währenddessen wurde aber immer noch ermittelt an den anderen Taten. Wann folgten denn dann der zweite und der dritte Prozesse? Der erste Prozess, der begann im Herbst 2021, im November 2021 und zog sich dann bis Sommer 2022 und dann mehr oder weniger nahtlos ging der zweite Prozess weiter, der dann im Frühjahr 2023 endete und im April 2023 wurde der dritte Prozess dann auch mit mehreren Verhandlungstagen abgeschlossen. Also insgesamt hat die gerichtliche Aufarbeitung circa anderthalb Jahre in Anspruch genommen. Und das ist wahrscheinlich auch, wie du eben schon gesagt hast, wirklich ein ganz besonderer Fall, dass sich das so lange zieht und dass man so viele Prozesse und so viele Dinge zu beleuchten hat. Gerade in diesem Deliktsbereich auf jeden Fall. Wie hat sich Goran denn weiter dann verhalten? Also du hast gerade gesagt, im ersten Prozess hat er da noch, ja, stand der Verdacht im Raum, dass er an einer psychischen Krankheit leiden könnte, um es mal so zu formulieren. Hat er sich dann später irgendwie überhaupt noch eingelassen oder dann komplett zugemacht? Ja, also diese Show hast du erwähnt, die hatte ich ja vorhin auch schon erwähnt, das hat sich so ein ganz bisschen weitergezogen, indem er auch im zweiten Prozess beispielsweise dann völlig aus dem Nix auf einmal irgendwelche vulgären Beleidigungen losgelassen hat. Insgesamt kann man auch sagen, das Einlassungsverhalten von ihm war nicht konkurrent und insgesamt als Sitzungsvertreter wusste ich wirklich nie, was einer wartet, weil dieser Mann wirklich immer für Überraschungen gut war. Er hat aber, soweit ich es in Erinnerung habe, im zweiten Verfahren sich zur Sache gar nicht eingelassen und im dritten Verfahren bestritten. Wie hat sich denn seine Verteidigung so verhalten? Also ich meine, das ist ja, hat er ja überhaupt immer dieselben Verteidiger oder wie war das gelagert? Ja, der hatte immer denselben Verteidiger. Anfangs, weil im ersten Verfahren war sogar noch eine zweite Verteidigerin mit dabei, die war dann bei den weiteren Verfahren nicht mehr mit an Bord. Und die Verteidigungsstrategie war im Kern immer die Zweifel an der Schuld- und Verhandlungsfähigkeit zu wecken. Im ersten Verfahren eben ganz klar, auch im zweiten Verfahren hatte die Verteidigung beispielsweise vorgetragen, dass Goran möglicherweise an einer sogenannten Neurosyphilis leiden würde, also an einer degenerativen Erkrankung, die möglicherweise Einfluss hat auf seine Steuerungsfähigkeit. Das konnte später ausgeschlossen werden, aber das war immer so ein bisschen der Anpack der Verteidigung. Ganz wieder erwarten Angriffe auf die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen, das gab es eigentlich nicht, zumindest nicht gezielt. Alex, wie wurde denn dieser Fall, beziehungsweise diese vielen, vielen Fälle in der Öffentlichkeit wahrgenommen? Also bei Fällen von sexuellem Missbrauch und vielen weiteren Fällen, die oft so außerhalb der Öffentlichkeit stattfinden, so im Privatleben der Leute, ist es halt häufig so, dass die Polizei erst mal gar nicht darüber informiert, auch wenn sie jetzt den Tatverdächtigen geschnappt hat. Das ist jetzt anders als bei einem Messerangriff, der auf der Straße passiert. Deshalb ist es hier so gewesen, dass bis diese Prozesse begonnen haben, eigentlich die Öffentlichkeit gar nicht wusste, wer Goran ist oder von diesen Fällen mitbekommen hatte. Dann sind wir auch noch mitten in der Corona-Pandemie. Da haben sich Verfahren sowieso die ganze Zeit irgendwie verzögert, gestreckt, weil Leute krank wurden, weil es dann wieder neue Regeln gab. Und das war schon alles sehr verzerrt in der zeitlichen Abfolge. Und das hat auf jeden Fall nicht so die Aufmerksamkeit bekommen, wie wir das jetzt hier tun und lief so ein bisschen unter dem Radar. War denn für euch von Beginn an klar, dass diese drei Verfahren zusammenhängen? Also ich meine, das ist ja auch, muss man ja auch erstmal quasi auf Redaktionsseite mitbekommen. Nee, auf gar keinen Fall. Also das hat sich dann erst so in der Rückschau so ergeben. Und wie arbeitet man dann so ein System journalistisch auch auf? Also auch ihr steht ja vor dem Problem, dass es unfassbar viele Fälle gibt, unfassbar viele Einzelheiten, die man ja ganz schwierig in Bezugreifen, Ein oder sogar mehrere Artikel zwängen kann. Ja, also da muss man sagen, wir arbeiten als Journalisten, was das angeht, im Grunde schon anders als die Ermittler selbst, weil deren Aufgabe ist es ja auch wirklich jede Straftat, die passiert, irgendwie dann aufzuklären und auch gegen den Angeklagten zu verwenden. Das können wir einfach