Latest / Hinreichend verdächtig / Nur sieben Minuten
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- Sie hörten auch von drinnen keine geräusche mehr so dass sie sich dazu veranlasst sahen die tür gewaltsam aufzubrechen dort begaben sie sich dann ins schlafzimmer und fanden auf dem boden liegend die geschädigte vor sie stellten dann auch sofort fest dass die lage wirklich kritisch war. Die Geschädigte befand sich in einem Zustand einer tiefgreifenden Bewusstlosigkeit. Sie war blutüberströmt und zwar dergestalt, dass die Beamten auch gar nicht richtig feststellen konnten, woher das Blut kam. Und sie war durchgängig nicht mehr ansprechbar, sodass die erste Zielrichtung der beiden Polizeibeamten natürlich war, alles zu tun, um ihr das Leben zu retten. Musik Musik Musik Musik Musik. Hinreichend verdächtig Der True Crime Podcast der Rheinischen Post und der Staatsanwaltschaft Duisburg, Und damit hallo zurück bei hinreichend verdächtig. Mein Name ist Lili Stegner und in diesem Podcast gehen wir nicht nur echten Kriminalfällen auf den Grund, sondern wir tauchen richtig tief ein. Wir beleuchten die Ermittlungen, die zur Anklage geführt haben und wir untersuchen, was die Gesetzestexte dazu sagen. Dafür habe ich immer zwei Gäste hier bei mir, einmal aus der Staatsanwaltschaft in Duisburg und einmal aus unserer Lokalredaktion in Duisburg. Die Fälle, die wir hier betrachten, die sind immer abgeschlossen und damit rechtskräftig entschieden. Wir analysieren dann, wie der Fall öffentlich wahrgenommen wurde und wie die Staatsanwaltschaft ermittelt und am Ende die Anklage formuliert hat. Und ganz nebenbei können wir so auch die juristischen Fachbegriffe diskutieren, die man vielleicht öfter mal hört, aber möglicherweise nicht immer so ganz genau versteht. Wie zum Beispiel auch den Begriff hinreichend verdächtig. Dass wir das machen können, liegt auch an unserem Sponsor Sünnlab ein liebes Dankeschön an dieser Stelle. Heute bei mir zu Gast sind Melanie Anderhub, Staatsanwältin hier in Duisburg und Alexander Trisch, Redakteur in unserer Lokalredaktion. Heute geht es um einen Fall mit einer Vergewaltigung gepaart mit massiver Gewalteinwirkung. Falls euch das emotional belastet, dann hört die Folge vielleicht lieber nicht alleine an. Starten wir aber wie immer erstmal mit der Beschreibung. Was ist passiert? Es ist ein Fall, der zeigt, wie schnell eine vermeintliche Hilfsbereitschaft in einen Albtraum umschlagen kann. Ende August 2024 lernte die damals 25-jährige Sabrina, wir haben alle Namen in diesem Fall wieder geändert, über eine Dating-Plattform den gleichaltrigen Tschechen Viktor kennen. Was als digitale Bekanntschaft begann, entwickelte sich zu einem Angebot der Hilfe. Sabrina bot Viktor an, ihn bei der Job- und Wohnungssuche in Deutschland zu unterstützen und ihn vorübergehend in ihrer Wohnung in Duisburg aufzunehmen. Denn Viktor war auf Jobsuche. Er hatte auch wegen der psychischen Probleme seiner Mutter nie eine Berufsausbildung abschließen können, hatte Schulden und war arbeitslos. Doch schon die Kommunikation zwischen den beiden gestaltete sich als schwierig. Viktor sprach kein Deutsch, also unterhielten sie sich auf Englisch. Doch da war Sabrina nicht besonders sicher. Öfter benutzten sie deswegen einen Online-Übersetzer. Bereits am ersten Tag nach Viktors Ankunft verhielt er sich Sabrina gegenüber dann sehr unangemessen. Beim gemeinsamen Schwimmen wurde er übergriffig, schlug Sabrina auf den Hintern. Sie machte ihm daraufhin deutlich, dass er das nicht wolle und nur an einer Freundschaft interessiert war. Als Victor am Abend aber erneut körperliche Nähe suchte und ihren Oberschenkel berührte, reichte es Sabrina. Sie teilte ihm mit, dass er ihre Wohnung verlassen solle und buchte ihm sogar ein Busticket zurück nach Tschechien. Denn er selbst konnte sich das nicht leisten. Am nächsten Morgen jedoch weigerte sich Victor, die Wohnung zu verlassen. Sabrina zog sich in ihr Schlafzimmer zurück, bat eine Freundin um Rat und blieb in der Hoffnung im Zimmer, er würde von alleine gehen. Doch gegen sieben Uhr morgens betrat Victor dann das Schlafzimmer und berührte sie erneut gegen ihren Willen. Als sie einen Hilferuf bei ihrer Freundin absetzen wollte, schlug er ihr das Telefon aus der Hand. Sabrinas Freundin hörte am Telefon nur noch einen Schrei. Was dann folgte, war ein brutaler Übergriff. Viktor warf Sabrina aufs Bett, nahm sie in den Schwitzkasten und schlug ihren Kopf mehrfach auf den Boden, als die beiden durch Sabrinas Gegenwehr vom Bett gefallen waren. Er würgte sie mit beiden Händen, drückte ihr Mund und Nase zu und äußerte dabei, dass er sie umbringen wolle. Sabrina kämpfte dagegen an, doch irgendwann verlor sie das Bewusstsein. In