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#624 - Steuerfalle Gemeinschaftskonto

Hast Du es gewusst?

Jeder verheiratete Partner besitzt sein eigenes Vermögen, auch wenn man im gesetzlichen Güterstand (genannt Zugewinngemeinschaft) lebt. Ein Gemeinschaftskonto kann dann aber tückisch werden. Hohe Zahlungseingänge wie z.B. Erbschaft, Abfindungszahlungen, Veräußerungserlöse, Tantiemezahlungen u.a. können „den Fiskus" auf den Plan rufen. Die Finanzverwaltung sieht Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto oder eine Überweisung von einem Einzelkonto auf ein anderes Einzelkonto des Partners dann evtl. als eine freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) an. Denn bei…

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