Latest / Steueraffe / #319 Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt: So funktioniert das System wirklich
Transcript
- 0:03Speaker 2: Hallo und herzlich
- 0:15Speaker 1: willkommen beim Steueraffen.
- 0:17Speaker 0: Heute
- 0:17Speaker 1: wird es international, wir sprechen über die Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt!
- 0:23Speaker 1: Was bedeutet eigentlich in der gemeinschaftliche Lieferung?
- 0:27Speaker 1: Wann greift reverse charge und warum kann ein kleiner Fehler schnell richtig teuer
- 0:32Speaker 1: werden?!
- 0:33Speaker 1: Egal ob du schon im EU-Handel tätig bist oder gerade erst startest, in dieser Podcastfolge bekommst du einen kompakten Überblick und praktische Tipps für deinen Unternehmeralltag.
- 0:45Speaker 1: Zu Gast bei uns im Steuerhafenstudio ist unser Steuerexpertin Sabine Winter von der Hofer Leitinger Steuerberatung.
- 0:52Speaker 1: Sabine was versteht man unter dem EU Binnenmarkt?
- 0:56Speaker 1: Und warum ist er für Unternehmen steuerlich
- 0:58Speaker 1: spannend?!
- 1:00Speaker 0: Der EU-Binnenmarkt bedeutet, dass Warn-, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der EU grundsätzlich frei bewegt werden können.
- 1:08Speaker 0: Für Unternehmer heißt das – du kannst relativ einfach in andere EU-Länder verkaufen!
- 1:14Speaker 0: Steuerlich wird es aber spannend weil es keine klassischen Zölle mehr gibt, aber dafür spezielle unsere Steuerregeln für die grenzüberschreitenden Geschäfte.
- 1:24Speaker 1: Wenig könnte es uns ganz kurz vielleicht das Grundprinzip der Umsatzsteuer im Binnenmarkt erklären.
- 1:30Speaker 1: Wie funktioniert das?
- 1:31Speaker 0: Die Umsatzteuer folgt im Binnermarkt, dem sogenannten Bestimmungsland-Prinzip.
- 1:36Speaker 0: Das heißt die Steuer fällt dort an wo die Leistung konsumiert wird.
- 1:40Speaker 0: Das verhindert einerseits Wettbewerbsverzehrungen und sorgt andererseits dafür dass jedes Land seine Steuer bekommt.
- 1:47Speaker 1: Und was passiert, wenn ein österreichischer Unternehmer jetzt an einem Unternehmer beispielsweise in Deutschland verkauft?
- 1:55Speaker 0: Dieser Verkauf nennt sich innergemeinschaftliche Lieferung.
- 1:59Speaker 0: Diese innergemeinheitliche Liefung ist in Österreich steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind zum Beispiel eine gültige OID-Nummer und der tatsächlichen Transport ins Ausland.
- 2:10Speaker 0: Der Käufer versteuert den Erwerb dann in seinem Land.
- 2:13Speaker 0: Man spricht von der sogenannten Erwerbsbesteuerung.
- 2:16Speaker 1: Kommen wir vielleicht ganz kurz zu den Voraussetzungen.
- 2:20Speaker 1: Wann ist nun eine in der gemeinschaftliche Lieferung wirklich steuerfrei?
- 2:24Speaker 0: Die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind – wenn ich innerhalb der EU-Waren verkaufe – sind folgende.
- 2:31Speaker 0: Die Ware muss tatsächlich in ein anderes EU Land transportiert werden.
- 2:36Speaker 0: Der Käufer ist Unternehmer.
- 2:38Speaker 0: Den Nachweis habe ich meistens im Form einer OID-Nummer.
- 2:41Speaker 0: Die Lieferung muss korrekt dokumentiert werden.
- 2:44Speaker 0: Das heißt entweder mit Ausfuhrpapieren, wenn ich es über eine Spedition machen lasse oder wenn ich selber transportiere auch dass ich dementsprechend den Nachweis habe das ich jetzt über die Grenze gebracht hab und ich muss eine sogenannte zusammenfassende Meldung abgeben.
- 3:01Speaker 0: Wenn einer dieser Punkte nicht nachgewiesen werden kann bzw.
- 3:05Speaker 0: nicht passiert ist, dann trage ich als Gefährkäufer das Risiko dass sich diese innergemeinschaftliche Liefung aber in Österreich nachversteuern muss und sie nicht mehr steuerfrei ist.
