Latest / Epoch Im Fokus / AfD-Verbotsverfahren: Expertenanhörung in Erfurt zu Für und Wider #177
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- 0:00Speaker 0: Herzlich Willkommen zur Epoch im Fokus mit dem Thema Landtag in Thüringen, AfD-Verbotsverfahren.
- 0:06Speaker 0: Expertenanhörung in Erfurt zu Für und Wider.
- 0:10Speaker 0: Ein Artikel von Patrick Yangendorf und Eric Roosch vom threißigsten September zwanzig sechsundzwanzig am Mikrofon Alexander Sieber.
- 0:18Speaker 0: Im Thuringer Landtag läuft die Anhörung zu einem möglichen AfD Verbot.
- 0:23Speaker 0: Im Fokus stehen die Erfolgsaussichten vor Karlsruhe und mögliche Folgen für Gesellschaft und Wähler.
- 0:29Speaker 0: Epoch Times sprach mit Mitgliedern des Justizausschusses.
- 0:33Speaker 0: Im Thüringer Landtag hat am Mittwoch, dem September, eine öffentliche mündliche Anhörung vor den Justizausschuss zu einem möglichen AfD-Verbotverfahren begonnen.
- 0:43Speaker 0: Grundlager ist ein Antrag der Linkenfraktion vom Mai, May, April und September.
- 0:47Speaker 0: Darin wird die Landesregierung aufgefordert sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen.
- 0:57Speaker 0: Eine Entscheidung über ein Parteiverbot fällt den Ehrfurt nicht.
- 1:00Speaker 0: Die Anhörung der geladenen Experten soll denen im Landtag vertretenen Fraktionen unter anderem Aufschluss darüber geben, wie aussichtsreich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre.
- 1:11Speaker 0: Geladen waren wirere Sachverständige und weitere zu befragende Personen – darunter Juristen, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Personen des öffentlichen Lebens.
- 1:22Speaker 0: Die Anhörung war in drei Blöcke aufgeteilt.
- 1:24Speaker 0: Im ersten Block wurden die Juristen John Jo Joon, Christian Konrad und Henrik Kremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte gehört.
- 1:33Speaker 0: Im zweiten Block folgten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Rechtswissenschaftlerin Katrin Groh.
- 1:39Speaker 0: Für den dritten Block waren die Unterhalter HP Kerkling der frühere Verfassungschef Hans-Georg Maasen, der rechtswissenschaftler Kirill Alexander Schwarz und der Staatsrechtler Ulrich Foskerau vorgesehen.
- 1:51Speaker 0: Der Landesverband der AfD in Thüringen stellt seit der Wahl, die größte Fraktion im Erfurter-Landtag.
- 1:59Speaker 0: Erfurt entscheidet nicht über ein Verbot.
- 2:01Speaker 0: Der rechtliche Rahmen setzt der Landespolitik enge Grenzen.
- 2:05Speaker 0: Ein Parteiverbootsverfahren gegen eine bundesweit organisierte Partei können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen.
- 2:15Speaker 0: Eine Landesregierung ist nur dann antragsberechtigt wenn sich die Organisation einer Partei auf ihr eigenes Land beschränkt.
- 2:21Speaker 0: Der Thüringer Antrag der linken Fraktion zielt deshalb nicht auf einen Alleingang des Landes.
- 2:26Speaker 0: Er soll die Landesregierung politisch dazu bewegen, über den Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung auf ein Verfahren
- 2:32Speaker 0: hinzuwirken.".
- 2:34Speaker 0: Nach Artikel XXI des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig wenn sie – Zitat Nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
- 2:48Speaker 0: Oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
- 2:51Speaker 0: gefährden.".
- 2:53Speaker 0: Über diese Frage entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
- 2:56Speaker 0: Das Gericht hat diese Vorgaben in früheren Parteiverbotsverfahren präzisiert.
- 2:59Speaker 0: – ein Verbot setzt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele voraus eine Partei muss auch aktiv darauf hinarbeiten, diese Ziele zu erreichen.
- 3:08Speaker 0: Im NPD-Urteil von twenty seventeen verlangte Kalsruhe zudem konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass ein Erfolg zumindest möglich erscheint.
- 3:17Speaker 0: Die NPD wurde damals trotz verfassungsfeindlicher Zielsetzung nicht verboten weil ihr nach Einschätzung des Gerichts die tatsächliche Durchsetzungskraft fehlte.
- 3:26Speaker 0: Genau diese Frage der Potenzialität wäre auch bei einem möglichen AfD Verfahren zentral.
- 3:33Speaker 0: AfD sieht Verfahren als aussichtslos.
- 3:36Speaker 0: Der Landtagsabgeordnete Daniel Haseloff von der AfD hält ein möglichst verbotsverfahren für völlig aussichtslos.
- 3:42Speaker 0: Im Interview mit Airport Times begründete er dies mit juristischen und gesellschaftlichen Einwänden.
- 3:48Speaker 0: Aus seiner Sicht beruhe die Debatte in Thüringen wesentlich auf der Einstufung des Landesverbands durch den Verfassungsschutz aus dem Jahr zwanzig-einundzwanzig.
- 3:55Speaker 0: Genau dieses Fundament stellt Haselow infrage, er verwies auf den Untersuchungsausschuss zum Thuringer Verfassungsschutzpräsidenten Stefan Kram ASPD.
- 4:04Speaker 0: Dort sei aussicht der AfD deutlich geworden, dass die Einstuffung des Bundesverbandes völlig rechtswidrig erfolgt sei – das gesamte Fundament, auf dem ein Verbotsverfahren beruhen solle, sei deshalb
- 4:15Speaker 0: bröselig.".