nicht machen, weil das da völlig den Rahmen sprengt und es ist aus gewisser Hinsicht irgendwie auch ein bisschen schade, dass es so ist natürlich, aber wir konzentrieren uns dann häufig auf die wirklich krassesten Fälle und so das Wichtigste, was da passiert ist, weil man sonst auch einfach als Leser, egal wie schlimm das jetzt ist, da total den Überblick verliert und in so einem Fall ist es eigentlich, Wahrscheinlich besser, gar nicht die Geschichte von Goran zu erzählen, sondern die Geschichte von einem der Opfer und anhand dessen irgendwie sich dem Fall zu nähern. Aber das ist gerade in dem Bereich von sexuellem Missbrauch total schwer, weil wir haben ja schon das Problem, dass die Leute sich fast gar nicht trauen, überhaupt mit den Ermittlern zu sprechen und die Taten überhaupt anzuzeigen und dass sie dann auch noch mit den Medien sprechen wollen. Also das passiert schon relativ selten und war auch hier in dem Fall nicht so. Und wo wir gerade über die Opfer sprechen, wir haben diesen Blog meistens eher am Ende und haben auch vor ein paar Folgen schon mal drüber gesprochen. Aber kannst du noch mal ganz kurz sagen, wo es Hilfestellen gibt für Opfer von solchen Taten, falls sie eben doch mit jemandem sprechen wollen? Also eine der ersten Anlaufstellen, die man auch so allgemein sagen kann, unabhängig jetzt von der Stadt hier, ist wahrscheinlich das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Da ist die Nummer 08116 016. Die ist kostenlos, kann man auch rund um die Uhr erreichen. Man kann da auch, und das glaube ich auch ganz wichtig, anonym einfach mal sagen, was passiert ist. Das wird nicht irgendwie weitergeleitet oder aufgeschrieben. Kann man auch machen, wenn man nicht Deutsch spricht. Ja, und das ist sicherlich auch für Minderjährige, wie zum Beispiel Lena in diesem Fall, können da natürlich auch anrufen. Dann gibt es auch die Initiative HateAid. Wenn Bilder im Internet ohne die Zustimmung veröffentlicht werden oder weitergeschickt werden, kann man sich da auch beraten lassen. Ja, also hier ist halt das Problem, dass es so Scham, so eine schon große Barriere ist, was das Thema angeht. Und wie wir jetzt gehört haben, ganz am Anfang, ja auch viele Opfer unter Druck gesetzt wurden. Also, dass sie das keinem erzählen sollen und natürlich dann erst recht nicht irgendwelchen Ermittlungsbehörden oder Hilfsorganisationen. Und jetzt eine kurze Pause. Vielleicht mit etwas Werbung. Was macht das auf? Merlin, da möchte ich auch mit dir noch mal kurz drüber sprechen, über die Situation der Opfer. Denn Goran hat sich zum Teil sehr bewusst Frauen ausgewählt, die auch Sexarbeit anbieten. Und das Gericht hat das auch an einer Stelle ganz explizit festgehalten, dass er ihre Scheu, diese Taten anzuzeigen, auch mit einkalkuliert hat. Gibt es denn eine Schutzlücke in diesem Fall, die dieser Mann hier ausgenutzt hat? Ja, ganz definitiv. Also bei Straftaten gegen Sexarbeiterinnen wird es, da bin ich mir sicher, eine sehr hohe Dunkelziffer geben. Da gibt es ja auch ganz viele Aspekte, die genau diese Vermutung stützen. Die Sache ist besonders schambehaftet, also die Ausübung der Sexarbeit ist weiterhin relativ schambehaftet. Es gibt häufig hintergründige, schwierige soziale Bedingungen bei den Sexarbeiterinnen. Manchmal kombiniert mit gesundheitlichen Fragen, beispielsweise bei unserem Fall, Laura war psychisch schwer erkrankt, häufig natürlich auch, das war in unserem Fall dann nicht ganz so relevant, aber auch ein ausländischer Hintergrund, eine mögliche Sprachbarriere bei den Geschädigten, Angst vor Repressalien durch Polizei und andere Behörden. Und hier dann auch die Besonderheit bei den Opfern, es ging ja in Anführungszeichen um private Sexarbeit. Also Frauen, die sich, wenn man so will, selber vermarktet haben und nicht irgendwie professionell angegliedert. Und auch hier ist die Scham natürlich ganz besonders groß, weil das Umfeld häufig gar nicht wusste, dass diese Frauen eben diese Dienste anbieten. Und die Opfer waren alle sehr jung. Besonders bei Lena ist das ja aber nochmal anders gelagert. Sie war 14 Jahre alt. Inwiefern verändert das denn nochmal die juristische Bewertung von Gorans Taten? Da gibt es im Grunde zwei Aspekte. Die Vergewaltigung von Lena hat deshalb auch zugleich einen weiteren Tatbestand erfüllt, nämlich den sogenannten sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Und wenn zwei Tatbestände zugleich erfüllt werden, dann ist natürlich die Strafe zwangsläufig auch höher. Und zum anderen war Lena auch innerhalb dieses Tatbestandes, also