Latest / Normen to Go – Normen verständlich auf den Punkt gebracht / #012 Normen to Go: Äußere vs. innere Brandwand – Wo ist der Unterschied? - mit Jörg Ullrich
Transcript
- 0:00Speaker 0: Herzlich Willkommen im Podcast Norm to Go.
- 0:03Speaker 0: Heute reden wir über den Fachbegriff Brandwand, innere und äußere.
- 0:10Speaker 1: Die äußeren Brandwand ist die sogenannte Gebäudeabschlusswand.
- 0:15Speaker 1: Steht die Gebäudeeabschlußwand auf der Grundstücksgrenze oder bis zu zweimer der Fünfzig in diesem Bereich abgerückt?
- 0:26Speaker 1: Dann wäre sie als äußerer Brandwand entsprechend Artikel dreizig, Verordnungsrecht auszubilden.
- 0:34Speaker 1: Je nach Gebäudeklasse in unterschiedlicher Ausführung bezieglich Raumabschluss bezüglich Überdachführungen.
- 0:45Speaker 1: dies wäre explizit entsprechend Gebäudeklasse für die äußeren Brandwand abzuleiten.
- 0:54Speaker 1: Die innere Brandwand ist ein völlig losgelöster Tagbestand, die innere Brandwand ist wenn wir uns ein Gebäude vorstellen was eine Länge über vierzig Meter besitzt.
- 1:11Speaker 1: Ein großer Büro- und Verwaltungskomplex Dann ist dieses eine lange Gebäud nach vierzig Metern durch eine innere brandwand zu unterteilen.
- 1:27Speaker 1: Die Innere Brand Wand hat dann wiederum Anforderungen entsprechend Gebäudeklasse.
- 1:35Speaker 1: Der Unterschied zwischen innerer und äußerer Brandwand.
- 1:38Speaker 1: in der äußeren Brandwand sind Öffnungen nicht zulässig, keine Fenster, keine Türen.
- 1:47Speaker 1: nur in den niedrigeren Gebäudeklassen.
- 1:50Speaker 1: Werden Öfflungen als Festverglasung bis F-Sechzig beziehungsweise f-neunzig vorstellbar.
- 2:02Speaker 1: Ab Gebäude Klasse IV wird die mechanische Anspruchbarkeit durch Fenster und sonstige Bauteile nicht erfüllt.
- 2:10Speaker 1: Hier müssen wir ausschließlich Wandbauteile ausbilden, aber auch dies regelt der Bakraf-Dreißig-Bordnungsrecht.
- 2:21Speaker 0: Das war der Begriffsbrandwand.
- 2:23Speaker 0: Innerer und äußerer.