
#961 - Anfang Januar wird wieder die Vorabpauschale belastet
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag bei Investmentfonds, der jährlich besteuert wird, auch wenn keine Anteile verkauft wurden. Sie orientiert sich am vom Staat vorgegebenen Basiszinsund der Wertentwicklung des Fonds und wird von der depotführenden Stelle automatisch berechnet und versteuert. Bei Aktienfonds ist davon nur ein Teil steuerpflichtig (wegen der Teilfreistellung), und die bereits versteuerten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet, damit es keine Doppelbesteuerung gibt.
Mehr dazu im heutigem Podcast.
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