des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, eben besonders jung, weil sie war 14 und sie hätte auch 17 sein können. Der Tatbestand wäre trotzdem erfüllt gewesen. Und auch dieser Umstand, auch dieses besonders junge Alter im Rahmen dieser Schutzaltersgrenze, auch das ist strafschärfend zu berücksichtigen. Ich würde auch gerne nochmal auf die digitale Dimension dieses ganzen Komplexes zurückkommen. Melanies Nacktbilder wurden zusammen mit ihrer Adresse und Telefonnummer auf Pornoportalen veröffentlicht von Goran. Abgesehen von der Erpressung, die dem Ganzen vorangegangen war, aber welche juristischen Möglichkeiten gibt es denn gegen diese Praxis, man nennt es ja Doxing im Sprachgebrauch, welche Handhabe hat man da überhaupt? Ganz am Anfang ist es nicht juristisch und möglicherweise auch ein bisschen altklug, aber am wichtigsten ist natürlich die Prävention. Also Daten immer schützen, wenn es geht und eben nie, wirklich nie Nacktbilder online versenden, weil man einfach nie weiß, ob man möglicherweise die Kontrolle darüber verliert. Juristisch hat man dann eine Handhabe, die ist aber tatsächlich eher schwach. Man kann Strafanzeiger statten. Doxing dürfte in der Regel strafbar sein. Und man kann die Plattformen kontaktieren, auf denen eben diese Inhalte hochgeladen werden und die zur Löschung auffordern. Das passiert auch regelmäßig. Da sollte man aber darauf achten, dass diese Inhalte eben vorher gesichert werden, gerade wenn man Strafanzeiger stattet, um eben Beweise zu sichern. Und es gibt natürlich noch die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. möglicherweise gegen den Täter, was natürlich relativ wenig hilfreich ist, wenn der Täter unbekannt ist. Gohan hat ja in einem Fall auch diesen Snapchat-Mechanismus ausgehebelt, also Bilder, die eigentlich gelöscht werden, hat er nochmal manuell gespeichert. Gibt es dann auch Diskussionen darüber, wie man diese Plattformen da irgendwie stärker einbinden kann, damit sowas eben nicht umgangen wird? Also gerade was dieses konkrete Beispiel angeht, kann man denke, ich Snapchat keinen großen Vorwurf machen, weil es immer Wege geben wird, um diese Einweg-Foto-Funktion zu umgehen. Letzten Endes kann man ja die Bilder einfach mit einem anderen Mobiltelefon auch abfotografieren. Aber insgesamt bei dem Thema ist natürlich wahnsinnig viel Bewegung drin. Es gab ja in der Vergangenheit auf EU-Ebene eben neue Entscheidungen, die vorsehen, dass diese Plattformen eben Meldewege einrichten, dass Leute eben dann möglicherweise rechtswidrige Inhalte melden können und dass die Plattformen auch verpflichtet sind, diesen Meldungen dann nachzugehen. Und es gibt natürlich auch Forderungen, das Ganze noch zu intensivieren, dass die Plattformen eben ihre Inhalte selber auch überprüfen. Das ist natürlich gerade im Hinblick auf die Meinungsfreiheit ganz, ganz umstritten. Neben dem Begriff Doxing, also das Veröffentlichen von privaten Daten, wie zum Beispiel Adresse und Telefonnummern, bin ich auch noch auf einen anderen Begriff im Zusammenhang mit diesen Fällen gestoßen, die sogenannte Sextortion, also sexuelle Erpressung mit Bildmaterial. Wie verbreitet ist das denn und warum ist das ermittlungstechnisch so schwierig, dem nachzugehen? Subjektiv aus meiner Sicht steigen die Zahlen dieser Taten definitiv in den letzten Jahren. Ich habe auch zwei unterschiedliche Konstellationen ausgemacht, die es da gibt. Zum einen haben wir diese Konstellationen wie bei Lena, also kombiniert mit dem Grooming. Der Täter baut ein mögliches Vertrauensverhältnis auf, nimmt Kontakt auf, bekommt Bilder und nutzt diese Bilder dann eben für Nötigung, um die Geschädigte, um das Opfer eben zu weiteren Handlungen zu bringen, möglicherweise auch zu sexuellen Handlungen. Und dann gibt es die, in Anführungszeichen, professionelle Masche als Erpressungsmasche. Vor allem sind hier junge Männer geschädigt tatsächlich, die sich eben anmelden bei irgendwelchen Dating-Plattformen und dann Kontakt aufbauen zu einer mutmaßlichen Frau, sich dazu bringen lassen, Masturbationsvideos aufzunehmen und dann kommt eben raus, das Ganze ist nur eine Masche und sie werden damit dann eben erpresst mit der möglichen Veröffentlichung dieser Bilder. Und diese Taten, also diese professionellen Taten, da sind die Ermittlungen wahnsinnig schwierig, weil es im Grundsatz nahezu keine Ermittlungsansätze gibt. Die Geldflüsse sind in der Regel verschleiert, grenzüberschreitend, die Täter agieren in der Regel aus dem Ausland und die Personalien, die bei den Plattformen verwendet werden, die sind natürlich nicht echt. Unterm Strich