
Braucht es den Verfassungsschutz gegen die AfD?
Am gestrigen Mittwoch hat die Bürgerschaft von Hamburg mit großer Mehrheit beschlossen, die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst wieder einzuführen. Der Verfassungsschutz muss nicht nur mitteilen, ob Erkenntnisse vorliegen, die Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerber*in begründen, sondern auch welche das sind. Das erinnert an den Radikalenerlasses von 1972. Selbst der zunächst beteiligte damalige SPD-Kanzler Willi Brandt bezeichnete den Radikalenerlass von 1972 später als „Irrtum“ und „kardinalen Fehler“.
The skinny
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