diesem Zustand entkleidete und vergewaltigte Viktor sie. Nur durch das schnelle Handeln von Sabrinas Freundin, die sofort die Polizei alarmiert hatte, konnten die Beamten schnell vor Ort sein und Sabrinas Leid wohlmöglich so verkürzen. Als Viktor die Polizei bemerkte, sprang er aus dem Küchenfenster im vierten Stock, um zu fliehen. Sein Plan war es, in einen nahegelegenen Baum zu springen. Doch er stürzte ab und verletzte sich dabei selbst. Die Polizei fand Sabrina bewusstlos mit einer Sauerstoffsättigung von nur 70 Prozent vor. Zeitweise sackte sie sogar auf nur 50 Prozent ab. Normalerweise sollte so eine Sauerstoffsättigung bei über 95 Prozent liegen. Es bestand akute Lebensgefahr. Nur dem Zufall ist es geschuldet, dass sie keine evirisiblen Hirnschädigungen erlitt. Die psychischen Folgen jedoch sind gravierend. Sabrina leidet heute unter Depressionen, Panikattacken und Angstzuständen, die teilweise sogar eine stationäre Behandlung erfordern. Und jetzt eine kurze Pause. Vielleicht mit etwas Werbung. Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig? Melanie, wir hatten hier eine Situation, in der der Täter quasi auf frischer Tat ertappt wurde. Wie lief denn so die Festnahme ab und was waren die ersten Ermittlungsschritte? Also nachdem die Polizei ja von Sabrinas Freundin alarmiert wurde, fuhren unmittelbar zwei Beamte mit Martinshorn und Blaulicht zu der Wohnanschrift der Geschädigten. Und klopften zunächst an der Tür, stellten dann aber sehr schnell fest, dass diese Tür nicht geöffnet wird. Und sie hörten auch von drinnen keine Geräusche mehr, sodass sie sich dazu veranlasst sahen, die Tür gewaltsam aufzubrechen. Dort begaben sie sich dann ins Schlafzimmer und fanden auf dem Boden liegend die Geschädigte vor. Sie stellten dann auch sofort fest, dass die Lage wirklich kritisch war, dass die von dir beschriebene akute Lebensgefahr bestand, die Geschädigte befand sich in einem Zustand einer tiefgreifenden Bewusstlosigkeit, sie war blutüberströmt und zwar dergestalt, dass die Beamten auch gar nicht richtig feststellen konnten, woher das Blut kam und sie war durchgängig nicht mehr ansprechbar. So, dass die erste Zielrichtung der beiden Polizeibeamten natürlich war, alles zu tun, um ihr das Leben zu retten. Gleichzeitig aber, und das ist das Bemerkenswerte bereits in dieser Situation, leiteten sie die ersten strafprozessualen Maßnahmen ein, sprich sie sicherten Beweise, die wir später im Ermittlungsverfahren gebrauchen konnten. Sie fertigten zum Beispiel Lichtbilder von der Geschädigten, also von der konkreten Antreffsituation und darauf war zu sehen, dass die von der Geschädigte getragene Unterhose unnatürlich, sag ich jetzt, verrutscht war, nämlich unter ihrer Sporthose sich befand. Und das veranlasste uns dann zu weiteren Maßnahmen, auf die wir so vielleicht nicht unbedingt gekommen wären. Weil der Täter ja nicht in Flagranti bei der Vergewaltigung erwischt wurde, weil er ja aus einem Fenster gesprungen ist, um zu fliehen. Das heißt, zu dem Zeitpunkt wusstet ihr noch gar nicht oder wussten die Beamten noch gar nicht, dass da eine mögliche Vergewaltigung überhaupt im Raum steht? Genau, die Information lautete eigentlich nur, dass die Geschädigte Besuch von einem unbekannten Mann hatte und sich jetzt in Gefahr befand. Das war die Information, die die Polizei zum Zeitpunkt dieses Einsatzes zur Verfügung hatte. Und der Beschuldigte, damals Beschuldigte, war zu diesem Zeitpunkt bereits geflüchtet. Das heißt, das war auch, ja, zu großem Teil, wie du gesagt hast, gutes Reagieren einfach von den Beamten, die da vor Ort waren, dass das alles dann am Ende so aufgeklärt worden konnte. Definitiv. Also es gehört schon, glaube ich, einiges dazu, eine Tür gewaltsam einzutreten. Also sie haben auf jeden Fall die Lage und die Gefahr auch richtig erkannt und richtig eingeschätzt und das führte letztlich dazu, dass das Leben der Geschädigten gerettet werden konnte. Denn, wie wir später dann erfahren haben, das veranlasste den nunmehr rechtskräftig Verurteilten, nämlich überhaupt erst dazu, die Flucht zu ergreifen. Das heißt, wären die Beamten später gekommen, wüsste man nicht, was noch passiert wäre? Die Frage müsste man sich stellen, genau. Eine zentrale Rolle spielt ja auch der Anruf der Geschädigten, also von Sabrina bei ihrer Freundin. Wie ist das denn in eure Anklage und in eure Ermittlungen eingeflossen? Die Freundin wusste ja auch nicht konkret, was gerade passiert ist. Ja, also das ist so zu beurteilen, dass die Geschädigte selber auf diese Art eine Kette in Gang setzte, die ihr das Leben rettete. Denn man muss sich vor Augen führen, dass die Polizei nur sieben Minuten nach Tatbeginn, sprich nachdem der Geschädigten das Handy aus der