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Frankreich nach der Verurteilung Marine Le Pens
Nach zehnjährigen Ermittlungen ist die Parteichefin des rechtspopulistischen französischen Rassemblement National, Marine Le Pen, am Montag von einem Pariser Gericht wegen systematischer, jahrelanger Veruntreuung von EU-Geldern in Millionenhöhe zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Die muss sie nicht im Gefängnis absitzen, aber gleichzeitig verhängte das Gericht - wie es in Frankreich obligatorisch vorgesehen ist - eine Aberkennung des passiven Wahlrechts. Beginn sofort, Dauer fünf Jahre, keine Aussetzung während eines laufenden Berufungsverfahrens. Damit kann Le Pen vermutlich…
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