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Auch Thurgau verbietet Stacheldraht

Damit sich Wild- und Nutztiere weniger verletzen, verbietet der Kanton Thurgau Stacheldrahtzäune im Wald, am Waldrand und auf Landwirtschaftsflächen. Bereits installierter Stacheldraht muss innerhalb der nächsten zwei Jahre abgebaut werden. Weitere Themen: · GR: Schiers muss weiterhin Wasser sparen, Grund dafür ist der tiefe Grundwasserspiegel · AI: Staatsanwaltschaft konnte Pendenzen abbauen · SG: Pflegeverbände, Gewerkschaften und linke Parteien kündigen Referendum an gegen Sparmassnahmen in der Pflegeausbildung

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