Latest / Epoch Im Fokus / Fahnen-Affäre um AfD im Bundestag: Verstoß gegen Hausordnung? | Nr. 9440
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- 0:00Speaker 0: Willkommen zum Epochthams Podcast mit dem Thema Bundestagspolizeimeinsatz.
- 0:04Speaker 0: Fahnenaffäre um AfD im Bundestag Verstoß gegen Hausordnung?
- 0:10Speaker 0: Ein Artikel von Reinhard Werner vom zehnten Juni, zwanzig sechsundzwanzig am Mikrofon Alexander Sieber.
- 0:16Speaker 0: Eine Deutschlandfahne auf dem Balkon der AfD-Fraktion hat erneut eine Debatte über die Hausordnung des Bundestages ausgelöst.
- 0:23Speaker 0: Die Bundestags Polizei war erschienen weil die Fahne dort geschwenkt worden war.
- 0:27Speaker 0: Es habe der Verdacht einer Übertretung der Hausordnung bestanden.
- 0:31Speaker 0: Im Bundestag ist es erneut zu einer sogenannten Fahnenaffäre gekommen.
- 0:35Speaker 0: Wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely in einem Video auf X dokumentiert, haben er und einige Fraktionskollegen vom Balkon des Fraktionbürobereichs Demonstranten zugewunken.
- 0:46Speaker 0: Diese marschierten am Gebäude vorbei und riefen Sprechköre gegen Bundeskanzler Friedrich Merz.
- 0:51Speaker 0: Auf dem AfD-Malkon schwenkte eine der anwesenden Personen daraufhin eine Deutschlandfahne.
- 0:57Speaker 0: Bundestagspolizei greift bei Zusammenkunft auf AfD-Palkon ein!
- 1:01Speaker 0: Wenig später erschien die Bundestagspolizei auf dem Balkon.
- 1:05Speaker 0: Einer der Beamten erklärte, er sei wegen einer dort sichtbaren Deutschlandflagge gerufen worden.
- 1:09Speaker 0: Der Sachverhalt sei noch in der Klärung – es bestehe jedoch der Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
- 1:15Speaker 0: Unter den Anwesenden befand sich auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrice von Stauch.
- 1:20Speaker 0: Im Verlauf des Gesprächs machte sie die Beamten auf eine Regenbogenfahne in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude aufmerksam.
- 1:27Speaker 0: Diese war im Sichtbereich eines Fensters über eine Tasche oder einen Sitzsack gelegt.
- 1:32Speaker 0: Von Storch äußerte Zweifel daran, dass die Bundestagspolizei auch dieses Büro überprüft habe.
- 1:37Speaker 0: Der angesprochene Beamt entgegnete.
- 1:39Speaker 0: das nehmen wir dann mit auf Was die Hausordnung erlaubt und was nicht.
- 1:44Speaker 0: In Paragraph vier der Hausordnung des Bundestages, die in der gegebenen Form seit März twenty-fünfundzwanzig in Kraft ist, finden sich Bestimmungen über das Verhalten in Gebäuden.
- 1:54Speaker 0: In Absatz zwei der Hausordnung wird untersagt Spruchbänder oder Transparenze zu entfalten oder Informationsmaterial zu verteilen.
- 2:01Speaker 0: Eine Ausnahme besteht nur wenn dies zuvor genehmigt wurde.
- 2:04Speaker 0: Zudem heißt es, das Anbringen von Aushängen.
- 2:07Speaker 0: Insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie ein Fenster- und Fassaden dieser Gebäude die von außen sichtbar sind ist ausnahmslos nicht gestattet.
- 2:23Speaker 0: Das Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt.
- 2:26Speaker 0: Und zulässig ist jedoch in jedem Fall die Anbringung von Aushängen aller Art, unmittelbar an der Bausubstanz – beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern.
- 2:35Speaker 0: Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür dass weder das Schwenken der Deutschlandfahne auf dem Balkon noch die Regenbogenflagge im gegenüberliegenden Bundestagsgebäude gegen die Hausordnung verstoßen.
- 2:46Speaker 0: Zwar fällt ein Balkon begrifflich unter eine «von außensichtbare Fassade».
- 2:50Speaker 0: Die Deutschlandfahne wurde jedoch lediglich in der Hand gehalten und geschwenkt, nicht aber an der Fassade angebracht.
- 2:56Speaker 0: Zudem handelt es sich weder um ein Spruchband noch um einen Transparent im Sinne der Regelung.
- 3:02Speaker 0: Im Vorjahr – Bundestagspolizei entfernt Regenbogen die Rationalien wegen Hausordnung.
- 3:07Speaker 0: Auch die im Fenster gegenüber sichtbare Regenburger Flagge scheint sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen.
- 3:13Speaker 0: Sie liegt über einem anderen Gegenstand, der ans Fenster gerückt ist.
- 3:16Speaker 0: Es besteht kein Kontakt zur Bausubstanz und sie ist weder angebracht noch ausgehängt.
- 3:21Speaker 0: Möglicherweise handelt es sich um eine Reaktion auf eine vergleichbare Intervention der Bundestagspolizei im Juli des Vorjahres.
- 3:28Speaker 0: Damals hat er sich die Abgeordnete Lina Seitzl gegenüber dem Tagesspiel über ein Jagd-auf-Regenbogenfahren beklagt.
- 3:35Speaker 0: Man sei – so erklärte sie sogar dazu gezwungen worden – Pride Aufkleber von Bürotüren abzugratzen!
- 3:41Speaker 0: Auch die links abgeordnete Stella Marendino und die queerpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, Nikas Labyk hatten damals mehrfache Einsätze gegen LGBTQ-Symbolik kritisiert.
- 3:53Speaker 0: In allen Fällen ging es jedoch offenbar um Fahnen, Aufkleber oder Plakate, die unmittelbaren Gebäude teilen wie Fenstern, Türen oder Wänden angebracht waren.
- 4:01Speaker 0: Die Bundestagsverwaltung sprach jeweils von einem Routinevorgang – seit März im Bundestag verschärfte Zugangsregeln und Hausordnungsbestimmungen gelten.
- 4:10Speaker 0: Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu ein tausend Euro geahndet werden.