- 3:15Speaker 1: Gut, wir reden jetzt immer von Lieferungen.
- 3:17Speaker 1: Wie funktioniert das System der Umsatzsteuer bei Dienstleistung an EU-Unternehmer?
- 3:22Speaker 1: Im
- 3:22Speaker 0: Dienstleistungsbereich greift das sogenannte Reverse Charge System.
- 3:26Speaker 0: Das heißt man stellt als Verkäufer seine Rechnung ohne Umsatzteuer aus und der Kunde versteuert dann im anderen Land die Leistung selbst.
- 3:35Speaker 0: Und das vermeidet komplizierte Registrierungen im Ausland.
- 3:38Speaker 0: Das heisst also wenn ich eine Leistung ins EU-Ausland an einen Unternehmer erbringe dann kommt es zum Übergang bei Steuerschuld.
- 3:45Speaker 0: In den meisten Fällen auch hier gibt's Ausnahmen und ich muss mich nicht zur Umsatzsteuer registrieren lassen im Ausland.
- 3:52Speaker 1: Das heißt Revers Charge.
- 3:53Speaker 1: in einfachen Worten erklärt?
- 3:56Speaker 0: Bei einem normal verkaufen ist es so, dass immer der Verkäufer die Umsatz-Steuer zahlt.
- 4:00Speaker 0: Im Revers-Charge Verfahren verlagert sich die Steuerschuld vom Verkäufer auf den Käufer und somit zahlt der Kunde die Umsattssteuer.
- 4:07Speaker 1: Das heißt, Rechnungen werden dann ohne Umsatzsteuer ausgestellt?
- 4:10Speaker 0: Genau.
- 4:11Speaker 0: Mit dem Hinweis Übergang der Steuerschuld und der Kunde muss das dann selbst im Rahmen seiner Umsatz-Steuervornmeldung diese Umsatzteuer abführen.
- 4:20Speaker 1: Was ist da das Ziel dabei?
- 4:22Speaker 0: Das Ziel des Reverse Charge Verfahrens ist dass es vereinfacht wird.
- 4:25Speaker 0: also sprich ich muss mich nicht in den jeweiligen Land zur Umsatzstein registrieren lassen Und durch dieses System versucht man den Umsatz Steuerbetrug ein bisschen hinten anzustellen.
- 4:36Speaker 1: So, jetzt drehen wir das Ganze mal um.
- 4:39Speaker 1: Und zwar ein Österreicher bezieht Leistungen aus dem Ausland.
- 4:42Speaker 1: Also sprich was passiert wenn ein österreichisches Unternehmer nun eine Leistung aus dem Außland bekommt?
- 4:48Speaker 1: Dann
- 4:48Speaker 0: wird genauso auch in Österreich das reverse-charge System angewandt.
- 4:51Speaker 0: Das heißt der österreichische Unternehmer also der Käufer muss die Umsatzsteuer selbst berechnen und dementsprechend seine Umsatzsteinvornmeldung
- 4:59Speaker 1: melden.
- 5:00Speaker 1: Kann man sich dann auch die Vorsteuern ziehen.
- 5:03Speaker 0: Wenn ich mit Umsatzsteuer fakturiere, also sprich vor Steuerabzugsberechtigt bin dann kann ich mir diese selbst berechnete und bezahlte Umsatz-Steuer als Vorsteuer wieder
- 5:12Speaker 1: abziehen.
- 5:13Speaker 1: Gut schauen wir uns vielleicht noch ganz kurz in diesem Zusammenhang den Unterschied zwischen BtoB und BtoC an.
- 5:21Speaker 1: was ist jetzt der wichtigste Unterschied zwischen Geschäften mit Unternehmen und Privatkonten?
- 5:26Speaker 0: Im BTOB Bereich sind Geschäfte zwischen Unternehmern gilt in den meisten Fällen der sogenannte Reverse Charge System, es sei denn das jeweilige Mitgliedsland hat spezielle Regelungen für gewisse Leistungen vorgesehen.
- 5:40Speaker 0: Im B to C Bereich also das heißt im Handel oder in Leistungsbereich mit Privatkunden ist es so dass die Umsatzsteuer meistens im Land des Verkäufer anfällt oder dass man sie über das sogenannte One Stop Shop abführen muss.
- 5:56Speaker 0: Ganz wichtig ist, Reverse Charge kann nie für Privatpersonen gelten.
- 6:00Speaker 0: Das heißt also eine Privat Person kann nie diesen Umsatz versteuern.
