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Der Verfassungsgerichtshof legt sich mit den Wein-Lords an

Der Verfassungsgerichtshof prüft das Weingesetz: Ob ein Wein sich „Erste Lage" oder „Große Lage" nennen darf, entscheidet in Österreich das Nationale Weinkomitee – ein Branchenverband, an dessen Beschlüsse der Landwirtschaftsminister gebunden ist. Genau das könnte verfassungswidrig sein. Warum ein Weinetikett zur Grundsatzfrage über staatliche Macht und demokratische Verantwortung wird – darum geht es in dieser Folge.

Hier findest du die Aussendung des VfGH:

https://www.vfgh.gv.at/medien/Weingesetz-2009.de.php

Und hier den ganzen Beschluss der Höchstrichter…

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