Hand geschlagen wurde, am Tatort erschien. Sieben Minuten aber, die ausreichten für den damals Beschuldigten, die Geschädigte bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen. Und die Geschädigte setzte sich massiv körperlich zu wehr, was wir an ihren Abwehrverletzungen auch feststellen konnten. Sie dann zu entkleiden im Zustand der Bewusstlosigkeit, sie dann zu vergewaltigen und zwar sowohl anal als auch vaginal, letzteres bis zum Samenerguss und sie im Anschluss wieder anzuziehen, um die eigenen Spuren zu verwischen und die Flucht zu ergreifen. Und dass sie überhaupt derart vergewaltigt wurde, konnten wir nur feststellen, weil eben die Polizei da diese Lichtbilder gefertigt hatte, was uns dazu veranlasste. Unter anderem bei ihr im Krankenhaus entsprechende Abstriche zu nehmen. Und als dann im späteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens die Ergebnisse der molekulargenetischen Untersuchung, eben diese Abstriche vorlagen, waren wir selber, muss ich sagen, negativ überrascht darüber, dass all das binnen sieben Minuten gelang. Das ist Wahnsinn, ja, das ist ja eine super kurze Zeit eigentlich. Hat sich Sabrina daran erinnert? Also wie hat sie reagiert? Also wir hatten... Die Geschädigte bereits zwei Tage nach der Tat als Zeugin vernommen und zu diesem Zeitpunkt lagen die DNA-Ergebnisse noch nicht vor, sprich sie wusste nicht, was im Zustand der Bewusstlosigkeit passiert war. Wir mussten sie natürlich darauf ansprechen was wie sie angetroffen wurde und wie sie da bekleidet war und mussten sie danach fragen ob sie da eine begründung für hat weil wir wussten ja selber nicht dass das dna ergebnis uns dann später die begründung liefern wird und sie selber war ganz fest davon ausgegangen dass sie nicht vergewaltigt wurde als es sie äußerte damals dass. Er das, wenn überhaupt, nur gemacht hätte, wenn sie nicht ohnmächtig geworden wäre. Aber auf diese Art und Weise konnte sie sich das nicht vorstellen. Wahnsinn. Ihr habt ja Viktor dann festnehmen können, dadurch, dass er sich verletzt hat, konnte er nicht fliehen. Er hat sich auch relativ früh geständig gezeigt. Wie beeinflusst denn sowas dann eure Ermittlungen? Ja, also wir konnten ihn festnehmen, weil wieder ihre Freundin hier ins Spiel kam und uns mit den ersten Informationen versorgte. Die Informationen führten dazu, dass wir ihn dann vor Ort identifizieren konnten. Es war natürlich naheliegend, er wurde in der Nähe des Tatortes angetroffen, war der deutschen Sprache nicht mächtig, stellte sich zunächst mit Alias-Personalien vor. Aber natürlich war es dann naheliegend, da einen Zusammenhang herzustellen und dann konnte er relativ schnell identifiziert werden. Richtig ständig gezeigt hat er sich zu Beginn nicht, sondern erst dann im Rahmen der Hauptverhandlung. Ich denke auch als Reaktion auf das erdrückende Ermittlungsergebnis und also die Beweislast. Und wir haben in dem vorliegenden Verfahren also die Beweise genauso zusammengetragen, wie wir es immer machen. Denn wir wissen ja nie, selbst wenn eine geständige Einlassung im Ermittlungsverfahren kommt, ob diese dann im Rahmen der Hauptverhandlung nochmal wiederholt wird oder nicht. Und wir sind auch verpflichtet, den Wahrheitsgehalt einer geständigen Einlassung zu überprüfen und sind daher immer bemüht, auch eine Seuche mit weiteren Beweismitteln zu flankieren. Das heißt, nur weil jemand gesteht, ist da für euch noch nicht irgendwie der Deckel drauf. Genau. Victor hat in seiner Vergangenheit ja auch eine Geschichte mit Drogenkonsum. Hat das denn hier in dem Fall irgendwie noch eine Rolle gespielt? Nein, gar nicht. Also es gab keine Hinweise dahingehend, dass er zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen gestanden hätte und damit gegebenenfalls seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit irgendwie eingeschränkt gewesen wären. Und ich würde gerne nochmal ein bisschen auf Viktor als Typen zurückkommen. Also er hat nie in Deutschland gelebt vorher, hatte überhaupt gar keinen Bezug zu Deutschland. Das Einzige, was er eben kannte, war quasi Sabrina, die er online kennengelernt hat und ihn ja eingeladen hat, hierher zu kommen. Was ist er für ein Typ? Es gab ja auch ein psychiatrisches Gutachten. Was waren dann die wesentlichen Erkenntnisse daraus? Also die Sachverständige hat am Ende festgehalten, dass keine die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen oder Psychopathologien bei ihm vorlagen. Das zum einen. Zum anderen war es aber natürlich auch für uns ungewöhnlich, dass man direkt mit so einer massiven Tat einsteigt, wie wir sagen. Deswegen war es für uns auch wichtig zu überprüfen, ist er vielleicht in seinem Heimatland schon mal irgendwie in Erscheinung getreten. Das haben