- 6:04Speaker 0: das heißt es muss immer der Unternehmer dafür sorgen.
- 6:06Speaker 0: im Privatbereich
- 6:10Speaker 2: Du bist auf der Suche nach einem Steuerberater dann bist du bei Hofer Leidinger Steuerberatung gut aufgehoben.
- 6:17Speaker 2: nutze jetzt die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs.
- 6:20Speaker 2: Denkbar machbar.
- 6:22Speaker 2: mehr dazu unter www.hoferleidinger.at.
- 6:29Speaker 1: Sabine, welche Fehler machen jetzt österreichische Unternehmer häufig in der Praxis?
- 6:35Speaker 0: Die Klassiker in diesem Bereich ist das zum Beispiel die UID-Nummer nicht geprüft wird.
- 6:40Speaker 0: Dass die Rechnung falsch ausgelegt wird.
- 6:43Speaker 0: Ja dass man eine Ost ausweist obwohl es zum Beispiel Rivers Charge Leistung ist.
- 6:48Speaker 0: Das die Transportnachweise fehlen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
- 6:52Speaker 0: Dass der Unternehmer keine zusammenfassende Meldung abgibt beim Finanzamt.
- 6:56Speaker 1: Und was sind dann die Konsequenzen?
- 6:58Speaker 0: Die Konsequenzen sind, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer nachträglich von dem Unternehmer einfordern wird.
- 7:04Speaker 1: Sobine gibt es jetzt Reverse Charge auch innerhalb von Österreich?
- 7:09Speaker 0: Ja da gibt es Symone in bestimmten Branchen zum Beispiel bei sogenannten Bauleistungen.
- 7:14Speaker 0: oder seit ein paar Jahren gibt es die sogenannte Betrugsbekämpfungsverordnung und hier kommt es auch zum Reverse charge wenn man handelt mit bestimmten Elektronikartikeln.
- 7:24Speaker 0: Auch in diesen Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer.
- 7:28Speaker 0: Aber bitte wieder nur im B-to-B Bereich, nie im B to C Bereich – also nie bei Privatpersonen.
- 7:34Speaker 0: Und
- 7:34Speaker 1: da sind eben Sonderfälle im Inland?
- 7:36Speaker 1: Das
- 7:37Speaker 0: sind Sonderfehler genau!
- 7:38Speaker 1: Sabine, warum ist dieses Systeme so kompliziert?
- 7:42Speaker 1: Also warum ist unser Steuernbinnenmarkt eigentlich so komplex?
- 7:46Speaker 0: Ja weil zwei Ziele kombiniert werden sollen Es soll einen freien Handel innerhalb der EU geben, also das heißt es soll keinen Zoll mehr geben an den Grenzen und es sollen die Steuereinnahmen jedes Mitgliedstaats gesichert werden.
- 7:59Speaker 0: Und deshalb macht's das Ganze so komplex weil es Bedarf hat je nach Mitgliedstadt auch dementsprechend vielen Sonderregelungen oder Übergangslösungen ja und dementsprechen natürlich auch Nachweispflichten.
- 8:12Speaker 1: Sabine wir haben jetzt immer vom EU-Binnenmarkt gesprochen aber Es gibt ja auch noch andere Länder wie z.B.
- 8:19Speaker 1: die Schweiz, die sich in Europa befinden und da spricht man von sogenannten Drittländern – was ist jetzt der Unterschied zwischen dem Drittland- und den Binnenmarkt umsatzsteuerlich?
- 8:30Speaker 1: Das heißt, wie funktioniert zum Beispiel das System der Umsatzsteuern im Dritt Land als der Schweiz?
- 8:36Speaker 0: Der, der den Gegenstand ausführt Also der Unternehmer wird dem Land, der Ausfuhr von den Umsatzsteuern völlig entlastet.
- 8:44Speaker 0: Das ist die sogenannte steuerfreie Ausverlieferung.
- 8:47Speaker 0: Die Einfuhr wird an der Grenze mittels Zoll erhoben.
- 8:52Speaker 0: D. h., man zahlt dann an der Grenze die sogenannten Einfuher-Umsatsteuer.
- 8:56Speaker 1: Dg.
- 8:56Speaker 1: Drittland ist gleich
- 8:58Speaker 0: Zoll?
- 8:59Speaker 0: Genau!
- 8:59Speaker 0: Im Britland haben wir noch immer das klassische System d. h. dass der Export immer steuerfrei ist Und beim Import einer Ware fällt immer die Einfahrt umsatzsteuerender Grenze an.
