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DDR: Als "Rowdytum" galt, was der Führung missfiel

In der DDR fielen Personen, die die öffentliche Ordnung "angreifen, um deren Mißachtung zum Ausdruck zu bringen" unter den Straftatbestand des Rowdytums. Die Staatsmacht konnte so alles verfolgen, was ihr im Alltag nicht gefiel. Und das tat sie. Klug, Thomas www.deutschlandfunkkultur.de, Zeitfragen. Feature

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