wir also auch mit den tschechischen Behörden abgearbeitet mit einem negativen Ergebnis. Also das war tatsächlich die erste Tat, mit der er jemals in Erscheinung getreten ist und das war auch für uns eine Überraschung. Und darüber hinaus war natürlich auch seine Herkunft für uns entscheidend auch, um zusätzlich noch den Haftgrund der Fluchtgefahr begründen zu können, die er ja selber so untermauert hat dadurch, dass er selbst einen Sprung aus zwölf Meter Höhe in Kauf nahm, um die Flucht ergreifen zu können. Und er sprach ja auch kein Deutsch. Habt ihr dann da wahrscheinlich mit Übersetzern gearbeitet, wenn ihr mit ihm kommunizieren wolltet. Genau, wir haben einen Dolmetscher, also sowohl bei der Exploration in der JVA eingesetzt, als auch später dann in der Hauptverhandlung. Gab es irgendwann, Viktor kam nach Deutschland auf der Suche nach einem Job und vermutlich einem auch finanziell besseren Leben. Waren seine finanziellen Probleme und seine Schulden, stand das irgendwann mal im Raum, dass das auch Teil seines Motivs sein könnte? Das wollte er jedenfalls so uns vermitteln und stellte das selber auch, man muss sagen, in legitimer Art und Weise in den Vordergrund. Allerdings spielte das juristisch gesehen weniger eine Rolle, denn ja, er hatte finanzielle Schwierigkeiten. Wenn das dazu geführt hätte, dass er die Geschädigte vielleicht bestohlen hätte, dann wäre das gegebenenfalls noch ein nachvollziehbares Motiv gewesen. Warum man aber mit finanziellen Schwierigkeiten eine Frau vergewaltigen und fast töten muss, das schließt sich, glaube ich, keinem. Vielmehr hatte ich am Ende in der Gesamtschau den persönlichen Eindruck gewonnen, dass es sich hierbei eher um eine Art Machtdemonstration handelte und er ja damit... Seine doch erlittene Zurückweisung irgendwie für sich selber wiedergutmachen wollte. Verstehe. Alex, solche Straftaten erregen immer ein gewisses öffentliches Interesse. Wie ist der Fall denn bei euch in Erscheinung getreten? Also erstmal ist der Fall bei uns gar nicht in Erscheinung getreten bis zum Gerichtsprozess. Wir wussten davon erstmal nichts. Also ich habe jetzt auch nochmal in der Vorbereitung nachgeschaut. Es gab tatsächlich ursprünglich gar keine Polizeimeldung, als das passiert ist. Das erleben wir so aber häufiger, vor allem wenn das Straftaten sind, die so zu Hause bei den Leuten passieren und die jetzt nicht, das klingt jetzt vielleicht ein bisschen komisch oder makaber, aber die jetzt nicht so direkt im öffentlichen Interesse sind, weil jetzt nicht noch andere Leute in Gefahr waren, dann werden die oft gar nicht kommuniziert, was vielleicht auch an der Masse an Fällen liegt, weil sonst wäre die Polizei nur noch mit der Kommunikation von Straftaten beschäftigt. Ja, also hier war das erstmal lange völlig unklar, dass das überhaupt passiert ist. Wenn es um Sexualstraftäten geht, dann ist ja die Berichterstattung auch besonders sensibel. Was gibt es denn da generell für Richtlinien, an die ihr euch so haltet? Also generell muss man natürlich sagen, das gilt jetzt für alle journalistischen Texte, die wir so machen, dass wir davon ausgehen müssen, dass wenn es um Personen geht, dass diese Personen dann auch irgendwann diese Texte lesen. So nicht immer, aber meistens schon. Und das gilt in der Regel auch für Gerichtstexte oder für Polizeimeldungen, dass dann so aus dem Umfeld oder die Personen selber, das muss nicht immer so sein, aber sich das vielleicht mal angucken, was schreibt denn die Presse hier? Weiß ich nicht, gucken dann Leute aus der Nachbarschaft oder aus der Familie sich das an. Und da ist es dann schon wichtig, dass nicht da irgendwie eine Retraumatisierung geschieht. Und wir haben ja eben schon gehört, dass die... Dass von der Seite der Ermittler schon sehr genau hingeschaut wird, was ist da jetzt genau passiert, wie ist es abgelaufen, welche Spuren gab es, dann wird das alles genau untersucht. Und dann wird ja auch irgendwie versucht, diese Tat dann so möglichst genau zu rekonstruieren, weil vor allem bei Sexualstraftaten das ja auch schnell passieren kann, wenn so ein Angeklagter einen guten Verteidiger hat und dann hat man einen Fehler gemacht und das nicht genau aufgeklärt, dann kann so eine Anklage auch, glaube ich, relativ schnell da in sich zusammenbrechen. Und das würden wir jetzt nicht machen. Also wir würden quasi nicht so in die Details gehen. Also ich finde das, glaube ich, schon wichtig, dass man das macht. Und das ist jetzt auch für uns jetzt nicht, also es ist natürlich wichtig, dass das alles stimmt, aber dass wir jetzt nicht in die Details gehen. Und sonst gilt natürlich alles, was auch bei anderen Fällen gilt, dass die Opfer nicht identifizierbar sind, dass wir nicht irgendwie Hinweise