bleibt da dann nicht viel zum Ermitteln. Ich möchte auch nochmal auf Lisas Fall zu sprechen kommen, also die Frau, die auf dem Balkon ausgesperrt wurde. Ursprünglich wurde in diesem Punkt nur wegen Freiheitsberaubung angeklagt und erst im Verlaufe des Verfahrens ist sie ans Licht gekommen, dass es sich außerdem auch noch um eine Vergewaltigung gehandelt hat. Warum war das denn besonders in diesem Prozess? Ja, man muss sich das mal vor Augen führen. Lisa zeigt an, sie sei auf dem Balkon ausgesperrt worden. Es soll kalt gewesen sein, aber nichtsdestotrotz, das ist eine eher geringfügige Freiheitsberaubung, wo man auch als Jurist denkt, da wird vermutlich am Ende eine Geldstrafe zu verhängen sein. Und letzten Endes wurde festgestellt, dass sie eben unmittelbar im Anschluss unter Vorhalt eines Messers vergewaltigt worden ist. Und da reden wir dann über eine der schwersten Straftaten, die das deutsche Strafgesetz kennt, mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Also eine wahnsinnige Diskrepanz. Und die ganz große Frage war dann im Verfahren, kann diese Tat von dem Gericht überhaupt ausgeurteilt werden. Weil im Grundsatz heißt es, die Anklage umgrenzt den Verfahrensstoff. Sprich, was nicht angeklagt ist, können wir erstmal nicht verurteilen. Genau, das ist eigentlich der Grundsatz. Und die Frage war jetzt, war dieser Lebenssachverhalt trotzdem angeklagt? Weil die Freiheitsberaubung, die war ja angeklagt. Das Gericht ist am Ende zum Ergebnis gekommen, dass es genauso ist, dass dieser Lebenssachverhalt von der Anklage umfasst ist und es deshalb überhaupt die Möglichkeit hat, auch diese Vergewaltigung zu verurteilen. Also war das auch in prozessualer Hinsicht nochmal was Besonderes, nicht nur in der Extension dieses Falls. Ja. Passiert sowas öfter mal, dass sich das so innerhalb eines Prozesses dieses Tatbild so komplett ändert? Also ich meine, das…, scheint ja schon irgendwie nicht so sonderlich häufig vorzukommen. Nee, es ist für mich jetzt auch gedanklich eher sowas von Gerichtsnachmittagsshows. Für mich war es ein absolutes Novum, gerade mit dieser Intensität und gerade auch mit dieser Abweichung zwischen dem, was angeklagt war und dem, was dann mutmaßlich tatsächlich passiert ist. Es gibt so ein ganz lapidares Beispiel, wo das dann häufiger mal vorkommt, beispielsweise jemand ist angeklagt, weil er was gestohlen hat und dann kommt raus, er hat es gar nicht gestohlen, sondern er hat es eben nur geheilt, also angekauft in Kenntnis des vorangegangenen Diebstahls. Das ist natürlich auch ein anderer Lebenssachverhalt, aber es ist natürlich deutlich, sagen wir mal, lapidarer als diese Sache hier. Alex, die Fälle von dieser Sextortion, also dieser sexuellen Erpressung mit Bildmaterial, die nehmen zu, wie auch gerade Merlin schon gesagt hat. Das ist auch zumindest der Eindruck, den man bekommt, wenn man diese Berichterstattung so ein bisschen verfolgt. Deckt sich das auch mit dem, was ihr in der Redaktion so wahrnehmt? Ja, auf jeden Fall. Und man kann auch sagen, dass die Zahlen das im Grunde bestätigen. Also in der Vergangenheit gab es dann einen Anstieg von knapp einem Drittel, was diese Fälle angeht, also von knapp 4000 Anzeigen auf über 5800 in NRW, laut der Kriminalstatistik des Landeskriminalamts. Das Problem dabei ist so ein bisschen, dass jetzt auch nicht jede Polizeibehörde in Deutschland diese Fälle wirklich so eigens ausweist und als eigene Kategorie dann führt, was dazu dann führt, dass einige Fälle natürlich da durchs Raster fallen und die Dunkelziffer ist wahrscheinlich gigantisch, gerade in diesem Bereich. Wir merken aber schon so, dass immer öfter über die Fälle berichtet wird. Das sieht man jetzt auch am Fall Fernandes, auch wenn der natürlich ganz anders ist als hier. Aber dass schon sehr viel darüber geschrieben und berichtet wird und das ist natürlich gut. Aber es gibt wirklich die unterschiedlichsten Fälle. Das haben wir ja gerade auch von Merlin gehört, dass auch zum Beispiel Männer aus dem Ausland irgendwie erpresst werden, dass sie irgendwie Geld überweisen, weil sie schon irgendwelche Aufnahmen von sich geschickt haben. Es gab auch schon Fälle, wo Familien mit den Bildern ihrer eigenen Kinder erpresst wurden. Immer öfter sind Jugendliche nicht nur die Opfer, sondern auch selber die Täter in solchen Fällen. Also das, ja, da kommt, glaube ich, richtig was auf uns zu noch. Man kann dabei auch schnell das Gefühl kriegen, dass gerade wenn es sich um Taten im Internet oder mit digitalem Bezug handelt, dass da Polizei und Justiz im Internet von den Tätern regelrecht