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Bundesverwaltungsgericht pfeifft die ETH Zürich zurück
Die Hochschule darf ihren Stromanbieter nicht danach aussuchen, ob er Frauen und Männern denselben Lohn bezahlt. Die Stadtwerke Winterthur haben sich mit Erfolg gegen eine Ausschreibung der ETH Zürich vor Gericht gewehrt. Weitere Themen: · GC hat wieder eine neue Besitzerin · Rekord bei Trinkwasserverbrauch im Zürcher Oberland · Bülach erhält Stadtquartiere · Aus der Kirche Wipkingen ist ein Schulhaus geworden · Zu Besuch bei der einzigen Seidenraupenzüchterin im Kanton Zürich
The skinny
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