auf Namen oder Adressen geben und ja auch nochmal hier, dass wir jetzt nicht anfangen zu spekulieren, warum jetzt bestimmte Dinge so passiert sind oder nicht und dass wir einfach nur das schreiben, was wir wirklich wissen. Und mehr wissen, als man schreibt, das habe ich oft gehört. Genau, das ist auch ganz gut. Was macht das auf? Melanie Sabrina hatte bereits in früheren Jahren eine Vergewaltigung erlebt. Wie beeinflusst das diesen Fall denn in deiner Anklage, aber vielleicht auch vor Gericht, wenn jemand schon mal so eine Traumatisierung erlebt hatte? Das Gericht steht in diesen Fällen vor der Schwierigkeit, genau unterscheiden zu müssen, was die Tatfolgen angeht. Denn man kann nur die Folgen einer Tat dem Täter zurechnen, die er eben auch zu verantworten hat. Und jetzt ist es klar, wenn jemand einen Arm bricht und den vor Jahren schon mal gebrochen hat, dann kann man die Verletzungsfolgen klar auseinanderhalten. Aber gerade bei psychischen Folgen ist das natürlich schwieriger zu differenzieren. Verstehe. Wir befinden uns ja hier auch wieder im Bereich des versuchten Mordes. Das heißt, wir sprechen mal wieder über das Thema Mordmerkmale. Welche hast du denn in deiner Anklage gesehen? Ich habe in meiner Anklage zwei Mordmerkmale angenommen, die dann auch so zur Verurteilung gelangten. Einerseits die Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und das Mordmerkmal ist eher selten und immer dann verwirklicht, wenn in der Tötungshandlung als solche sexuelle Befriedigung gesucht wird. Das konnten wir hier vorliegend nicht feststellen. Ausreichend ist aber auch, wenn der Täter das Opfer zu vergewaltigen sucht und hierbei dessen Tod zumindest billigen in Kauf nimmt. Und genau so lag der Fall hier, denn der nunmehr rechtskräftig verurteilte Vergewaltigte die Geschädigte, während sie erkennbar für ihn in akuter Lebensgefahr schwebte, also blutüberströmt war, bewusstlos war und zeitweise auch krampfte. Und damit einhergehend war auch das Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht erfüllt. Denn dem rechtskräftig Verurteilten ging es darum, durch sein Vorgehen eine andere Tat, also die genannte Vergewaltigung zu ermöglichen und er wollte durch das Würgen den entgegenstehenden Willen der Geschädigten brechen, sie dann letztlich ja auch bis hin zum möglichen Eintritt des Todes handlungsunfähig machen und sich dann anschließend an ihr sexuelle Befriedigung verschaffen. Du hast ja Viktor dann auch kennengelernt ein Stück weit. Wir haben eben schon darüber gesprochen, dass du das Gefühl hattest, dass es da auch viel um Machtdemonstrationen ging. Was war er sonst so für ein Typ? Also wie hast du ihn erlebt? Ich persönlich habe ihn als sehr unangenehmen Typen wahrgenommen. Er war zwar geständig, ja, aber dem Geständnis fehlte meines Erachtens ein ganz wesentlicher Aspekt und das war die Anerkennung der Opferrolle. Und indem man ein Geständnis ablegt, zeigt man, dass man sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit seiner Tat auseinandersetzt. Und das hat zur Folge, dass man die Schuld auf sich und vor allem auch weg von dem Opfer nimmt. Und das ist gerade in Sexualstrafsachen, die ja leider immer auch sehr schambehaftet sind, ein ganz wesentlicher Aspekt. Und wir hatten es aber mit einem Angeklagten zu tun, der das Opfer im Rahmen seiner Exploration sogar nachäffte, der sie als arrogant bezeichnete. Der sie als Person bezeichnete, mit der etwas nicht stimme und dass er ja sowieso viel bessere hätte haben können und sie ihm ja gar nicht gefallen habe. Und damit hat er meines Erachtens nicht nur die Opferrolle verkannt, sondern noch einmal ein verachtenswertes Nachtatverhalten an den Tag gelegt, dass man dann als solches natürlich auch nochmal Strafschärfen berücksichtigen konnte. Und darüber hinaus, und das geht ja wieder genau in die Richtung, stellte er sogar sich selber als Opfer dar, indem er seinen Fluchtversuch versuchte, als Suizidversuch zu verkaufen, dass seine Lage ja so aussichtslos gewesen sei und er deswegen aus dem Fenster sprang. Das konnte aber widerlegt werden im Rahmen der Hauptverhandlung. Einerseits erschloss es sich ja überhaupt nicht, warum er dann die Spuren an der Geschädigten hätte verwischen müssen. Andererseits sprang er, wie du ja sagtest, in die Baumkrone und nicht etwa in den darunterliegenden Asphalt So landete er dann auch auf dem Rasen und sein Sprung wurde abgefedert Darüber hinaus nahm er einen Schokoriegel als Verpflegung mit Und weiter konnte bei ihm dann im Krankenhaus sein Mobiltelefon versteckt zwischen seinen Gesäßbacken aufgefunden werden, All das legte eine Flucht nah und gerade keinen Suizidversuch. Das heißt, er hat da wirklich vehement versucht, sich irgendwie besser