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ETF und Steuern. Gute Vorsätze für 2024: "Die eigene Faulheit überwinden und die Nachsteuerrendite optimieren"

ETF und Steuern. Gute Vorsätze für 2024: "Die eigene Faulheit überwinden und die Nachsteuerrendite optimieren"

Quellensteuer, Vorabpauschale, Kapitalertragsteuer. Steuerrechtlich betrachtet ist ein ETF nichts anderes als ein Fondsanteil und unterliegt somit dem Investmentsteuergesetz. Robert Welzel, Rechtsanwalt und Steuerberater bei WTS, verweist darauf, dass für Anleger eine Vorabpauschale mit Kapitalertragsteuer fällig sein kann. Auch die Quellensteuer ist in einigen Fällen zu berücksichtigen. Der vielleicht wichtigste Ratschlag: "Die eigene Faulheit überwinden", so Welzel auf dem Xenix…

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