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Spezial: Die vielen Gesichter des Julian Assange (Wiederholung vom 17.02.2024)

Das höchste britische Gericht hat entschieden: Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden. Die Richter haben den Fall bis zum 20. Mai aufgeschoben. Bis dahin müsse die US-Regierung "auf zufriedenstellende Weise" garantieren, dass Assange in den USA ein Prozess unter Berücksichtigung der Meinungs- und Pressefreiheit erwartet, und ihm kein Todesurteil droht. Bereits Mitte Februar 2024 hatte das Londoner High Court die Argumente der Anwälte von Assange gehört. Anlässlich dieser Anhörung ist diese Spezialfolge von Was jetzt? entstanden. Nun, Ende März…

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