darzustellen und vor allem Sabrina schlechter. Ja, genau. Allerdings hat er unterschätzt, dass man all das natürlich auch bewertet und dass man es insbesondere auch bewertet hat, dass er beispielsweise während meines Plädoyers gelacht hat. Also das waren alles Aspekte, die nicht gut ankamen. Nachvollziehbar. Musste denn Sabrina dem Victor nochmal gegenüber treten im Prozess? Ja, sie wurde im Rahmen der Hauptverhandlung als Zeugin vernommen. Die andere Seite, und zwar die positive Seite der geständigen Einlassung, war aber, dass sie deutlich weniger intensiv vernommen wurde, als es in klassischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen der Fall gewesen wäre. Wenngleich man natürlich sagen muss, dass aus ihrer Perspektive sicherlich auch diese Befragung als intensiv wahrgenommen wurde. Die beiden haben sich auf einer Online-Plattform kennengelernt. Das ist ja erstmal nichts Ungewöhnliches, passiert ja recht häufig, dass sich Menschen online irgendwie kennenlernen und dann sich im realen Leben quasi auch treffen. Ist das aus juristischer Sicht, ich meine, du kriegst ja relativ viele Fälle hier mit in der Staatsanwaltschaft, ist das ein Gebiet, wo ein gewisses Risikopotenzial drin steckt oder sind das so einzelne explorierte Fälle? Also ganz grundsätzlich muss man natürlich sagen, dass immer ein Risiko besteht, wenn man jemanden in seinen häuslichen Bereich aufnimmt und damit ja auch weg von der Kontrolle der Öffentlichkeit. Ansonsten würden wir nicht, der hat viele Straftaten gerade im häuslichen Bereich feststellen. Als Staatsanwältin nehme ich aber grundsätzlich keine Risikobewertung vor und in dem vorliegenden Verfahren spielte es dann am Ende auch keine Rolle. Alex, wie nehmt ihr das denn bei der Lokalredaktion wahr? Ist das ein Thema, Sicherheit beim Online-Dating? Also ist da irgendwie eine gesellschaftliche Sensibilisierung da oder ist das nicht so ein großes Thema? Also ich glaube, die Sensibilisierung, die ist jetzt heute, also seit diese Apps vor ein paar Jahren aufgetreten sind, ist diese Sensibilisierung schon stärker als früher, aber wahrscheinlich auch noch nicht genug. Interessanterweise finde ich, dass es ja mal eine Zeit gab, wo das ganz anders war, also so als das Internet mal so aufgekommen ist, so in den Nullerjahren, gab es ja auch schon die ersten solche Datingseiten und dann war das ja noch so ein bisschen, ja die Leute galten so als merkwürdig, die sich dann im Internet mit anderen verabredet haben und man hat so gesagt, naja aus dem Internet trifft man sich mit niemandem. Aber ja, auch ich würde sagen, heute gibt es auch noch viele Fälle, wo damit vielleicht zu leichtfertig umgegangen wird, weil man natürlich schnell jemanden gefunden hat, irgendwie mit dem man sich dann verabredet und dann vielleicht nicht sich über die Gefahren klar wird. Und so aus dem Bekanntenkreis, würde ich sagen, kann man aber schon sagen, dass sich da viele Frauen schon Gedanken machen und auch so Standorte teilen und irgendwie Leute vorher googeln und Namen an Freunde weitergeben. Und ja, also Fälle wie dieser, würde ich sagen, zeigen schon, dass man das alles ernst nehmen muss. Und ich glaube auch, dass die Medien heute viel mehr über Prävention und Schutzmaßnahmen berichten, als das früher war. Da gab es das ja im Prinzip eigentlich so gar nicht. Aber ich finde, wenn man so über die Sicherheit spricht, dann würde ich schon sagen, so am Ende liegt das ja alles immer noch bei den Tätern so. Also man kann natürlich jetzt irgendwie diese Plattform in die Verantwortung ziehen, aber letztendlich sind die ja auch machtlos, was die Leute jetzt im echten Leben machen. Und am Ende müssen sich halt die Leute wie Viktor halt nicht so verhalten und dann... Passiert das auch nicht. Ja, Schuld ist immer der Täter am Ende. Habt ihr denn Feedback von Lesern zu solchen Fällen? Reagiert da die Öffentlichkeit irgendwie besonders drauf? Also das gilt jetzt auch so allgemein, kann man sagen, die Öffentlichkeit weiß es irgendwie am Ende immer besser so und. Gibt es dann immer so super schlaue Leute, die dann sagen, naja, aber das klingt ja alles schon komisch, wieso hat denn da jetzt keiner irgendwie vorher schon gedacht, ja, das ist ja total gefährlich, aber das nennen wir ja so Victim-Blaming und ich finde, das bringt uns ja jetzt auch überhaupt nicht weiter, also zu sagen, ja gut, wer würde jetzt jemanden aus Tschechien bei sich zu Hause aufnehmen, der jetzt extra dafür nach Deutschland fährt. Klar kann man das irgendwie leichtfertig nennen, aber das bringt ja auch nichts. Ist in keinster Weise irgendwie eine Erklärung für das, was Sabrina am Ende passiert ist. Wir haben eben schon darüber gesprochen, wie ihr über solche Fälle berichtet. Hat