- 9:10Speaker 0: Das heißt also, das ist der sogenannte Zoll und das haben wir im EU-Raum nicht mehr.
- 9:15Speaker 0: Es gibt ja keine Grenzen mehr – wir sind zollfrei!
- 9:17Speaker 0: Deswegen ist es das System mit den Drittländern noch anders.
- 9:21Speaker 1: Sabine was sollen jetzt österreichische Unternehmer unbedingt achten?
- 9:25Speaker 1: Hast du so abschließende Tipps?
- 9:28Speaker 0: Die fünf wichtigsten Punkte die man denken muss, wenn man im Binnenmarkt tätig ist.
- 9:34Speaker 0: Es ist einerseits dass man immer schaut das man die OED überprüft.
- 9:38Speaker 0: habe ich eine gültige OED-Nummer von meinem Gegenüber vor meinem Käufer.
- 9:43Speaker 0: Da hab' ich die Rechnung richtig ausgestellt.
- 9:45Speaker 0: Transportiere ich Waren gibt es dafür einen Nachweis, dass sich sie wirklich über die Grenze geführt hat, daß ich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung haben kann wird das Reverse Charge System richtig angewendet Und habe ich auch alle erforderlichen Meldungen gemacht.
- 10:03Speaker 0: Also das heißt, dass sich diese Geschäfte richtig in der ZDM als in der Zusammenfassung Meldung erfasst haben aber natürlich auch dementsprechend in der Umsatzsteuer vor Anmeldung richtig erfasst hat.
- 10:14Speaker 0: Wenn ich diese Punkte beachte dann ist grundsätzlich der Binnenmarkt steuerlich sehr gut beherrschbar.
- 10:21Speaker 1: Das war jetzt einmal ein grober Überblick zum Thema unserer SteuerMEU-Binnenmark Und man sieht, das System ist sehr komplex aber mit den richtigen Grundregeln absolut beherrschbar.
- 10:34Speaker 1: Das heißt ein Tipp zu mitnehmen unbedingt UED prüfen, sauber dokumentieren und Reverse Charge richtig anwenden!
- 10:42Speaker 1: Wenn man da in dieser Stelle Fragen hat Sabine wie erreicht man dich am besten?
- 10:46Speaker 0: Am Besten unter Graz et hofer Leitinger.at.
- 10:49Speaker 1: Perfekt, und wenn ihr Fragen zur Umsatzsteuer im EU-Binnermarkt oder Drittland habt, könnt ihr diese Fragen auch über unsere Social Media Kanäle stellen.
- 10:59Speaker 1: Wir leiten es sehr gerne an Sabine und das Team der Roferleitinger Steuerberatung weiter!
- 11:05Speaker 1: Und das war's auch jetzt schon
- 11:07Speaker 0: nämlich
- 11:07Speaker 1: für eine längere Zeit.
- 11:09Speaker 1: wir verabschieden uns mit dem Steueraffen in die wohlverdiente Sommerpause.
- 11:15Speaker 1: Natürlich sind wir für euch auf Social Media aktiv.
- 11:19Speaker 1: Ihr könnt uns gerne Themenvorschläge, Themenwünsche
- 11:22Speaker 0: einfach
- 11:23Speaker 1: über direkte Nachrichten oder in den Kommentaren posten und ihr seid dann mit neuen Folgen wieder ab Mitte September für euch am Start!
- 11:32Speaker 1: Danke dir Sabine und danke euch fürs Zuhören!
- 11:35Speaker 1: Schönen Sommer!
- 11:36Speaker 2: Tschüss!
- 11:39Speaker 2: Das war Steuerarfe.
- 11:40Speaker 2: wenn ihr noch Fragen Wünsche oder Anregungen habt Nutz die Social Media Kanäle.
- 11:45Speaker 2: Den Steueraffen findet ihr auf Facebook und auf Instagram.
- 11:48Speaker 2: Hinterlasst einfach ein Like oder einen Kommentar!
- 11:51Speaker 2: Und wenn ihr keine Podcast-Folge mehr verbassen wollt, dann abonniert den Steueraffen in eurer favorisierten Podcast App.
- 11:57Speaker 2: Weitere Infos findet ihr auch unter www.steueraufer.at.
- 12:02Speaker 2: Vielen Dank fürs Zuhören.
- 12:03Speaker 2: bis zum nächsten Mal Wenn es wieder heißt Gut gebrüllt im Steuernschondel.