- 4:16Speaker 0: Ein Vorgehen gegen einzelne Landesverbände sei nicht möglich.
- 4:20Speaker 0: Für ein Verbot der Gesamtpartei gebe es zudem keine ausreichende Beweislage.
- 4:29Speaker 0: Deutlich zurückhaltender, äußerte sich Ralf Hutschenreuter.
- 4:32Speaker 0: Er ist Jurist und sitzt seit Jahrzehnt zwanzig vierundzwanzig im Thüringer Landtag eingezogen für das BSW.
- 4:38Speaker 0: Inzwischen hat er zusammen mit anderen ehemaligen BSW-Abgeordneten die Fraktion Thüringen gerecht gegründet.
- 4:44Speaker 0: Im Interview mit Epoch Times sagt der Hutschanreuter – Die Erfolgsaussichten eines Verfahrens ließen sich nicht abschließend bewerten.
- 4:52Speaker 0: Auch die Anhörung könne kein abschliessendes Ergebnis liefern weil dort nicht alle Beweise gesichtet und bewertet
- 4:57Speaker 0: werden.".
- 4:58Speaker 0: Es geht zunächst um rechtliche Grundlagen, mögliche Antragswege und die Frage wer antragsberechtigt sei.
- 5:05Speaker 0: Auch ein Verbot rechtlich oder organisatorisch selbstständiger Teilstrukturen sei umstritten.
- 5:10Speaker 0: Ein solches Teilverbot habe es nach seiner Kenntnis bislang nicht gegeben – am Ende müsse darüber das Bundesverfassungsgericht
- 5:16Speaker 0: entscheiden.".
- 5:18Speaker 0: CDU sieht offene Fragen.
- 5:20Speaker 0: auch die CDU-Abgeordnete Marion Rosin betonte im Interview mit Epoch Times dass Thüringen nichts selbst über ein Parteiverbot entscheide.
- 5:28Speaker 0: Man stehe hier am Anfang eines Prozesses.
- 5:30Speaker 0: Die CDU-Fraktion wolle sich zunächst durch die Anhörung informieren und anschließend bewerten, wie weiter damit umzugehen sei.
- 5:37Speaker 0: – Rosin verwies auf die Einschätzungen des Verfassungsschutzes aber auch auf den Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag.
- 5:44Speaker 0: Gleichzeitig sagte sie, die Verfassung sei das höchste Gut des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
- 5:49Speaker 0: Sollten Parteien diese Grundlage nicht achten, könne ein Verbotsverfahren eine Lösung sein.
- 5:54Speaker 0: Ob diese Voraussetzungen vorlegen, müsse jedoch sorgfältig geklärt werden!
- 5:58Speaker 0: was ein Verbot für Wähler und Gesellschaft bedeuten könnte.
- 6:02Speaker 0: Haselow warnte, ein erfolgreiches Verbot würde vielen Bürgern die politische Alternative nehmen, die sie inzwischen wählten.
- 6:09Speaker 0: Er bezweifelte dass diese Wähle anschließend einfach zu anderen Parteien zurückkehren würden.
- 6:13Speaker 0: auf seiner Sicht werde ein Verbot zu einer massiven Vertrossenheit führen.
- 6:17Speaker 0: Hutschenreuter sieht nach einem möglichen Verbot vor allem Erklärungsbedarf.
- 6:21Speaker 0: Entscheidend sei die öffentliche Erklärung, dass nicht einzelne Wähler oder Meinungen verboten würden.
- 6:26Speaker 0: – ein Parteiverbot treffe eine Organisation, nicht die politische Haltung jedes einzelnen Unterstützers!
- 6:33Speaker 0: Nach einem erfolgreichen Verfahren müsse der Bevölkerung deshalb erklärt werden, dass nicht Protest oder politische Unzufriedenheit verboten werde sondern eine Organisation die nach Karlsruhe Bewertungen gegen Grundwerte des Grundgesetzes verstoße.
- 6:46Speaker 0: Gleichwohl räumt er ein das ein solches Verfahren das politische Klima komplizierter machen könne.
- 6:51Speaker 0: Rosin sagte mögliche Spannungen seien selbstverständlich zu berücksichtigen.
- 6:55Speaker 0: Gerade wegen der hohen Zustimmungswerte der AfD müsse die Politik sehr genau prüfen, ob der Zeitpunkt unterwegs richtig sein.
- 7:03Speaker 0: Angesichts der Wahlerfolge der AfD müsste auch geprüft werden, ob ein Verbotsverfahren die gesellschaftliche Polarisierung weiter verstärken könne.
- 7:14Speaker 0: Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis.
- 7:18Speaker 0: Die AfD habe sich seit ihrer Gründung fortlaufend radikalisiert und ziele darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.
- 7:26Speaker 0: Die Voraussetzungen für den Verbot nach Artikel einundzwanzig des Grundgesetzes legen demnach vor.
- 7:31Speaker 0: Damit stehen zwei Ebenen nebeneinander – politisch die Frage wie ein Verbot auf Wähler- und Gesellschaft wirken würde, verfassungsrechtlich die Frage ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind?
- 7:43Speaker 0: Ein mögliches Verfahren lege am Ende nicht in Erfurt, sondern beim Bundesverfassungsgericht.
- 7:48Speaker 0: Der Thüringer Landtag kann mit der Anhörung Argumente sammeln und den Antrag der Linken Fraktion weiter beraten – ob daraus eine Initiative gegenüber Bundesregierung oder Bundesrat wird bleibt offen.
- 7:59Speaker 0: Ausschussmitglieder von Linke & SPD haben meine Interview-Anfrage der Epoch Times abgelehnt.