sich da eigentlich was verändert in dem, wie man über solche Straftaten spricht und schreibt in deiner Wahrnehmung? Also ich glaube, dass man früher weniger darüber geschrieben hat und heute schon stärker der Fokus auf solchen Taten liegt, auch um der Prävention zu helfen. Früher gab es halt so diese, aus dem Boulevard, diese klassische Sensationsberichterstattung, die es vielleicht auch heute noch gibt, wo das alles so ein bisschen runtergespielt wurde. Wir kennen alle dieses klassische Familiendrama, was am Ende eigentlich ein Mord war. Und ja, ich glaube schon, dass da so Themen wie MeToo oder allgemein so Diskussionen um häusliche Gewalt geholfen haben, dass man die Themen jetzt ernster nimmt als früher und auch mehr darüber berichtet wird. Und zwar nicht so, ja, guckt mal, wie krass das alles ist, sondern dass man irgendwas tun kann, dass es weniger wird. Und auch vielleicht ein bisschen sensibler den Opfern gegenüber. Wie geht es aus? Melanie, wie lautete denn am Ende das Urteil gegen Viktor? Viktor wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Würdest du sagen, das ist ein strenges Urteil? Deckt sich das mit deiner Anklage oder wie ist das zu bewerten? Also obwohl ich eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt hatte, erachte ich das Urteil als gerecht. Denn es gab durchaus auch Aspekte, die Strafmildern für den damals Angeklagten zu berücksichtigen waren und die Kammer hat im Ergebnis nachvollziehbar alle Aspekte in der Gesamtschau anders gewichtet, als ich das gemacht habe. Was waren das denn für Aspekte, die da zur Strafmilderung geführt haben? Ja, einerseits war er ja strafrechtlich noch gar nicht in Erscheinung getreten. Das zum einen. Zum anderen hat er sich fast vollumfänglich geständig gezeigt und die Kammer wies in dem Zusammenhang auch nochmal darauf hin, dass es gerade in versuchten Tötungsgelichten sehr selten ist, dass das passiert. Und es hatte natürlich auch wirklich zur Folge, dass die Geschädigte deutlich kürzer vernommen wurde. Das waren die Aspekte, die zu berücksichtigen waren. Darüber hinaus galt Viktor auch als besonders haftempfindlich und auch das fand Berücksichtigung. Was bedeutet das denn, wenn jemand besonders haftempfindlich ist? Das bedeutet, dass grundsätzlich wird hier die Untersuchungshaft auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe angerechnet, sodass Untersuchungshaft jetzt nicht per se Strafmilder berücksichtigt wird, es sei denn, es kommen weitere Umstände dazu. Und vorliegend ist es ja so, dass er der deutschen Sprache nicht mächtig ist und dass er über keinerlei Kontakte in Deutschland verfügt und deswegen trifft ihn die Haft härter als andere Menschen. Das ist, glaube ich, auch eine Frage, die man sich stellt, wenn ein, in dem Fall Tschechier-Staatsbürger, in Deutschland eine Straftat begeht und hier verurteilt wird und hier ja erstmal in Haft kommt. Bleibt der dann zwangsweise auch in Deutschland oder kann das passieren, dass er auch irgendwie ausgewiesen wird? Nicht zwangsweise. Also es ist so, dass wir Mitteilungspflichten unterliegen. Mit der Hebung der Anklage teile ich den Ausländerbehörden mit, dass ich Anklage gegen einen ausländischen Staatsangehörigen erhoben habe und das Ausländeramt behält das dann im Blick und prüft dann eigene Maßnahmen in eigener Zuständigkeit, also eine etwaige Abschiebung. Und meistens erfolgt das in der Praxis dann so, dass das noch aus der Haft heraus passiert. Und das hängt wahrscheinlich auch davon ab, um welches Land es sich dreht, wo die Person potenziell abgeschoben, hinabgeschoben werden könnte. Genau, das muss ein Land sein, in das auch abgeschoben werden kann. Aber das liegt dann nicht mehr bei euch, das zu entscheiden? Jein, wir müssen unsere Zustimmung zur Abschiebung erteilen. Verstehe. Im Urteil war auch zu lesen, dass das Gericht einen minderschweren Fall verneint hat in diesem Fall. Ist das was, was die Verteidigung ins Spiel gebracht hat oder wird es standardmäßig geprüft? Weil auch das ist ja was, was man relativ häufig irgendwie so hört, diese Formulierung. Das Gericht muss standardmäßig prüfen, welchen Strafrahmen es letztlich dem Urteil zugrunde legt und dann auch der konkreten Strafzumessung. Und vorliegend war es so, dass wir es ja mit einer versuchten Tat zu tun hatten, also mit einem versuchten Mord. und gemäß § 23 Absatz 2 StGB kann. Der Versuch milder bestraft werden als die vollendete Tat und auch da ist eine Gesamtschau vorzunehmen. Es ist so, dass es in der Praxis wird ganz überwiegend von der Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Ich bin demnach, weil ich ja lebenslange Freiheitsstrafe beantragt habe, von dieser Praxis abgewichen und mein Hauptargument war dabei, dass die