abgehängt werden. Also welche Bemühungen gibt es denn da, die Menschen und vor allem eben Minderjährige im Internet besser vor solchen Tätern wie Goran zu schützen? Also das Gefühl ist jetzt nicht so ganz falsch. Man hat schon besonders in Deutschland, wo ja mit der Digitalisierung generell so ein bisschen gefremdelt wird, schon das Gefühl, dass die Täter irgendwie immer schneller sind als die Strukturen, die so die Ermittlungsbehörden und die Justiz aufbauen, weil es halt einfach auch super lange dauert, bis irgendwas entschieden wird und es neue Regeln gibt. Aber es gibt Bemühungen, also zum Beispiel in NRW gibt es seit einiger Zeit eine eigene Zentralstelle für Cybercrime, wo alles Mögliche aufgeklärt werden soll, was im Bereich Cybercrime und Internet anfällt. Und ja, man kann auch in den Zahlen von BKA lesen, dass immer mehr Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen im Netz eingehen bei denen. Und ja, ich glaube schon, das wird ernster genommen, als es früher so war. Aber es ist... Es gibt auch ganz, ganz viele Probleme, ob das jetzt beim Datenschutz anfängt oder wie in Europa überhaupt da einheitlich gearbeitet wird. Also wenn sich Leute wie Goran dann zum Beispiel irgendwie in die Niederlande begeben und da dann Straftaten verüben, dann fällt das schon wieder durchs Raster und dann muss irgendwie mit den Ermittlungsbehörden kooperiert werden und das dauert dann wieder und in der Zeit kann er dann noch mehr machen. Also das ist schon alles nicht so leicht. Und zuletzt fehlt ja auch offen einfach die rechtliche Grundlage, damit Ermittlungsbehörden überhaupt irgendwas tun können. Wo können Eltern denn Hilfe bekommen, wenn sie das Gefühl haben, dass sie überhaupt gar keinen Zugang mehr zu dem haben, was ihre Kinder so online machen, wenn sie da so ein bisschen den Zugriff verlieren? Also wo gibt es da Hilfe? Also ich habe mal zwei Anlaufstellen rausgesucht, die man empfehlen kann. Erstens klicksafe.de. Das ist eine EU-Initiative, die speziell für Eltern gebaut wurde, aber auch für Lehrkräfte und Kinder mit konkreten Informationen und Materialien, wie man sich im Internet eigentlich verhalten soll und was man auf gar keinen Fall machen soll. Zweitens die Nummer gegen Kummer die hat sogar eine eigene Elternberatung das ist ja auch nicht so bekannt dass sich da auch Eltern direkt mit ihren Sorgen hinwenden können und sich beraten lassen könnten, vielleicht ganz wichtig ist aber dass sich Eltern natürlich schon Sorgen machen sollten aber es geht jetzt auch nicht darum, dass man alles kontrolliert was die Kinder im Internet machen sondern dass man irgendwie denen das Gefühl gibt dass sie mit allem was da passiert auch zu den Eltern kommen können und darüber reden können, ohne dass jetzt gleich, weiß ich nicht, das Handy weggesperrt wird. Wie geht es aus? Merlin, wie sind denn diese drei Verfahren am Ende ausgegangen? Im ersten Verfahren wurde Goran zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das waren drei Taten zum Nachteil von Nina, Laura und Lisa. Im zweiten Verfahren wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt für vier Taten, unter anderem die Tat zum Nachteil von Melanie. Hier wurde die Sicherungsverwahrung vorbehalten. Und im dritten Verfahren, die Tat zum Nachteil von Lena, da wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Und was bedeutet das denn am Ende für eine Gesamtstrafe? Also wir haben in der letzten Folge gelernt, dass eine Gesamtstrafe nicht immer einfach nur eine Addition bedeuten muss aus den einzelnen Taten. Wie ist das denn in diesem Fall, wenn es hier auch um drei verschiedene Verfahren geht? Wie wird das zusammengefasst? Also es war auch so, dass diese drei Verfahren, die wurden nicht am Urteilstag rechtskräftig, sondern Goran hat jeweils Revisionen eingelegt. Der BGH hat diese Revision dann auch jeweils als unbegründet verworfen. Aber die Urteile wurden dann eben sukzessive erst rechtskräftig und dann wurde irgendwann in einem schriftlichen Verfahren die sogenannte nachträgliche Gesamtstrafe gebildet. Und das heißt eben salopp, die Strafen aus diesen Einzelurteilen, die wurden alle zerlegt. Das waren ja schon Gesamtstrafen, die wurden zerlegt und dann wurde im Grunde eine neue Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Und das waren hier konkret dann 14 Jahre, wobei 15 Jahre das Maximum gewesen ist und die Sicherungsverwahrung blieb weiterhin vorbehalten. Was heißt das denn, die Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten? Also ist damit zu rechnen, dass die tatsächlich angeordnet wird oder ist das