Latest / Epoch Im Fokus / „Ungeskriptet“: Medienaufsicht beendet Prüfung von Ben Berndts Höcke-Interview #167
Transcript
- 0:00Speaker 0: Herzlich Willkommen zu Epoch im Fokus mit dem Thema Landesmedienanstalt NRW.
- 0:05Speaker 0: Ungeskriptet – Medienaufsicht beendet Prüfung von Ben Bernz Höcke-Interview, ein Artikel von Reinhard Werner vom September XXVI am Mikrofon Alexander Sieber.
- 0:17Speaker 0: Die Landesanstalt für Medien NRW hat ihre Prüfungen eines Höckeinterviews im Podcast ungeskripted beendete.
- 0:23Speaker 0: Weitere Medienaussichtsrechtliche Maßnahmen soll es vorerst nicht geben!
- 0:29Speaker 0: Für den Podcaster Ben Berndt wird es keine Konsequenzen von Seiten der Landesanstalt für Medien NRW geben.
- 0:35Speaker 0: Wie die Einrichtung am Mittwoch, September, ist ihre Prüfung bezüglich des Interviews mit AfD-Politiker Björn Höcke in der Sendung ungeskriptet bei Bennen vom April abgeschlossen, dabei sein Fragen hinsichtlich der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht durch den Podcast aufgetreten.
- 0:54Speaker 0: Die Landesanstalt hatte Bernd deshalb am fünfzehnten Juni einen Hinweis schreiben mit der Bitteumstellungnahme übermittelt.
- 1:01Speaker 0: Keine Einordnung oder Überprüfung der Höcke-Aussage.
- 1:04Speaker 0: In der Sendung war Höcke unter anderem auf gegen ihn gerichtete Strafverfahren vor deutschen Gerichten zu sprechen gekommen.
- 1:10Speaker 0: In diesem Kontext hat er dort die nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet, die nationalsozialistische SA habe kein Motto gehabt.
- 1:18Speaker 0: Der Politiker wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt weil er den Sinn spruch zitat alles für Deutschland in zustimmender Weise verwendet habe.
- 1:27Speaker 0: Diesen hatten die SA unteranderem auf ihren Dolchen verwendeten.
- 1:31Speaker 0: Die Landesanstalt hatte die Prüfung mit der Begründung eingeleitet, dass die vier Stunden und sechsunddreißig Minuten lange Sendung nicht live ausgestrahlt worden sei.
- 1:40Speaker 0: Dies hätte ihre Auffassung nach ausgereicht um mit zumutbaren Aufwand eine Einordnung oder Überprüfung der Höcke-Aussage vorzunehmen – die journalistische Sorgfaltspflichtgebiete ist, nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen einzuordnen zu hinterfragen oder zu
- 1:55Speaker 0: korrigieren.".
- 1:57Speaker 0: Dass dies in der Sendung selbst nicht geschehen sei, habe Anhaltspunkte für eine mögliche Verletzung von §IX des Medienstaatsvertrages geschaffen.
- 2:04Speaker 0: Das Schreiben vom fünfzehnten Juni sollte so die Medienaufsicht als mildestes Mittel dem Anbieter Gelegenheit geben einen möglichen Verstoß zu beseitigen oder dazu Stellung zu nehmen.
- 2:16Speaker 0: Medienaussicht sieht nachträgliche Einordnung durch öffentliche Debatte.
- 2:21Speaker 0: Mittlerweile ist die Angelegenheit aus Sicht der Medienaufsicht geklärt.
- 2:24Speaker 0: Im Zuge der öffentlichen Debatte, so heißt es in der Erklärung – Zitat wurde die betreffende Aussage umfassend aufgearbeitet und richtig gestellt.
- 2:32Speaker 0: Es sei in der Berichterstattung wiederholt zur Sprache gekommen dass die SA eine Losung gehabt habe und Höcke für deren Verwendung rechtskräftig verurteilt worden sei.
- 2:41Speaker 0: Zitat damit sei die im Interview selbst unterblieberne Einordnung der Falschaussagein zwischen öffentlich erfolgt.
- 2:48Speaker 0: Vor diesem Hintergrund sehe die Landesanstalt für Medien NRW, Zitat derzeit von weiteren Medienaufsichtsrechtlichen Maßnahmen in vorliegendem Fall ab.
- 2:56Speaker 0: Zitat Ende Allerdings weiß die Landesanstalt für Medien NRW erneut auf die Reichweite des Medienstaatsvertrages hin.
- 3:03Speaker 0: dieser Bestimme das Zitat journalistisch redaktionelle Angebote im Netz denselben Sorgfaltsanforderungen unterliegen wie herkömmliche journalistische Medienangebote.
- 3:13Speaker 0: Zittat Ende Medienaussicht sieht objektive Kriterien erfüllt.
- 3:18Speaker 0: Nach dem Bernd das Schreiben erhalten hatte, hat er eher von Zensur gesprochen.
- 3:23Speaker 0: Er äußerte insbesondere dass diese ihn aufgefordert habe seine gesamten bislang veröffentlichte Inhalte auf Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten zu prüfen.
- 3:32Speaker 0: bis heute hat Bernd etwa dreihundert Gespräche mit Persönlichkeiten aus Politik Kultur Gesellschaft und Diplomatie geführt.
- 3:39Speaker 0: viele davon dauerten mehrere Stunden.
- 3:41Speaker 0: Der Podcaster hatte es in April gestellt, dass er sich bei seinem Podcast um ein journalistisches Format handele.
- 3:47Speaker 0: Er äußerte ungeskriptet habe eher den Charakter eines Alltagsgesprächs wie beim Café – bei dem allerdings eine Kamera mitläuft!
- 3:55Speaker 0: Aus Sicht der Medienaufsicht hingegen erfüllt die Sendung die objektiven Kriterien für ein journalistisch redaktionelles Telemedium.
- 4:01Speaker 0: Solche Angebote unterliegen der journalistischen Sorgfaltspflicht, wenn sie geschäftsmäßig angeboten werden und darin regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten
- 4:11Speaker 0: sind.".
- 4:12Speaker 0: Seit Jahrzehnte hat die Medienanstalt zufolge zwei Verfahren gegen journalistisch redaktionelle Telemedien geführt.
- 4:18Speaker 0: Von diesen sei eines eingestellt worden, in den meisten Fällen hätten Adressaten von Hinweisen nach dem Medienstaatsvertrag entsprechende Inhalte angepasst.
- 4:26Speaker 0: Ben Bernd hatte ein solches Vorgehen jedoch abgelehnt und einen Anwalt eingeschaltet.