Geschädigte dem Tod teilweise zeitweise näher als dem Leben war. Und es nach der rechtsmedizinischen Einschätzung der Sachverständigen letztlich dem bloßen Zufall geschuldet war, dass sie überhaupt überlebt hat. Und ich war dann der Auffassung, dass er einen bloßer Zufall den Unterschied nicht machen kann. Für die Kammer war hingegen dann das entscheidende Kriterium, weswegen sie von der Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben, dass die Verletzungsfolgen, also die physischen Verletzungsfolgen, relativ gering waren. Sie war ja nach wenigen Tagen eigentlich so körperlich wieder fit. Und das ist natürlich schon ein großer Unterschied zu anderen versuchten Tötungsdelikten. Was aber auch großes Glück ist. Also es hätte ja auch anders aussehen können. Genau, was großes Glück war. Insbesondere mit möglichen Hirnschädigungen. Auch das war bloßer Zufall. Deswegen bin ich auch bei meiner Argumentation geblieben und sehe das heute noch so. Aber es ist auch sehr nachvollziehbar, wie die Kammer das gemacht hat. Und 13 Jahre, sechs Monate, das ist ein ganz deutliches Urteil, das muss man sagen. Und der minderschwere Fall war tatsächlich in der Hauptverhandlung so kein Thema, auch nicht für die Verteidigung. Verstehe. Alex, weißt du was darüber, wie das Urteil so in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde? Also generell muss man sagen, das war auch hier so, dass bei Sexualstraftaten die Leute immer im Grunde Höchststrafen fordern oder Strafen, die weit darüber hinausgehen. Und das auch vor allem auf Social Media dann echt zu hitzigen Diskussionen kommt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich was bringt, weil ja im Grunde oft die Täter davon ausgehen, dass sie ohnehin gar nicht erwischt werden. Und sich dann auch wahrscheinlich jetzt keine großen Gedanken darüber machen, wie lange werden jetzt solche Sachen bestraft und soll ich das jetzt machen oder nicht? Also ich glaube nicht, dass das so in deren Köpfen ist. Und wir kennen ja auch das Beispiel aus den USA, dass jetzt lange Strafen nicht unbedingt dazu führen, dass es irgendwie sicherer wird und die Leute weniger Straftaten begehen. Von daher sehe ich das immer so ein bisschen. Kritisch würde ich sagen, dass man da jetzt sagt, die Leute müssen jetzt irgendwie 60 Jahre ins Gefängnis oder so, weil sonst würde irgendwann auch ein Großteil der Bevölkerung im Gefängnis sitzen. Und ja, also generell kann man sagen, die Leute reagieren schon sehr emotional auf solche Taten. Hat der Fall dann auch so zu Diskussionen geführt über dieses ganze Thema Online-Dating? Also der Fall speziell jetzt glaube ich nicht, aber die Diskussion läuft ja schon im Grunde seit Jahren. Und der Fall ist wahrscheinlich jetzt gar nicht so alltäglich, weil sich der Viktor ja auch da mehrere Tage einquartiert hat. Und das jetzt so glaube ich auch nicht so häufig passiert. Am Ende kann man vielleicht sagen, dass die Sabrina ja eigentlich dann am Ende doch richtig gehandelt hat, indem sie ihre Freunde da eingebunden hat und dann die Polizei auch kommen konnte. Und das verhindert hat, dass noch Schlimmeres passiert. Ja, und ihr das Leben gerettet hat. Melanie hat es gerade schon gesagt, auch wenn Sabrina nicht unter körperlich bleibenden Schäden leidet, dann zumindest auch psychisch. Gibt es denn Anlaufstellen hier in der Region für Überlebende von sexualisierter Gewalt, an die sie sich wenden können, jetzt mal ganz unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung? Genau, es gibt ganz viele Anlaufstellen. Ich habe mal zwei rausgesucht. Vielleicht kann man allgemein mal sagen, dass diese Anlaufstellen in der Regel kostenlos und anonym funktionieren und auch jetzt nicht irgendwelche strafrechtlichen Prozesse direkt in Gang setzen. Also man kann da hingehen, ohne dass gleich die Polizei eingeschaltet wird und man irgendwie eine Aussage machen muss. Und dazu nennen sind einmal die Frauenberatungsstelle in Duisburg, die als zentrale Anlaufstelle für Frauen in Krisensituationen gilt und auch einschließlich bei sexualisierter Gewalt. Und der Verein Wildwasser Duisburg e.V., der nochmal eine spezielle Beratungsstelle für Frauen ist, die Opfer von solchen Taten geworden sind. Dankeschön. Ich danke euch beiden für die Einblicke in diesen hier vorliegenden Fall und ein Dankeschön auch an euch zu Hause, an unsere Zuhörer für eure Aufmerksamkeit. Wenn ihr Gedanken zu diesem oder anderen Fällen habt, dann könnt ihr die gerne mit uns teilen unter podcast.reinische-post.de oder in den Kommentaren hier auf eurer Podcast-App. Mein Name ist Lili Stegner und ich freue mich, wenn ihr beim nächsten Mal wieder dabei seid, wenn wir neue Fälle aufklären. Bis dahin. Tschüss. Hinreichend verdächtig.