mehr so vage? Also konkret heißt das, dass ein Gutachter in dem Verfahren festgestellt hat, dass Goran eben einen sogenannten Hangarzt, dass er gefährlich ist und dass eben weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Das Gericht konnte aber in dem Verfahren, das war konkret das zweite Verfahren, aus vermeiden Gründen die Sicherungsverwahrung quasi nicht originär anordnen. Das ist relativ kompliziert. Es gibt dann einen Katalog an Straftaten, die begangen worden sein muss und das war hier nicht erfüllt. Es hat deshalb die Sicherungsverwahrung vorbehalten. Und das heißt jetzt, soweit sich die Entlassung aus dieser sehr langen Haftstrafe dann irgendwie ankündigt, muss das Gericht eine Entscheidung treffen, wird sich dafür auch gutachterlich beraten lassen. Und dann ist eben die Frage, ist Goran weiterhin gefährlich? Und wenn ja, dann wird die Sicherungsverwahrung angeordnet. Goran war ja zum Zeitpunkt einiger der Taten, die er begangen hat, auch noch auf Bewährung. Also er hat während laufender Bewährungszeiten und auch Ermittlungszeiten weitere schwere Straftaten begangen. Was bedeutet das denn für ein Urteil und eben vielleicht auch eine zukünftige Sicherungsverwahrung? Also für das Urteil oder für die Urteile bedeutet es zweierlei. Im neuen Verfahren, also in dieser Verfahrensserie jetzt, ist die Strafe höher, eben weil er die Taten begangen hat, trotz dieser Bewährung, die parallel lief. Und in dem Bewährungsverfahren, also in den alten Urteilen, da hat er mit einem Widerruf der Strafaussetzung zu rechnen, die ist zwischenzeitlich auch erfolgt, eben da er erneut straffällig geworden ist. Und diese Vorstrafen spielen natürlich auch für den Gutachter in der Bewertung dieses Hangs, dieser Gefährlichkeit eine Rolle, weil das immer ein entscheidender Faktor ist, ob jemand eine Bewährungschance nicht nutzt und dann kann der Gutachter natürlich sagen, er hat eine Chance und nichtsdestotrotz hat er eben diese schweren Straftaten begangen. Das spricht natürlich initiiert dafür, dass er sich in Anführungszeichen nicht im Griff hat. Und ich würde jetzt auch gerne nochmal über Lisas Fall sprechen, also den Balkonfall, über den wir eben schon gesprochen haben. Die Vergewaltigung, haben wir gehört, war nicht angeklagt, wurde im Urteil aber trotzdem berücksichtigt. Was hatte das denn dann für Auswirkungen auf das Urteil und welche prozessrechtliche Norm musste denn dafür genutzt werden, damit das überhaupt passieren kann? Es geht hier um den Paragrafen 264 der Strafprozessordnung. Da heißt es jetzt im Wortlaut, Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt. Das heißt, das Gericht muss hier, wie ich bereits gesagt habe, muss im Grunde erstmal feststellen, ist diese Tat nach der Beweisaufnahme, nach den Angaben, ist das die in der Anklage bezeichnete Tat weiterhin. Das Gericht hat das bejaht und hat dann, auch das war notwendig, Goran und seinen Verteidiger einen sogenannten Hinweis erteilt und hat dann mehr oder weniger, also so haben sie es nicht formuliert, aber salopp gesagt, der Tat zum Nachteil von Lisa ist nach Auffassung des Gerichts nicht nur die Freiheitsberaubung, sondern eben auch eine besonders schwere Vergewaltigung und eine Verurteilung kommt auch insoweit in Betracht. Und das Ganze hat dann den Zweck, dass Goran und sein Verteidiger eben wissen, wohin der Hase laufen kann. Also die Anklage war ja nur Freiheitsberaubung und spätestens ab diesem Zeitpunkt wusste er, möglicherweise werde ich für diese Tat eben auch deutlich härter bestraft. Du hast es vorhin schon mal kurz angeschnitten. Goran hat sein Verhalten auch damit begründet, dass er als Kind selbst schwer traumatisiert worden sei. War Heimkind, hat dort Gewalt erlebt. Die Gutachter haben das ja berücksichtigt, aber eine eingeschränkte Schuldfähigkeit deshalb verneint. Was bedeutet das denn auch für ihn und vor allem für das Urteil gegen ihn? Also hätten die Gutachter festgestellt, dass Goran eben bei diesen Taten eigentlich schuldfähig gewesen wäre und wäre das Gericht dieser Einschätzung gefolgt, dann hätte das die Strafe faktisch natürlich bedeutsam reduziert. Und möglicherweise wäre dann auch die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus möglich gewesen, abhängig vom weiteren Votum der Gutachter. Aber Goran war eben ohne Einschränkungen schuldfähig und deshalb hat es dann unterm Strich sich nicht ausgewirkt. Diese Sozialisierungsdefizite, wenn man so will, die hat das Gericht natürlich, aber auch sehr geringfügig dann im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt. Das ist ja alles in allem, also diese ganzen kleinen Punkte, über die wir gesprochen haben, da könnte man vermutlich an juristischen Fakultäten ganze Vorlesungen mitfüllen. Also in diesen Prozessen und in diesem ganzen System steckt ja so viel drin an juristischen Sonderfällen und Feinheiten. Das war ja für euch wahrscheinlich auch was sehr Besonderes. Total besonders. Also diese Unterbringung in der laufenden Hauptverhandlung, das habe ich nie erlebt. Diese wahnsinnige Abweichung zwischen angeklagter Tat und dem, was die Zeugin dann sagt. Da gab es auch noch einen kleinen Schwank, dass es wurde tatsächlich noch ein weiteres Verfahren aus Dortmund übernommen von dem Gericht des ersten Verfahrens. Und so eine Übernahme von einem Fremdgericht aus einem anderen Bezirk, da muss tatsächlich der Bundesgerichtshof einen besonderen Verbindungsbeschluss fassen. Das habe ich in der Form auch noch nie erlebt. Also da war wirklich sehr viel Neuland dabei, zumindest für mich jetzt als Dezernenten. Gibt es denn für die Opfer noch eine Möglichkeit zivilrechtlich gegen Goran vorzugehen, also auf Schadensersatz zu klagen? Also wie realistisch ist das bei jemandem, der nie wirklich eine Berufsausbildung und dementsprechend auch nie wirklich einen Job hatte? Der Schadensersatz im Grundsatz ist natürlich denkbar, gerade wenn konkrete Schäden eingetreten sind und auch irgendwie glaubhaft gemacht werden können, beispielsweise die Kosten möglicher ärztlicher Behandlung etc. Und in jedem Fall dürfte hier auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die Geschädigten zumindest formal bestehen und dieser Anspruch hätte auch parallel zum Strafverfahren, im Strafverfahren geltend gemacht werden können. Aber rein praktisch, bei Goran, Goran hat keine Berufsausbildung, er hat auch bis zu seiner Inhaftierung nie gearbeitet. Man wird wohl sagen können, bei ihm ist nichts zu holen und auch wenn diese Ansprüche möglicherweise erst in sehr langer Zeit verjähren, diese möglichen Schadensersatzansprüche, ist es, denke ich, relativ unwahrscheinlich, dass Goran irgendwann nochmal zu Geld kommen wird und eben diese Ansprüche befriedigen kann. Es gibt aber darüber hinaus eine Möglichkeit für Geschädigte von derartigen Taten und Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch 14, wo dann eben staatliche Leistungen beantragt werden können, wenn man geschädigt ist einer Straftat unter besonderen Voraussetzungen. Und da sind ja in Gorans langer Liste von Opfern durchaus Menschen zu finden, auf die das eventuell zutreffen könnte. Das denke ich auch. Alex, drei Verfahren, drei Urteile, ziemlich viele Opfer und eben der eine Täter. Wie ist das Ganze denn in der Öffentlichkeit so angekommen? Hat es dann zumindest nach den Prozessen noch die Aufmerksamkeit bekommen, die es irgendwie verdient hätte? Also es hat auf jeden Fall schon Aufmerksamkeit bekommen, aber die Aufmerksamkeit, die es jetzt verdient hätte anhand, wie krass dieser Fall wirklich war, würde ich jetzt eher verneinen. Das liegt zum einen bestimmt daran, dass der Fall echt komplex ist. Also das erleben wir immer wieder, je umfangreicher Ermittlungen sind und je komplizierter auch so ein Fall am Ende wird und durch ganz viele verschiedene Straftaten, desto eher steigen dann die Leute irgendwann auch aus und wollen das dann gar nicht mehr lesen. Es hat aber auch damit zu tun, dass die Aufmerksamkeitsspanne der Öffentlichkeit immer kürzer wird. Das erleben wir vor allem bei Fällen, die dann immer wieder so ein bisschen auftauchen. Goran in drei verschiedenen Verfahren verurteilt worden und dass die Leute dann, wenn das dann in das Thema dann nochmal kommt, nicht mehr so interessiert daran sind wie beim allerersten Mal und währenddessen auch ganz viele andere Sachen passiert sind und das hat vielleicht auch leider, das ist total krass, aber es hat auch mit den Opfern wahrscheinlich zu tun, also wenn die jetzt nicht aus der Sexarbeit gewesen wären, sondern irgendwie das Mädchen von nebenan, dann wäre das wahrscheinlich ganz anders gewesen. Gibt es denn gerade in diesem gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema Sexarbeit und digitaler Sicherheit auch, gibt es da irgendwas an dieser ganzen Berichterstattung oder in deiner Beschäftigung jetzt mit dem Fall, das dich überrascht hat oder vielleicht auch so darüber hinaus noch beschäftigt? Also ich finde es schon krass so, dass... Dass man fast schon die Aufmerksamkeit der Leute nach solchen Fällen wirklich berechnen kann. Wir sehen das ganz häufig, dass wenn es irgendwie so um Sexarbeit geht, dass dann wirklich diese Diskussion öffentlich so ein bisschen kippt in diese Richtung. Naja gut, die begeben sich da irgendwie in gefährliche Situationen und in so ein Milieu, wo ja irgendwie auch Straftaten passieren, dann müssen die sich ja nicht wundern und die hätten ja wissen können, auf was sie sich da einlassen und wie kann denn das passieren und das betrifft dann natürlich die so einfachen Leute dann oft nicht, dann denken die, okay, das hat ja jetzt mit mir gar nichts zu tun, dieser Fall. Und ich bin aber auch immer wieder überrascht, wie leicht so Täter davon kommen, wenn die irgendwie Sachen halt im Internet machen und im digitalen Raum. Am Ende muss man ja sagen, der Goran wurde gefasst, weil er da mit einem Messer eine Frau ausgesperrt hat, also im echten Leben. Und wenn er das nur digital gemacht hätte, keine Ahnung, ob dann überhaupt irgendjemand von ihm wüsste bis heute. Er ist ja in drei Verfahren verurteilt worden für viele Taten, Aber es ist nicht unbedingt gesagt, dass es nicht noch andere Taten gibt, die er begangen hat, die jetzt aber noch nicht verurteilt wurden oder von denen man vielleicht noch gar nicht mal weiß. Wie geht man denn als Journalist damit um, wenn man so das Gefühl hat, da könnte noch mehr hinterstecken, aber man weiß es einfach nicht? Ja, das ist ein bisschen schwierig, weil das passiert eigentlich, also es klingt jetzt schlimm, aber es passiert wirklich die ganze Zeit, dass man irgendwie das Gefühl hat, auch wenn man jetzt in einem ganz normalen Prozess sitzt und es dann ein Urteil gibt, man nie so richtig weiß, ja, was hat die Person denn noch gemacht? Auch in den Ermittlungsbehörden gibt es ja oft Ansätze, dass man mal schaut, hier gab es noch eine mögliche Straftat, aber die können wir gar nicht beweisen. Und dann wird die halt nicht angeklagt. Besonders bei sexuellem Missbrauch, wo ja fast immer nur der Täter und das Opfer wissen, was genau passiert ist, ist das natürlich schwierig. Wenn es dann keine wirklich guten, objektiven Beweise gibt. Ja, es werden wahrscheinlich hunderte, tausende Verfahren geführt, die irgendwann abgebrochen werden, weil man keinen Täter findet. Das ist irgendwie total schade und auch nicht gut, aber irgendwie gibt es in der Gesellschaft, glaube ich, keine andere Möglichkeit, die wir gefunden haben, was wir dagegen machen sollen. Und ja, wir versuchen immer zu schreiben, so das passiert hier, das ist hier verhandelt worden, das ist jetzt der Fall und vielleicht gibt es da noch mehr bei dieser einen Person, dann deuten wir das an, aber mehr können wir dann auch nicht machen. Was bleibt denn deiner Ansicht nach so von diesem Fall übrig? Also nach allem, was du jetzt weißt, was du recherchiert hast, was wir jetzt auch hier nochmal besprochen haben, was bleibt zu hängen? Was ist der Satz, den du da so formulieren würdest? Also mir fallen zwei Sachen ein. Das eine ist, dass ich das krass finde, wie gezielt der nach seinen Opfern gesucht hat, auch wenn der jetzt so nach allem, was wir besprochen haben, jetzt nicht so als... Ja, super schlauer Täter irgendwie klingt. So der hat ja sich völlig da immer zu irgendwelchen Ausbrüchen vor Gericht verleiten lassen. Also dass er das wirklich so geplant hat, dass er Opfer gefunden hat, mit denen er das machen konnte. Und das hätte ich ja eben schon mal angedeutet, dass es irgendwie im Digitalen immer noch viel zu wenig Möglichkeiten gibt, wie man irgendwelche Täter finden kann und auch niemand so richtig eine Idee hat, was man dagegen machen kann. Und jetzt wird zum Beispiel diskutiert über eine Klarnamenpflicht, sodass quasi jeder im Internet irgendwie erkennbar sein müsste. Aber ich glaube, da tun wir den Leuten halt wahrscheinlich auch keinen Gefallen, wenn am Ende dann auch Opfer zum Beispiel, die sich anonym im Internet irgendwie austauschen wollen, dann würde das für die ja auch gelten. Oder auch für alle anderen Minderheiten, die irgendwo über irgendwas sprechen wollen. Also so richtig weiß da, glaube ich, keiner, wie es da weitergeht. Ich danke euch beiden für die Einblicke in diesen wirklich krassen und auch belastenden und wirklich außergewöhnlichen Fall auf allen Ebenen. Und auch ein Dankeschön an euch zu Hause, dass ihr uns zuhört und dass ihr uns eure Aufmerksamkeit schenkt. Wenn ihr Gedanken dazu habt, dann könnt ihr die gerne mit uns teilen und zwar unter podcast.reinische-post.de oder hier in den Kommentaren auf der Podcast-App eures Vertrauens. Mein Name ist Lilly Stegner und ich freue mich, wenn ihr dann auch beim nächsten Mal wieder dabei seid, wenn wir neue Fälle aufklären. Bis dahin. Tschüss.